Mich würde mal interessieren ob eine solche Leuchpistole einer besonderen Erlaubnis bedarf,bzw in welchem Zustand die sein muss damit das nichtmehr nötig ist ?
Leuchtpistole cal. 4 erlaubnispflichtig?
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VORSICHT, Kollege Moskito - Dein Link ist nicht ganz der richtige ...
Da steht zwar was von "Gas- Signal und Schreckschußwaffe", dabei handelt es sich mit Sicherheit nicht um die des Kalibers 4.
kabliber 4 hat ein wenig mehr als 4,5 bis 9 mm ...
Ich würde da mal eher zu folgender Aussage tendieren:
DAS sagt schon mal was zum möglichen Besitz aus. Also nix anderes, wie sonst auch bei Waffenfragen ...
Ansonsten, mein lieber Bastler, würde auch die Eingabe von "Kaliber 4" bei Google etwas zur Aufklärung beitragen ...
Die Abänderung? ... ich hab jetzt wenig Zeit, schon wieder Google zu bemühen. Weil es nicht unbedingt mein Gebiet ist ...

Jörg
der den Thread jetzt zu den Rechtsfragen verschiebt
Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...
(Heiner Geißler)Kommentar
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Eine Waffenbesitzkarte für eine Signalpistole im Kaliber 4 (26,5mm), kannst du nur beantragen,
wenn du ein Bedürfnis nachweisen kannst und im Besitz eines sogenannten Pyroscheines mit erweitertem Nachweis bist.
Ein Bedürfnis hast du, wenn du Eigner eines Sportbootes bist.
Der Pyroschein mit erweitertem Nachweis, ist ein umfassender Sach- und Fachkundenachweis auf der Grundlage des Waffen- und des Sprengstoffgesetzes.
Dieser berechtigt dich zum Erwerb einer Seenotsignalpistole und der dazugehörigen Signalmunition, sowie deren Nutzung in einem Seenotfall.
Als Betreiber eines Flugplatzes für Kleinflugzeuge, kannst du auch ein Bedürfnis nachweisen.
Falls kein Bedürfnis und kein Pyroschein vorhanden ist, darf man so eine Signalpistole, nur besitzen, wenn sie nach dem geltenden Waffenrecht, von einem zugelassenem Büchsenmacher auf Deko abgeändert ist, oder eine Bescheinigung vorliegt, daß diese Waffe aufgrund ihres schlechten Zustandes, absolut unbrauchbar ist.
Wie eine Signalpistole wohl aussieht, wenn sie 5 Kalibergleiche Bohrungen im Lauf hat?
Phillip J. Fry
Munition ist kein Spielzeug und birgt zu jeder Zeit tödliche Gefahren in sich !Kommentar
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und Leute die auf dem Berg rumkraxeln dürfen ebenfalls eine Signalpistole habenEine Waffenbesitzkarte für eine Signalpistole im Kaliber 4 (26,5mm), kannst du nur beantragen,
wenn du ein Bedürfnis nachweisen kannst und im Besitz eines sogenannten Pyroscheines mit erweitertem Nachweis bist.
Ein Bedürfnis hast du, wenn du Eigner eines Sportbootes bist.
Der Pyroschein mit erweitertem Nachweis, ist ein umfassender Sach- und Fachkundenachweis auf der Grundlage des Waffen- und des Sprengstoffgesetzes.
Dieser berechtigt dich zum Erwerb einer Seenotsignalpistole und der dazugehörigen Signalmunition, sowie deren Nutzung in einem Seenotfall.
Als Betreiber eines Flugplatzes für Kleinflugzeuge, kannst du auch ein Bedürfnis nachweisen.
Falls kein Bedürfnis und kein Pyroschein vorhanden ist, darf man so eine Signalpistole, nur besitzen, wenn sie nach dem geltenden Waffenrecht, von einem zugelassenem Büchsenmacher auf Deko abgeändert ist, oder eine Bescheinigung vorliegt, daß diese Waffe aufgrund ihres schlechten Zustandes, absolut unbrauchbar ist.
Wie eine Signalpistole wohl aussieht, wenn sie 5 Kalibergleiche Bohrungen im Lauf hat?
Gruß vom Ulli
Carpe diemKommentar
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Wertes Forum
Das Gesetz ist in Deutschland wesentlich strenger als bei uns in Österreich.
In Austria kann man so eine Signalpistole mit 18 Jahren ohne Probleme
erwerben.
Vor zwei Jahren gab es solche alte Bundeswehrwaffen in großen Mengen.
Neu, gebraucht mit und ohne Tasche bei diversen Waffenhändlern.
Zuletzt geändert von tichy; 23.04.2010, 17:36.Tichy aus ÖsterreichKommentar
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Wundert mich überhauptnicht...
Bei uns braucht man warscheinlich in ein paar Jahren einen Waffenschein für Äxte und Küchenmesser wenn das so weitergeht...und wer den Finger ausstreckt und Peng sagt kommt dann direkt in den Bau.Kommentar
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Die H&K Singnalpistole P2A1 ist erlaubnispflichtig.
Dazu ist ein Bedürfnis nachzuweisen. Dann wird eine grüne WBK mit Voreintrag und Munitionserlaubnis ausgestellt, die dann den Erwerb möglich macht.
Versuche das Bedürfnis als Bergsteiger über die WaffVwV zu begründen. M.W. gilt das aber nicht für die bergsteigende Privatperson, sondern eher für Bergführer mit Gewerbe für diese Tätigkeit.
Aber eine Waffensachkundeprüfung ist immer dafür nötig.
WaffVwV:
8.1.3 Die Anerkennung eines Bedürfnisses zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen
Schusswaffen in anderen als den in § 8 Abs. 1 Nr. 1 genannten
Beispielsfällen kann insbesondere in Betracht kommen bei
- dem Abschuss oder der Immobilisierung von Gehegewild,
- Personen in der Ausbildung zum Jäger,
- Flugplatzbetreibern,
- berufsständischen Verbänden, schulischen Einrichtungen und sonstigen
Trägern, deren Lehrgänge zur Vermittlung der Sachkunde
staatlich anerkannt sind, für
- der Vogel- oder Schädlingsbekämpfung durch Landwirte, Fischereibesitzer
oder Winzer,
- Bergsteigern und Wassersportlern,
- Eignern und Charterern von seegehenden Schiffen.
Je nach Art des Bedürfnisses kann es sich auch um erlaubnispflichtige
Signalwaffen handeln.
Ein Waffenschein zum Führen der Waffe ist m.A. entbehrlich:
WaffG § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
...
(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer
...
4. eine Signalwaffe beim Bergsteigen, als verantwortlicher Führer eines
Wasserfahrzeugs auf diesem Fahrzeug oder bei Not- und Rettungsübungen führt;
Dass eine freie Signalpistole mit PTB-Kennzeichnung nicht ausreicht, kann man mit der zu niedrigen Steighöhe und Leuchtintensität in Bergregionen begründen.
Kal. 4 Signalwaffen sind erheblich heller und steigen höher.
Ich weise mal vorsorglich darauf hin, dass Einzelsternpatronen pro Schuss etwa 7 € und Fallschirmpatronen 25 € kosten.
Noch ein Wort zur Sachkunde:
Eine Waffensachkunde für Bergsteiger in Verbindung mit einer erlaubnispflichtigen Signalpistole gibt es meines Wissens nicht.
Eine WSK für Sportschützen darf für diesen Zweck vom Sachbearbeiter nicht anerkannt werden, weil diese nichts mit Signalpistolen zu tun hat und auch nicht praktisch geschult werden kann.
Wir können eine Waffensachkunde (nach Kurs und Prüfung) für Signalpistole für Bootsinhaber schulen, prüfen und bestätigen. Da die Handhabung gleich ist, kann man dem SB fragen, ob er gewillt ist diese anzuerkennen.
Quelle::: http://www.forum-waffen.de/wbb2/thread.php?postid=13639Gruß vom Ulli
Carpe diemKommentar




Und für die Raucher gibts ne Feinstaubplakette auf die Stirn


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