Vererben von Waffen

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  • bollwerker2
    Ritter


    • 29.04.2008
    • 563
    • Niedersachsen

    #1

    Vererben von Waffen

    Moinsen Leute,

    wahrscheinlich bin ich mit diesem Thema hier nicht richtig, aber im Moment wüsste ich auch nicht unter welcher Rubrik dieses passen sollte!
    Ich hatte ja mal gefragt wie es mit geerbten Waffen ist in Sachen Waffenbesitz.
    Jetzt habe ich erfahren das ich die Waffen es handelt sich um ein KK und um ein 98 K rundsätzlich behalten darf mit einer Waffenbesitzkarte. Aber es kann sein dass ich demnächst Besuch bekommen würde und die Waffe blockiert werden müssen und das würde mich so ca. 200-250€/Waffe kosten.
    So ein Batzen an Money will ich dafür natürlich nicht ausgeben und werde gezwungen sein die Dinger zu verschrotten. Bei dem 98 K sind alle Nummer gleich bis auf den Verschluß, auf dem Teil kann ich keine Nummer finden. Das andere Problem ist wenn ich den 98er entschärfen lassen würde, würde mich das auch wiederum 180€ kosten weil dieser dann noch zum Beschussamt müsste. Als Leute meine Frage an Euch:
    Was hat der 98er für einen Wert?
    Gibt es vielleicht hier Waffensammler oder kennt ihr jemanden der berechtigt ist solche Waffen zu erwerben, dann meldet Euch per PN
  • Wolfo
    Oberbootsmann
    Heerführer


    • 01.11.2006
    • 1465
    • Heiðabýr
    • Oculus

    #2
    Bilder!
    Bestempelung, Abnahmen, Waas, Hersteller, Jahr?


    So aus der Luft ist nichts zu beurteilen.


    Ich hoffe, du hast einen entsprechenden Waffenschrank...


    Kein Berg zu tief!

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    • bollwerker2
      Ritter


      • 29.04.2008
      • 563
      • Niedersachsen

      #3
      Die Waffen sind in einem Waffenschrank unter verschluß!
      Bilder folgen!

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      • Deistergeist
        Moderator

        • 24.11.2002
        • 19525
        • Barsinghausen am Deister

        #4
        Moin!

        Schon mal vorab: Bitte keine "Verkaufsanzeige" ins Forum stellen.


        Ein Verkauf an einen zugelassenen Waffenhändler/Büchsenmacher in deiner Nähe dürfte das Einfachste sein. Auch wegen Transport etc.


        MfG Deistergeist
        "The Man Who Saved the World" -S. J. Petrow-

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        • Dackelfreund
          Heerführer


          • 25.11.2006
          • 4708
          • .........
          • -------------

          #5
          Die nötige Waffenbesitzkarte bekommst du nur wenn du ein Bedürfnis und die Zuverlässig nachweisen kannst.
          Das beste wird sein wenn du dir einen Fachmann in Sachen Waffenrecht zurate ziehst.
          Die Waffenbesitzkarte ist nicht vererbbar!Wenn der Verstorbene eingetragen ist kann diese nicht übertragen werden!
          Zuletzt geändert von Dackelfreund; 27.04.2011, 22:57.
          ich sage nur gelbe Nummerschilder

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          • bollwerker2
            Ritter


            • 29.04.2008
            • 563
            • Niedersachsen

            #6
            Hallo Deistergeist,

            habe ich mir schon fast gedacht, dass sollte eigentlich auch keine Verkaufsanzeige sein!

            Gruß
            Winni

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            • BOBO
              Heerführer


              • 04.07.2001
              • 4422
              • Coburg
              • Nokta SimpleX+

              #7
              Evtl. besteht die Möglichkeit, eine Person mit Waffenbesitzkarte die Stücke zur Verwahrung zu überlassen. Besitzer bekommt diese eingetragen in die Karte, hält diese entsprechend unter Verschluß und vertraglich ist das Eigentum der Sache geregelt - Eigentümer bleibt der Erbfolger.
              MfG BOBO

              Das menschliche Haar wächst mit 4,6 Yoctometer pro Femtosekunde

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              • Dackelfreund
                Heerführer


                • 25.11.2006
                • 4708
                • .........
                • -------------

                #8
                seit wann kann man mal eben so ne Waffe in ne WBK eintragen lassen?
                Da gibts gesetzliche Regelungen und umsonst ist das auch nicht.
                ich sage nur gelbe Nummerschilder

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                • BOBO
                  Heerführer


                  • 04.07.2001
                  • 4422
                  • Coburg
                  • Nokta SimpleX+

                  #9
                  Zitat von Dackelfreund
                  seit wann kann man mal eben so ne Waffe in ne WBK eintragen lassen?
                  Da gibts gesetzliche Regelungen und umsonst ist das auch nicht.
                  ...na, wie ich es geschrieben hatte. Derjenige, welche eine Waffenbesitzkarte hat. Ihm überläßt der erbfolgende Eigentümer die Waffen, damit dieser jene Waffen eintragen läßt und unter Verwahrung hat. Somit ist derjenige (der mit den Waffen und der WBK) der Besitzer und Eigentümer bleibt der Erbfolger.

                  ...ist doch ganz einfach.
                  MfG BOBO

                  Das menschliche Haar wächst mit 4,6 Yoctometer pro Femtosekunde

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                  • Dackelfreund
                    Heerführer


                    • 25.11.2006
                    • 4708
                    • .........
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                    #10
                    Die Behörde bestimmt ob er die waffe in die WBk aufnehmen darf-
                    dann muss er den Erwerb -wer wie wo was-innerhalb der Frist nachweisen.
                    So einfach ist das gar nicht-

                    Mal ein kleiner Auszug:
                    Der angehende Waffensammler muß ein “Bedürfnis” zum Waffensammeln nachweisen. § 17 Abs. 1 des Waffengesetzes formuliert: Ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition wird bei Personen anerkannt, die glaubhaft machen, dass sie Schusswaffen oder Munition für eine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung (Waffensammler, Munitionssammler) benötigen; kulturhistorisch bedeutsam ist auch eine wissenschaftlich-technische Sammlung.
                    Der Antragsteller muß glaubhaft machen, daß er eine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung anlegen will. Das “Glaubhaftmachen” geschieht mit dem Gutachten eines Sachverständigen, denn der Antragsteller ist zumeist überfordert, den Fallstricken des Waffengesetzes zu entgehen.



                    Ich kann dir nur nahelegen einen Fachmann für Waffenrecht oder einen rechtsanwalt zurate ziehen-mit dem Thema ist nicht zu spassen
                    Zuletzt geändert von Dackelfreund; 28.04.2011, 12:48.
                    ich sage nur gelbe Nummerschilder

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                    • BOBO
                      Heerführer


                      • 04.07.2001
                      • 4422
                      • Coburg
                      • Nokta SimpleX+

                      #11
                      Bei der aktuellen Version des WaffG wird der Erbfall nicht mehr als Bedürfnis zugelassen. D.h. der Erbe einer Waffe für die eine WBK benötigt wird, bekommt allein aus dem Grund keine Erlaubnis die tatsächliche Gewalt über sein Erbstück auszuführen. Dennoch ist er Besitzer! Ersatzlos enteignet wird der Erbe nicht! Er kann seine Erbstücke einem zuverlässigen Erlaubnisinhaber zur Aufbewahrung übergeben. Die Behörden werden ihm jedoch i.d.R. auffordern, die Waffen innerhalb einer gewissen Frist zu Veräussern.
                      s. dazu auch: http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article2594307.html
                      Zuletzt geändert von BOBO; 28.04.2011, 12:52.
                      MfG BOBO

                      Das menschliche Haar wächst mit 4,6 Yoctometer pro Femtosekunde

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                      • kanne0815
                        Heerführer


                        • 29.04.2007
                        • 1153
                        • Thüringen Das grüne Herz Deutschlands
                        • MD 3009 / ACE 250

                        #12
                        Hallo Dackelfreund , ich nehme mal das BoBo das so meint...wenn bollwerker2 einen kennt der bereits einen Voreintrag für einen K 98 ( Langwaffe ) in der WBK hat dann ist das kein Problem. Der bewart diese dann in seinen Waffenschrank auf und der Erbe bleibt aber trozdem der Besitzer. Das ist mit Kurzwaffen genau so wenn man zum Beispiel eine P38 hat ist ein Voreintrag in der WBK ( Kurzwaffe ) und man kann sich eine weitere kaufen ( bei eGun ) oder so ? So ist es jedenfalls in Thüringen so ( bei uns im Verein ) wie es in anderen Bundesländern aussieht weiß ich leider nicht aber in nehme mal das Waffengesetz ist in ganz Deutschland gleich. Hoffe damit etwas gehofen zu haben ...Gruß Frank !

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                        • kanne0815
                          Heerführer


                          • 29.04.2007
                          • 1153
                          • Thüringen Das grüne Herz Deutschlands
                          • MD 3009 / ACE 250

                          #13
                          Hallo ich noch mal ganz kurz...Der Bekannte muß die Langwaffe natürlich eintragen lassen das hatte ich oben vergessen zu schreiben. Aber wie schon gesagt das gibt es in der Regel keine Probleme. Gruß Frank !

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                          • Dackelfreund
                            Heerführer


                            • 25.11.2006
                            • 4708
                            • .........
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                            #14
                            wenn bereits eine Waffe davon eingetragen ist dann gehts geschmeidig ,da haste recht.
                            ich sage nur gelbe Nummerschilder

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                            • ODAS
                              Heerführer

                              • 19.07.2003
                              • 2350
                              • Niedersachsen
                              • Minelab XT70

                              #15
                              Zitat von Dackelfreund
                              wenn bereits eine Waffe davon eingetragen ist dann gehts geschmeidig ,da haste recht.
                              Heißt das Thema "Raten ohne Sachkunde"?

                              Ein K98 ist auf gelber WBK ohne Voreintrag zu erwerben! Der Kauf muss nur innerhalb von 14 Tagen der Behörde gemeldet werden.

                              Voreintrag, grüne WKB.

                              Gruß,
                              ODAS

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