dieser Film ist so unglaublich, dass ich ihn zunächst für einen Aprilscherz gehalten habe. Leider ist er wahr.
Richterspruch - unglaublich aber wahr
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Richterspruch - unglaublich aber wahr
Hallo zusammen,
dieser Film ist so unglaublich, dass ich ihn zunächst für einen Aprilscherz gehalten habe. Leider ist er wahr.
Viele Grüße und Gut Fund,
Jens Diefenbach
PS. Die guten Funde liegen alle noch tief unten!Stichworte: - -
Hier ist er auch direkt bei Youtube zu sehen:
Machen ist wie wollen, nur krasser. -
Noch unglaublicher wird das ganze, wenn man die Geschichte dahinter kennt.
Einer der beiden in diesem Bericht erwähnten Tunnelgräber, ist der Herr der vor Gericht bei dem Münzwurf zum Glück den kürzeren zog.
Für mich ein "echter Raubgräberprofi" der ersten Garnitur.
Aber eigentlich schon alt und bekannt, nur aufregen tut's mich jedesmal wieder.
Gruß MichaelDer Weg ist das Ziel
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Meine Meinung: verrückte Welt!Wer fragt ist ein Narr für eine Minute. Wer nicht fragt, ist ein Narr sein ganzes Leben lang! KonfuziusKommentar
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Der Münzwurf eigentlich mehr als Fair!Hallo zusammen,
dieser Film ist so unglaublich, dass ich ihn zunächst für einen Aprilscherz gehalten habe. Leider ist er wahr.
http://www.film.schatzsuchen.de/film28.shtml
Hat der Plünderer gar nicht verdient,diese Chance!
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Das Amt/Museum hat eigentlich gar keine Rechte an dem Fund. Der Fund hätte wenn dann zwischen Finder und Grundstückseigentümer geteilt werden müssen.
Es kann doch nicht sein, dass ein Münzwurf zur Rechtsprechung herhalten muß. Entweder man kann dem Finder nachweisen, dass er sie illegal entnommen hat, dann wäre es Sache des Gundstückseigentümers die Hälfte einzuklagen oder man kann nicht nachweisen das sie illegal irgendwo entnommen wurde dann muß sie dem Sammler zurückgegeben werden.
Es ist schon sehr merkwürdig, dass ein unbeteiligter Dritter (Amt/Museum)der vermutlich gar keinen Anspruch auf die Münze hat diese letztendlich durch einen zweifelhaften Richterspruch zugesprochen bekommt.
Im übrigen hat die kelt. Goldmünze mal rein gar nichts mit dem erwähnten Tunnel zu tun. Bei dem Tunnel ging es um neuere Keramik. Der Mann kann die keltische Münze also irgendwo gefunden, getauscht, geerbt oder gekauft haben.Zuletzt geändert von Walli2007; 03.06.2011, 01:00.Viele Grüße und Gut Fund,
Jens Diefenbach
PS. Die guten Funde liegen alle noch tief unten!Kommentar
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vielleicht mal umbennen von "rechtliche fragen" in "persönliche meinung von leuten die die sachlage überhaupt nicht kennen?"
unglaublich das es für diese rechtsprechung noch befürworter gibt
whisper, whisper, don't make a sound your bed is made, it's in the groundKommentar
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Ich glaube hier bringen einige etwas durcheinander.
Es geht nicht um ein Urteil oder einen "Richterspruch", den der Richter alleine gefällt hat.
Der Richter hat den Beteiligten einen Vergleich vorgeschlagen, der von beiden Parteien akzeptiert wurde.
Erst dadurch kam es zu dem Münzwurf, mit dem entschieden wurde an wen die Keltische Münze geht.
Beiden Parteien hätten die Möglichkeit gehabt diesen Vergleich abzulehnen, erst dann hätte der Richter eine Entscheidung treffen müßen.
Manchmal hilft es schon wenn man genau hinhört, oder alles liest.
Unglaublich das hier Leute gleich die umbenennug des Unterforums vorschlagen, die noch nicht einmal diesen feinen Unterschied bemerkt haben.

Da das Ding schon ein paar Jahre alt ist und hier schon mal Thema war, kram ich mal langsam den Schlüssel raus.
Gruß MichaelZuletzt geändert von Gimbli; 03.06.2011, 21:35.Der Weg ist das Ziel
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Vermtlich war der Münzenbesitzer irgendwann "weichgekocht" und hat daher einem Vergleich zugestimmt. Im Beitrag wurde erwähnt, dass der Sache ein jahrelanger Rechtsstreit vorrausging.Viele Grüße und Gut Fund,
Jens Diefenbach
PS. Die guten Funde liegen alle noch tief unten!Kommentar
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Hallo
Welcher Sache @Walli?Doch wohl nicht eine einzelne keltische Münze!Vermtlich war der Münzenbesitzer irgendwann "weichgekocht" und hat daher einem Vergleich zugestimmt. Im Beitrag wurde erwähnt, dass der Sache ein jahrelanger Rechtsstreit vorrausging.
Als unbeschriebenes Blatt ist der Beklagte nicht zu bezeichnen.
Eine illegale Raubgrabung von Ihm, wurde im Spiegel 2006 beschrieben.
Siehe hier: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-47514657.html
M.f.GZuletzt geändert von sirente63; 04.06.2011, 07:08.Kommentar
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Es geht doch gar nicht darum ober der Mann ein unbeschriebenes Blatt war. Es geht um die Art und Weise wie Leuten ohne Beweis die Funde abgenommen werden.Viele Grüße und Gut Fund,
Jens Diefenbach
PS. Die guten Funde liegen alle noch tief unten!Kommentar
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Hallo
Danke für den Hinweis @Johnny.
Richtig,das sollte man wissen.
M.f.GKommentar
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Moin Moin .....
Ich will hier nicht allzuviel zu sagen . Doch dieser bericht beweist doch wohl ganz klar das diese Leute aus dem nahen umfeld kommen.
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Wie professionell die Raubzüge organisiert sind, mussten auch Archäologen erkennen, die vor einiger Zeit im rheinischen Weilerswist bei Euskirchen mehrere intakte römische Sarkophage aus dem dritten Jahrhundert nach Christus entdeckt hatten. Aus Angst vor unliebsamen Besuchern hatten sie die Fundstelle schon nach kürzester Zeit wieder mit Erdreich verfüllen und das Gelände unauffällig einplanieren lassen.
An einem Montag sollten die systematischen Ausgrabungen beginnen. Doch daraus wurde nichts, denn am Wochenende zuvor hatten die Raubgräber zugeschlagen. Sie buddelten im Schutz der Nacht exakt an den richtigen Stellen und zertrümmerten die Sargdeckel mit Vorschlaghämmern. Den am Montag eintreffenden Archäologen blieben nur noch die Negativabdrücke der vermutlich wertvollen Grabbeigaben im Boden. "Das waren hochprofessionelle Kriminelle, die genau wussten, wo sie suchen mussten, wahrscheinlich hatten sie sogar die genauen GPS-Daten", klagt Paul Wagner vom Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege.
Den selbst *Super bösewichte* brauchen eine vorbereitungszeit und genaue informationen über die lage ,die tiefe etc . Des weitern finde ich es immer wieder Intressant mit wie viel naivität vorgeganngen wird ( den dies ist ja kein einzelfall ) , in einen solchen fall kann man auch von archelogen wochend arbeit verlagen . Das ist hier sicher bei keinen arbeit nehmer anders .
Zu dem *Münzwurf* nur so viel . Das Geld das in der gerichts verhandlung *verballert* wurde, Gerichts u.Anwalts kosten etc . Wäre auf der grabung in Euskirchen besser auf gehoben gewesen
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MFG
Vetera
Noch was ich habe den artikel Spiegel online gelesen ,finde aber keine verbindung zwischen dem *Münzwurffall* und Dem *Tunnelgrabberfall* . Es handelt sich hier wohl um verschiedene fälle die um alles noch dramatischer wircken zulassen zusammen gewürfelt werden .Zuletzt geändert von Vetera; 13.06.2011, 17:57.Kommentar






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