Jäger und Auskunft Ausweis
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Übrigens: Ausweisen.
Ich bin in der letzten Zeit zweimal in eine Polizeikontrolle geraten. Nicht etwa auf Acker oder Feld sondern auf dem Heimweg. Einmal einfach so, weil man wissen wollte, was da für ein Rohr aus meiner Tasche ragte, dass andere Mal war ich in eine "polizeiliche Maßnahme" geraten.
In beiden Fällen wurde ich darüber aufgeklärt, was ich mit der Sonde täte: Nämlich meinem Hobby als Geocacher nachzugehen.
Nach einem Ausweis wurde ich nie gefragt. Es besteht ja auch keine Pflicht zur Mitführung des Selben. Zumindest hier nicht.
Lg AquilaIch sehe verwirrte Menschen.Kommentar
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Vorsicht, Vorsicht....
...in Deutschland, also im gesamten Bundesgebiet, besteht eine Ausweispflicht. Diese beinhaltet auch die Pflicht, einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) mitzuführen und auf Verlangen einer berechtigten Behörde - zum Beispiel der Polizei - auch vorzuzeigen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtungen sind eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn nach dem Ausweis nicht gefragt wird, muss er natürlich auch nicht vorgezeigt werden.
(Bei manchen Klagen muss ich schon leiden)Zuletzt geändert von Herrn Häuser; 31.01.2011, 20:54.Kommentar
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Hallo,
ist es nicht so, dass eine Ausweispflicht in Deutschland besteht. D.h. jeder muss einen Ausweis besitzen und ihn bei Verlangen auch vorzeigen.
Aber eine Mitführpflicht besteht nicht. D.h. das man auch den Ausweis sicher zu Hause lassen kann.
Zumindest steht im Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis nichts über eine Mitführpflicht.
LG salIch suche Überbleibsel der DLRG (Deutsche - Lebensrettungs - Gesellschaft / Gemeinschaft)!
Außerdem suche ich noch Literatur rund um den Cottbuser Raum!
Einfach mal eine PN an mich schicken!Kommentar
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Ich verstehe das Problem nicht. Natürlich muß ich ihn vorlegen. Dazu ist er ja da...
Aber muß ich ihn augenblicklich vorlegen oder kann ich die berechtigte Behörde vertrösten oder zu mir nach Hause bitten, wo der Perso irgendwo rumliegt?
Was passiert, wenn ich angehalten werde, mich ausweisen soll und keine Dokumente bei mir habe? Wäre das eine Ordnungswidrigkeit?
Also es geht um die Mitführpflicht.
LG AquilaIch sehe verwirrte Menschen.Kommentar
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Ich habe in einem Buch stehen das es absolut keine Mitführpflicht von zb. Perso gibt. Ohne kann es allerdings vorkommen das du mit auf die Wache musst zur Identitätsfestellelung. Anders natürlich wenn du nen Waffenschein etc brauchst aber darum gehts ja nicht.Informationen für Allergiker: Der obige Text könnte Spuren von Ironie oder Sarkasmus enthalten...
Fotowettbewerb Gewinner November 2012
Das Reh springt hoch, das Reh springt weit. Warum auch nicht, es hat ja ZeitKommentar
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§1 Abs.1 Satz 2: Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen.
Hier ist jedoch nicht die Rede davon, dass ich sofort den Ausweis vorlegen muss. In einem Juristenforum fand ich ein sehr interessantes Zitat:
"Einen postiv-§ (der sagt: 'man muß nicht') kann ich Dir nicht nennen. Es gibt halt keinen §, der es vorschreibt, deswegen ist es nicht vorgeschrieben..."
Die Damen und Herren der Polizei dürfen dann eben mit mir nach Hause fahren oder ich muss dafür sorgen, dass er an die Stelle kommt, an der ich bin.
Aber ich denke, dass das jetzt hier die Diskussion sprengt
Viel interesanter wäre doch jetzt ob der Jäger (scheinbar ein "Wutbürger") ein Jäger oder ein Förster war.
LG salIch suche Überbleibsel der DLRG (Deutsche - Lebensrettungs - Gesellschaft / Gemeinschaft)!
Außerdem suche ich noch Literatur rund um den Cottbuser Raum!
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Die Bemerkung: Nun Suchen ist erlaubt nur Graben nicht oder auch in BW ?
gibt mir auch zu denken.
So ganz ohne wird die Sache wohl nicht gewesen sein.
Gerade jetzt, wo die Kelten wieder aus dem Boden kommen.
Bei BD, Spaten in der Hand und etwas im Rucksack.... gibts auch noch den Paragraf:
Kommentar
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Aber die Definierung von "auf frischer Tat ertappt" ist sehr schwammig. Im Endeffekt war der Spaten und der Detektor im Rucksack und damit kann man ja wirklich auf alles schließen.
Ein Biologe, der eine bestimmte Pflanze sucht. Ein Hundehalter, der das Halsband seines Hundes sucht. Und und und... Ist halt keine Straftat, bei welcher man auf frischer Tat ertappt wurde.
Daher kann man daran zweifeln, ob der § greift.
LGIch suche Überbleibsel der DLRG (Deutsche - Lebensrettungs - Gesellschaft / Gemeinschaft)!
Außerdem suche ich noch Literatur rund um den Cottbuser Raum!
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Hallo,
ich habe gleich zwei Fragen:
1. Dürfen Jäger meinem Ausweis verlangen oder sogar Gerätschaft einziehen bzw. Fahrzeuge blockieren auch wenn diese ordentlich auf einem Waldparkplatz stehen ?
2. Ist es richtig das Jäger immer ihren Begehungsschein und Waffenschein mit sich führen müssen und ich mir den zeigen lassen darf ?
Würde mich über eine Antwort freuen.
michahecht
eigentlich sind Deine Fragen, einfach zu beantworten.
Zu1:
a.) Jäger haben kein Recht von anderen Personen die Personalien zu kontrollieren.
b.) Jäger dürfen keine Gerätschaften einziehen.
c.) Jäger dürfen keine Fahrzeuge blockieren.
Zu 2:
a.) Bei der Ausübung seines Hobbys, muß der Jäger seinen Waffenschein mit sich führen.
b.) Der Begehungsschein ist nur notwendig, wenn der Jäger nicht Besitzer des Jagtreviers ist und dieser nicht sofort erreichbar ist.
c.) Jäger haben Zivilpersonen gegenüber keine Ausweispflicht...aber...
...wie erkennt man eine Amtsperson, wenn diese sich nicht ausweisen will???
Nur weil einer in grün mit einer Flinte auf dem Rücken rumläuft, muß er nicht zwangsläufig auch ein Jäger sein.
Meine Methode:
Wenn ich von einem "Jäger" angesprochen werde, verlange ich im ruhigen und leisen Ton seine Ausweisung als jener welcher er Anweisungen mir gegenüber geben darf.
Meist wird mir die Einsicht in die Papiere natürlich verweigert, worauf ich dann vorschlage die Polizei zu rufen.
Meine Bilanz:
-ca. acht mal mit angeblichen Jägern aneinander geraten
-einmal wurde die Polizei gerufen (ohne Konsequenzen für beide)
-sieben mal verschwand der "grüne Mann" Lauthals schimpfend wieder in seinem Busch
Die meisten Förster und Polizisten sind viel netter als so mancher Jäger (Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel) aber mit Freundlichkeit und einer Portion Selbstbewusstsein kann man auch mit "schwierigen" Zeitgenossen ganz gut klarkommen!
Auf dem angehängten Bild sieht man mein Schweizer Velo 05 mit ACE250 auf dem Gepäckträger im Naturschutzgebiet Deutener Moor.
Natürlich habe ich eine Grabungsgenehmigung und halte mich an die Auflagen.
Grüße
Das HemmertAngehängte DateienZuletzt geändert von Das Hemmert; 01.02.2011, 10:03.Kommentar
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Hallo
Wieder so ein Phantasiethread.
Hat der Jäger(Zeuge) die Anweisung vom Waldbesitzer illegale Sondler zur Anzeige zu bringen!
Und beobachtet wie gegraben und Funde den Boden entnommen wurde,am besten noch auf einem BD.
Ist dies Raub,Unterschlagung usw.
Wird der Täter am Parkplatz gestellt,kann der Spaten ruhig im Rucksack sein!
Da gibt es richtg Ärger mit den Behörden.
Eine Amtsperson,wie ein Förster z.B darf einen Fahrweg versperren um eine Flucht zu verhindern!Sowie die Beweismittel wie:Sonde,Grabungsgeräte und Funde zu beschlagnahmen.Kommentar
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Moin, Moin
Da hier keiner was genaues weiss, was den geschilderten Vorfall von Michahecht betrifft, dreht sich hier alles nur im Kreis.
Es geht hier nur um hätte, könnte, dürfte, was wäre wenn, und ähnliches.
Solche Diskussionen gab es hier schon mehrfach, immer mit dem gleichen Ergebnis, gar keinem.
Da hier jede weitere Diskussion eigentlich ohne genaue Kenntniss der Sachlage im Einzelfall zu nichts führt, mache ich das Thema jetzt dicht!
Sollte vom Themenersteller noch etwas wichtiges zum Thema anstehen, PN an mich, dann kann man hier ja nochmal aufmachen.
Gruß MichaelDer Weg ist das Ziel
No DSU inside!Kommentar
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Hier mal als Nachtrag noch einen ganz interessanten Link den der Kollege Fleischsalat beigesteuert hat.
Das Merkblatt enthält Hinweise zum Verhalten und zur Beweissicherung beim Antreffen von Sondengängern und Raubgräbern.
Herausgegeben vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg Referat Denkmalpflege.
Gruß MichaelDer Weg ist das Ziel
No DSU inside!Kommentar
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