Leuchtpistole cal. 4 erlaubnispflichtig?

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  • Bastler
    Heerführer

    • 15.02.2002
    • 4283
    • Dortmund
    • SC 625 ,B.J. 1944

    #1

    Leuchtpistole cal. 4 erlaubnispflichtig?

    Hallo zusammen,

    Mich würde mal interessieren ob eine solche Leuchpistole einer besonderen Erlaubnis bedarf,bzw in welchem Zustand die sein muss damit das nichtmehr nötig ist ?
  • elcapitan
    Heerführer


    • 09.03.2009
    • 2480
    • Freies Germanien

    #2
    Erwerbschein-bzw.WBKpflichtig ! Erlaubnisfrei als Dekoabänderung....

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    • moskito
      Heerführer


      • 15.04.2008
      • 1300
      • Nordfriesland
      • Aktuell: XP Pro-Abgelegt MD 3009,ACE150/250,Discovery3300, Tesoro Vaquero 2 Germania

      #3
      Gruß vom Ulli
      Carpe diem

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      • Sorgnix
        Admin

        • 30.05.2000
        • 25931
        • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
        • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

        #4


        VORSICHT, Kollege Moskito - Dein Link ist nicht ganz der richtige ...

        Da steht zwar was von "Gas- Signal und Schreckschußwaffe", dabei handelt es sich mit Sicherheit nicht um die des Kalibers 4.

        kabliber 4 hat ein wenig mehr als 4,5 bis 9 mm ...


        Ich würde da mal eher zu folgender Aussage tendieren:



        DAS sagt schon mal was zum möglichen Besitz aus. Also nix anderes, wie sonst auch bei Waffenfragen ...

        Ansonsten, mein lieber Bastler, würde auch die Eingabe von "Kaliber 4" bei Google etwas zur Aufklärung beitragen ...
        Die Abänderung? ... ich hab jetzt wenig Zeit, schon wieder Google zu bemühen. Weil es nicht unbedingt mein Gebiet ist ...


        Jörg
        der den Thread jetzt zu den Rechtsfragen verschiebt
        Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
        zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

        (Heiner Geißler)

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        • Phillip J. Fry
          Moderator

          • 01.02.2007
          • 1930
          • NRW / Düsseldorf

          #5
          Eine Waffenbesitzkarte für eine Signalpistole im Kaliber 4 (26,5mm), kannst du nur beantragen,
          wenn du ein Bedürfnis nachweisen kannst und im Besitz eines sogenannten Pyroscheines mit erweitertem Nachweis bist.

          Ein Bedürfnis hast du, wenn du Eigner eines Sportbootes bist.

          Der Pyroschein mit erweitertem Nachweis, ist ein umfassender Sach- und Fachkundenachweis auf der Grundlage des Waffen- und des Sprengstoffgesetzes.

          Dieser berechtigt dich zum Erwerb einer Seenotsignalpistole und der dazugehörigen Signalmunition, sowie deren Nutzung in einem Seenotfall.

          Als Betreiber eines Flugplatzes für Kleinflugzeuge, kannst du auch ein Bedürfnis nachweisen.

          Falls kein Bedürfnis und kein Pyroschein vorhanden ist, darf man so eine Signalpistole, nur besitzen, wenn sie nach dem geltenden Waffenrecht, von einem zugelassenem Büchsenmacher auf Deko abgeändert ist, oder eine Bescheinigung vorliegt, daß diese Waffe aufgrund ihres schlechten Zustandes, absolut unbrauchbar ist.

          Wie eine Signalpistole wohl aussieht, wenn sie 5 Kalibergleiche Bohrungen im Lauf hat?
          Phillip J. Fry

          Munition ist kein Spielzeug und birgt zu jeder Zeit tödliche Gefahren in sich !

          Kommentar

          • moskito
            Heerführer


            • 15.04.2008
            • 1300
            • Nordfriesland
            • Aktuell: XP Pro-Abgelegt MD 3009,ACE150/250,Discovery3300, Tesoro Vaquero 2 Germania

            #6
            Zitat von Phillip J. Fry
            Eine Waffenbesitzkarte für eine Signalpistole im Kaliber 4 (26,5mm), kannst du nur beantragen,
            wenn du ein Bedürfnis nachweisen kannst und im Besitz eines sogenannten Pyroscheines mit erweitertem Nachweis bist.

            Ein Bedürfnis hast du, wenn du Eigner eines Sportbootes bist.

            Der Pyroschein mit erweitertem Nachweis, ist ein umfassender Sach- und Fachkundenachweis auf der Grundlage des Waffen- und des Sprengstoffgesetzes.

            Dieser berechtigt dich zum Erwerb einer Seenotsignalpistole und der dazugehörigen Signalmunition, sowie deren Nutzung in einem Seenotfall.

            Als Betreiber eines Flugplatzes für Kleinflugzeuge, kannst du auch ein Bedürfnis nachweisen.

            Falls kein Bedürfnis und kein Pyroschein vorhanden ist, darf man so eine Signalpistole, nur besitzen, wenn sie nach dem geltenden Waffenrecht, von einem zugelassenem Büchsenmacher auf Deko abgeändert ist, oder eine Bescheinigung vorliegt, daß diese Waffe aufgrund ihres schlechten Zustandes, absolut unbrauchbar ist.

            Wie eine Signalpistole wohl aussieht, wenn sie 5 Kalibergleiche Bohrungen im Lauf hat?
            und Leute die auf dem Berg rumkraxeln dürfen ebenfalls eine Signalpistole haben
            Gruß vom Ulli
            Carpe diem

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            • tichy
              Landesfürst

              • 07.09.2001
              • 926
              • Nähe Wien
              • Eigen Umbau

              #7
              Wertes Forum


              Das Gesetz ist in Deutschland wesentlich strenger als bei uns in Österreich.
              In Austria kann man so eine Signalpistole mit 18 Jahren ohne Probleme
              erwerben.

              Vor zwei Jahren gab es solche alte Bundeswehrwaffen in großen Mengen.
              Neu, gebraucht mit und ohne Tasche bei diversen Waffenhändlern.
              Zuletzt geändert von tichy; 23.04.2010, 16:36.
              Tichy aus Österreich

              Kommentar

              • Bastler
                Heerführer

                • 15.02.2002
                • 4283
                • Dortmund
                • SC 625 ,B.J. 1944

                #8
                Wundert mich überhauptnicht...

                Bei uns braucht man warscheinlich in ein paar Jahren einen Waffenschein für Äxte und Küchenmesser wenn das so weitergeht...und wer den Finger ausstreckt und Peng sagt kommt dann direkt in den Bau.

                Kommentar

                • Dirk.R.
                  Heerführer


                  • 25.12.2004
                  • 6906
                  • Dorf

                  #9
                  Die Frage wurde wohl beantwortet?!


                  Jetzt über den Sinn und Entwicklung von Gesetzen etc zu diskutieren wird eine endlos Nummer, die wohl am eigentlichen Thema vorbei rauscht.

                  Kommentar

                  • ogrikaze
                    Moderator

                    • 31.10.2005
                    • 11298
                    • Leipzig
                    • Aktuell: DEUS, ORX, CZ21, MI 4, Garrett THD, Abgelegt: Blisstool,ACE250, Minelab Excalibur, Minelab Terra 70, Goldmaxx Power, Rutus Solaris

                    #10
                    Zitat von Bastler
                    Wundert mich überhauptnicht...

                    Bei uns braucht man warscheinlich in ein paar Jahren einen Waffenschein für Äxte und Küchenmesser wenn das so weitergeht...und wer den Finger ausstreckt und Peng sagt kommt dann direkt in den Bau.
                    Und für die Raucher gibts ne Feinstaubplakette auf die Stirn

                    Ja ich weiß....nur kurz OT
                    Gruß Sven

                    Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum.
                    Eventuell vorhandene Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Unterhaltung.

                    Kommentar

                    • Erdspiegel
                      Heerführer


                      • 16.07.2008
                      • 7038
                      • zwischen Schutt & Scherben
                      • Spatengabel,Kartoffelharke,Fisher CZ-6a,XP-Gmaxx II

                      #11
                      Zitat von moskito
                      und Leute die auf dem Berg rumkraxeln dürfen ebenfalls eine Signalpistole haben
                      Nein,ich denke nicht.

                      Für Bergsteiger gibt es in Fachgeschäften spezielle Signalfackeln und Ähnliches.

                      Kommentar

                      • moskito
                        Heerführer


                        • 15.04.2008
                        • 1300
                        • Nordfriesland
                        • Aktuell: XP Pro-Abgelegt MD 3009,ACE150/250,Discovery3300, Tesoro Vaquero 2 Germania

                        #12
                        Zitat von Erdspiegel
                        Nein,ich denke nicht.

                        Für Bergsteiger gibt es in Fachgeschäften spezielle Signalfackeln und Ähnliches.
                        Die H&K Singnalpistole P2A1 ist erlaubnispflichtig.
                        Dazu ist ein Bedürfnis nachzuweisen. Dann wird eine grüne WBK mit Voreintrag und Munitionserlaubnis ausgestellt, die dann den Erwerb möglich macht.

                        Versuche das Bedürfnis als Bergsteiger über die WaffVwV zu begründen. M.W. gilt das aber nicht für die bergsteigende Privatperson, sondern eher für Bergführer mit Gewerbe für diese Tätigkeit.

                        Aber eine Waffensachkundeprüfung ist immer dafür nötig.

                        WaffVwV:

                        8.1.3 Die Anerkennung eines Bedürfnisses zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen
                        Schusswaffen in anderen als den in § 8 Abs. 1 Nr. 1 genannten
                        Beispielsfällen kann insbesondere in Betracht kommen bei
                        - dem Abschuss oder der Immobilisierung von Gehegewild,
                        - Personen in der Ausbildung zum Jäger,
                        - Flugplatzbetreibern,
                        - berufsständischen Verbänden, schulischen Einrichtungen und sonstigen
                        Trägern, deren Lehrgänge zur Vermittlung der Sachkunde
                        staatlich anerkannt sind, für
                        - der Vogel- oder Schädlingsbekämpfung durch Landwirte, Fischereibesitzer
                        oder Winzer,
                        - Bergsteigern und Wassersportlern,
                        - Eignern und Charterern von seegehenden Schiffen.
                        Je nach Art des Bedürfnisses kann es sich auch um erlaubnispflichtige
                        Signalwaffen handeln.

                        Ein Waffenschein zum Führen der Waffe ist m.A. entbehrlich:

                        WaffG § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
                        ...
                        (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer
                        ...
                        4. eine Signalwaffe beim Bergsteigen, als verantwortlicher Führer eines
                        Wasserfahrzeugs auf diesem Fahrzeug oder bei Not- und Rettungsübungen führt;

                        Dass eine freie Signalpistole mit PTB-Kennzeichnung nicht ausreicht, kann man mit der zu niedrigen Steighöhe und Leuchtintensität in Bergregionen begründen.
                        Kal. 4 Signalwaffen sind erheblich heller und steigen höher.

                        Ich weise mal vorsorglich darauf hin, dass Einzelsternpatronen pro Schuss etwa 7 € und Fallschirmpatronen 25 € kosten.

                        Noch ein Wort zur Sachkunde:
                        Eine Waffensachkunde für Bergsteiger in Verbindung mit einer erlaubnispflichtigen Signalpistole gibt es meines Wissens nicht.
                        Eine WSK für Sportschützen darf für diesen Zweck vom Sachbearbeiter nicht anerkannt werden, weil diese nichts mit Signalpistolen zu tun hat und auch nicht praktisch geschult werden kann.
                        Wir können eine Waffensachkunde (nach Kurs und Prüfung) für Signalpistole für Bootsinhaber schulen, prüfen und bestätigen. Da die Handhabung gleich ist, kann man dem SB fragen, ob er gewillt ist diese anzuerkennen.

                        Quelle::: http://www.forum-waffen.de/wbb2/thread.php?postid=13639
                        Gruß vom Ulli
                        Carpe diem

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