Betretungserlaubnis d. Domänenverwaltung

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  • IG Phoenix
    Heerführer

    • 17.05.2002
    • 1106
    • Uplengen
    • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

    #1

    Betretungserlaubnis d. Domänenverwaltung

    Moin,

    nachdem die Hessische Domänenverwaltung Ihre Pächter darauf hingewiesen hat, dass sie keine Erlaubnisse erteilen können, wenn SG die von der Domänenverwaltung gepachteten Acker absuchen wollen, meine Frage an Euch.

    Für eine Betretungs/Sucherlaubnis für Äcker der Domänenverwaltung muss jetzt diese die privatrechtliche Erlaubnis zur Suche erteilen. Wer hat sich diesbezüglich schon an die Domänenverwaltung gewandt und mit welchem Ergebnis.

    Wir kennen nämlich vom HessenForst zwei Versionen in so einem Fall.

    1. Die Erlaubnis wurde erteilt, aber mit der Vorgabe, dass alle Funde komplett HessenForst gehören, der Sucher also keinen Anspruch darauf hat

    2. Die Erlaubnis wurde verweigert, weil die Nachforschung im Wald denkmalrechtlich nicht erlaubt wäre. Dass der Antragsteller eine NFG inkl. Waldsuche hatte, hat HessenForst nicht interessiert.

    Viele Grüße

    Walter

    Bitte nur zur Frage antworten. Eine Diskussion über HessenForst ist hier nicht zweckdienlich.
  • chabbs
    Heerführer


    • 18.07.2007
    • 12179
    • ...

    #2
    Tja, selbst schuld... wenn ihr die erst verklagt, werden die euch mit Sicherheit nacher nicht auf ihre Grundstücke lassen.

    Recht so, würd ich auch nicht tun.

    Kommentar

    • Erdspiegel
      Heerführer


      • 16.07.2008
      • 7038
      • zwischen Schutt & Scherben
      • Spatengabel,Kartoffelharke,Fisher CZ-6a,XP-Gmaxx II

      #3
      Hallo,Walter

      War es nicht so,das sowieso primär das Einverständnis der hess.Domänenverwaltung einzuholen war?
      Die Erlaubnis des Pächters war zwar ebenfalls notwendig,aber rechtlich nie ausreichend.Im Zuge des ganzen Rummels wird der Verwaltung nun bewußt geworden sein,das sie bisher eh' übergangen wurde und jetzt werden die Schranken dicht gemacht.
      Wer sich nicht bis ans Ende seiner Tage herrumstreiten will,wird wohl auf die Suche auf Dömänengrundstücken verzichten müssen.

      Das ist hier mit den Berliner Stadtgütern nicht anders.Alleinige Erlaubnis der Pächter ist eine Luftnummer.Die Stadtgüterverwaltung muß zustimmen,und das darf sie garnicht,da eine Detektorensuche sowieso verboten ist.
      Und ein Befähigungsausweis des LDA für Detektorensuche ist auch nicht hilfreich,da ehrenamtliche Sondengänger nur im Zuge archäologischer Projekte ihrem Hobby nachgehen dürfen.Solotouren auf gepflügten Äckern sind mir nicht bekannt,geschweige dann auch noch das Bergen von Funden.

      Also vergesst die Domänenverwaltung & HessenForst.Der Fisch ist gegessen.

      Gruß, Erdspiegel

      Kommentar

      • IG Phoenix
        Heerführer

        • 17.05.2002
        • 1106
        • Uplengen
        • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

        #4
        Moin,

        es geht hier nur darum, die gestellte Frage zu beantworten, für alle anderen Argumente für oder wider die Klage im Bezug zum Gräberfeld gibt es eine aufgemachte Diskussionen.

        Danke

        Walter

        Kommentar

        • chabbs
          Heerführer


          • 18.07.2007
          • 12179
          • ...

          #5
          Es geht trotzdem darum, dass Du rein gar nichts machen kannst, wenn Dir der Eigentümer eines Grundstücks das Betreten untersagt.

          Der Grund dafür, dass er euch das untersagt, liegt in eurem Verhalten.

          Die Erlaubnis wurde erteilt, aber mit der Vorgabe, dass alle Funde komplett HessenForst gehören, der Sucher also keinen Anspruch darauf hat
          Ja, eine Auftragssuche. Wenn es nur darum ginge, geschichtlich zu forschen, wäre das doch eine angemessene Lösung.

          So sieht man, dass euch nur um die Funde geht.

          Kommentar

          • IG Phoenix
            Heerführer

            • 17.05.2002
            • 1106
            • Uplengen
            • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

            #6
            Zitat von chabbs
            Es geht trotzdem darum, dass Du rein gar nichts machen kannst, wenn Dir der Eigentümer eines Grundstücks das Betreten untersagt.

            Der Grund dafür, dass er euch das untersagt, liegt in eurem Verhalten.



            Ja, eine Auftragssuche. Wenn es nur darum ginge, geschichtlich zu forschen, wäre das doch eine angemessene Lösung.

            So sieht man, dass euch nur um die Funde geht.

            Mann Chabs,

            ich will überhaupt nichts machen, sondern nur wissen, ob die Domänenverwaltung Erlaubnisse erteilt oder nicht, das ist doch wohl ein einfacher Sachverhalt - oder?

            Meine Frage lautete - und nur darauf möchte ich eine Antwort:

            Wer hat sich diesbezüglich schon an die Domänenverwaltung gewandt und mit welchem Ergebnis?

            Zur Frage des Gräberfeldes gibt es hier im Forum eine eingene Diskussion.

            Kommentar

            • sirente63
              Banned
              • 13.11.2005
              • 5348

              #7
              Hallo
              Hast du den Text von dem Schreiben @Walter?

              Es wurde in dem Schreiben den Pächtern klar gemacht,das das Besitzrecht logischerweise der Grundstückseigentümer hat.

              Kommentar

              • IG Phoenix
                Heerführer

                • 17.05.2002
                • 1106
                • Uplengen
                • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

                #8
                Zitat von sirente63
                Hallo
                Hast du den Text von dem Schreiben @Walter?

                Es wurde in dem Schreiben den Pächtern klar gemacht,das das Besitzrecht logischerweise der Grundstückseigentümer hat.

                Moin,

                nein, aber der Rheingauer hat das Schreiben gesehen und mir mitgeteilt, dass die Domänenverwaltung die Pächter darauf hingewiesen hat, dass sie keine Erlaubnisse für Prospektionen erteilen dürfen, da dies der Pachtvertrag nicht beinhaltet. Der Pachtvertrag beinhaltet nur die Nutzung der Feldfrucht.
                Für die Erteilung von Prospektionserlaubnissen ist nur die Domänenverwaltung zuständig.

                Viele Grüße

                Walter

                Kommentar

                • Sorgnix
                  Admin

                  • 30.05.2000
                  • 25923
                  • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
                  • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

                  #9
                  aha.

                  Was für mich im Nachhinein noch einmal eine vor langer Zeit aufgeworfene Frage beanwortet:
                  WEN frage ich, wenn ich auf einem Acker suchen will: Den Besitzer (Pächter) oder den Eigentümer?? Und mit welchem von Beiden teile ich den Fund??

                  => http://www.schatzsucher.de/Foren/sho...381#post108381

                  Gruß
                  jörg
                  Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
                  zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

                  (Heiner Geißler)

                  Kommentar

                  • Mr.T
                    Heerführer


                    • 15.02.2007
                    • 2653
                    • Holzkirchen-Bayern
                    • Teknetics Omega 8000 - Fisher F4 - Garrett Pro-Pointer

                    #10
                    Zitat von IG Phoenix
                    Mann Chabs,

                    ich will überhaupt nichts machen, sondern nur wissen, ob die Domänenverwaltung Erlaubnisse erteilt oder nicht, das ist doch wohl ein einfacher Sachverhalt - oder?

                    Meine Frage lautete - und nur darauf möchte ich eine Antwort:

                    Wer hat sich diesbezüglich schon an die Domänenverwaltung gewandt und mit welchem Ergebnis?

                    Zur Frage des Gräberfeldes gibt es hier im Forum eine eingene Diskussion.
                    Geht es Dir darum, ob speziell in Deinem Fall eine Erlaubnis verweigert wurde?
                    Grüße aus Holzkirchen
                    Mr.T



                    Das Schönste, was wir erleben können, ist das Geheimnisvolle.
                    Albert Einstein

                    Kommentar

                    • rasta
                      Geselle


                      • 16.07.2007
                      • 73
                      • BRD
                      • XP GMP

                      #11
                      Zitat von Sorgnix
                      aha.

                      Was für mich im Nachhinein noch einmal eine vor langer Zeit aufgeworfene Frage beanwortet:
                      WEN frage ich, wenn ich auf einem Acker suchen will: Den Besitzer (Pächter) oder den Eigentümer?? Und mit welchem von Beiden teile ich den Fund??

                      => http://www.schatzsucher.de/Foren/sho...381#post108381

                      Gruß
                      jörg

                      Teilen mit dem Eigentümer. Und wenn der Pächter zusagt auf dem Gelände,Acker, suchen zu dürfen -mit NFG- dann spricht auch nichts dagegen.

                      Und das sich viele Sucher mit NFG (mich eingeschlossen!) zum größten teil unrechtmäßig auf Privatgelände bewegen( Wald,Acker,Wiesen...) ohne vorher zu fragen ob es Erlaubt wird,ist auch Tatsache.Aber wir oder ich ,uns immer beim antreffen der Landwirte ,auf ihre Freundlichkeit spekulieren, ist auch Fakt.Das was im Waldgebiet ist das gleiche,man bekommt die Waldgenehmigung und fragt nicht die zuständigen ob die Suche in den Bereichen gestattet wird.... Also was soll die Sache, die wenigen dürfen in den Wald und die meisten gehen in den Wald mit oder ohne NFG! Aber was die Angelegenheit so schlimm macht ist die ganze Art der Vorgehensweisen für und gegen Rechte auf beiden Seiten.Dies wird ein Positives miteinander (LDA- +Sucher!) nicht verbessern .Klar ist es o.k und wichtig das sich einzelne für die Sondlergemeinschaft einsetzen und versuchen Reformen zu schaffen,aber wie gesagt die Art und weise ist von Bedeutung! (s.Bericht auf welchen IG Phoenix verweist-Gräberfeld !)) Bin mal gespannt ob die Leute in den Bundesländern noch überhaupt eine Suchgenehmigung erhalten für den Wald!! Das ist nur meine Meinung ...

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                      • Gimbli
                        Moderator

                        • 27.09.2008
                        • 6849
                        • Essen/Ruhrgebiet
                        • Tesoro Tejon/Minelab Safari

                        #12
                        Und das sich viele Sucher mit NFG (mich eingeschlossen!) zum größten teil unrechtmäßig auf Privatgelände bewegen( Wald,Acker,Wiesen...) ohne vorher zu fragen ob es Erlaubt wird,ist auch Tatsache.Aber wir oder ich ,uns immer beim antreffen der Landwirte, auf ihre Freundlichkeit spekulieren, ist auch Fakt.
                        Vieleicht sollte man nicht von sich auf andere schließen, ich habe vom größten Teil der Pächter und Eigentümer die Erlaubnis vor dem Antrag auf die NFG eingeholt!
                        Mir nützt nämlich der ganze Aufwand und die Gebühren für die NFG nichts wenn die Bauern anschließend "Nein" sagen.

                        Gruß Michael
                        Der Weg ist das Ziel
                        No DSU inside!

                        Kommentar

                        • rasta
                          Geselle


                          • 16.07.2007
                          • 73
                          • BRD
                          • XP GMP

                          #13
                          Zitat von Gimbli
                          Vieleicht sollte man nicht von sich auf andere schließen, ich habe vom größten Teil der Pächter und Eigentümer die Erlaubnis vor dem Antrag auf die NFG eingeholt!
                          Mir nützt nämlich der ganze Aufwand und die Gebühren für die NFG nichts wenn die Bauern anschließend "Nein" sagen.

                          Gruß Michael
                          Sorry ,du gehörst zu den Ausnahmen

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