Richterspruch - unglaublich aber wahr

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  • Walli2007
    Bürger


    • 23.02.2007
    • 111
    • Rheinland-Pfalz

    #1

    Richterspruch - unglaublich aber wahr

    Hallo zusammen,

    dieser Film ist so unglaublich, dass ich ihn zunächst für einen Aprilscherz gehalten habe. Leider ist er wahr.

    Filme und Dokumentionen über Schatzsucher, archäologische Dokumentarfilme
    Viele Grüße und Gut Fund,

    Jens Diefenbach

    PS. Die guten Funde liegen alle noch tief unten!
  • Reiner_Bay
    Heerführer

    • 24.09.2002
    • 3084
    • Regensburg
    • Whites Spectra V3i

    #2
    Hier ist er auch direkt bei Youtube zu sehen:


    Machen ist wie wollen, nur krasser.

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    • Gimbli
      Moderator

      • 27.09.2008
      • 6849
      • Essen/Ruhrgebiet
      • Tesoro Tejon/Minelab Safari

      #3
      Noch unglaublicher wird das ganze, wenn man die Geschichte dahinter kennt.

      Einer der beiden in diesem Bericht erwähnten Tunnelgräber, ist der Herr der vor Gericht bei dem Münzwurf zum Glück den kürzeren zog.
      Für mich ein "echter Raubgräberprofi" der ersten Garnitur.
      Aber eigentlich schon alt und bekannt, nur aufregen tut's mich jedesmal wieder.


      Gruß Michael
      Der Weg ist das Ziel
      No DSU inside!

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      • Schwarzwaelder
        Ratsherr


        • 06.10.2010
        • 216
        • Mannheim
        • Vista RG 750

        #4
        Meine Meinung: verrückte Welt!
        Wer fragt ist ein Narr für eine Minute. Wer nicht fragt, ist ein Narr sein ganzes Leben lang! Konfuzius

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        • sirente63
          Banned
          • 13.11.2005
          • 5348

          #5
          Zitat von Walli2007
          Hallo zusammen,

          dieser Film ist so unglaublich, dass ich ihn zunächst für einen Aprilscherz gehalten habe. Leider ist er wahr.

          http://www.film.schatzsuchen.de/film28.shtml
          Der Münzwurf eigentlich mehr als Fair!
          Hat der Plünderer gar nicht verdient,diese Chance!

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          • Walli2007
            Bürger


            • 23.02.2007
            • 111
            • Rheinland-Pfalz

            #6
            Das Amt/Museum hat eigentlich gar keine Rechte an dem Fund. Der Fund hätte wenn dann zwischen Finder und Grundstückseigentümer geteilt werden müssen.

            Es kann doch nicht sein, dass ein Münzwurf zur Rechtsprechung herhalten muß. Entweder man kann dem Finder nachweisen, dass er sie illegal entnommen hat, dann wäre es Sache des Gundstückseigentümers die Hälfte einzuklagen oder man kann nicht nachweisen das sie illegal irgendwo entnommen wurde dann muß sie dem Sammler zurückgegeben werden.

            Es ist schon sehr merkwürdig, dass ein unbeteiligter Dritter (Amt/Museum)der vermutlich gar keinen Anspruch auf die Münze hat diese letztendlich durch einen zweifelhaften Richterspruch zugesprochen bekommt.

            Im übrigen hat die kelt. Goldmünze mal rein gar nichts mit dem erwähnten Tunnel zu tun. Bei dem Tunnel ging es um neuere Keramik. Der Mann kann die keltische Münze also irgendwo gefunden, getauscht, geerbt oder gekauft haben.
            Zuletzt geändert von Walli2007; 03.06.2011, 01:00.
            Viele Grüße und Gut Fund,

            Jens Diefenbach

            PS. Die guten Funde liegen alle noch tief unten!

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            • sirente63
              Banned
              • 13.11.2005
              • 5348

              #7
              Hallo
              Aha,und was ist wenn das Bundesland NRW der Grundstückseigentümer ist?
              Und die Münze ebenfalls geraubt wurde,am besten noch von einem BD,wie die anderen Artefakte............

              Kommentar

              • 12345678
                Landesfürst


                • 10.11.2007
                • 776
                • sachsen-anhalt

                #8
                vielleicht mal umbennen von "rechtliche fragen" in "persönliche meinung von leuten die die sachlage überhaupt nicht kennen?"

                unglaublich das es für diese rechtsprechung noch befürworter gibt
                whisper, whisper, don't make a sound your bed is made, it's in the ground

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                • Gimbli
                  Moderator

                  • 27.09.2008
                  • 6849
                  • Essen/Ruhrgebiet
                  • Tesoro Tejon/Minelab Safari

                  #9
                  Ich glaube hier bringen einige etwas durcheinander.
                  Es geht nicht um ein Urteil oder einen "Richterspruch", den der Richter alleine gefällt hat.
                  Der Richter hat den Beteiligten einen Vergleich vorgeschlagen, der von beiden Parteien akzeptiert wurde.
                  Erst dadurch kam es zu dem Münzwurf, mit dem entschieden wurde an wen die Keltische Münze geht.
                  Beiden Parteien hätten die Möglichkeit gehabt diesen Vergleich abzulehnen, erst dann hätte der Richter eine Entscheidung treffen müßen.
                  Manchmal hilft es schon wenn man genau hinhört, oder alles liest.
                  Unglaublich das hier Leute gleich die umbenennug des Unterforums vorschlagen, die noch nicht einmal diesen feinen Unterschied bemerkt haben.
                  Da das Ding schon ein paar Jahre alt ist und hier schon mal Thema war, kram ich mal langsam den Schlüssel raus.
                  Gruß Michael
                  Zuletzt geändert von Gimbli; 03.06.2011, 21:35.
                  Der Weg ist das Ziel
                  No DSU inside!

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                  • Walli2007
                    Bürger


                    • 23.02.2007
                    • 111
                    • Rheinland-Pfalz

                    #10
                    Vermtlich war der Münzenbesitzer irgendwann "weichgekocht" und hat daher einem Vergleich zugestimmt. Im Beitrag wurde erwähnt, dass der Sache ein jahrelanger Rechtsstreit vorrausging.
                    Viele Grüße und Gut Fund,

                    Jens Diefenbach

                    PS. Die guten Funde liegen alle noch tief unten!

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                    • sirente63
                      Banned
                      • 13.11.2005
                      • 5348

                      #11
                      Hallo
                      Vermtlich war der Münzenbesitzer irgendwann "weichgekocht" und hat daher einem Vergleich zugestimmt. Im Beitrag wurde erwähnt, dass der Sache ein jahrelanger Rechtsstreit vorrausging.
                      Welcher Sache @Walli?Doch wohl nicht eine einzelne keltische Münze!

                      Als unbeschriebenes Blatt ist der Beklagte nicht zu bezeichnen.
                      Eine illegale Raubgrabung von Ihm, wurde im Spiegel 2006 beschrieben.
                      Siehe hier: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-47514657.html
                      M.f.G
                      Zuletzt geändert von sirente63; 04.06.2011, 07:08.

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                      • Walli2007
                        Bürger


                        • 23.02.2007
                        • 111
                        • Rheinland-Pfalz

                        #12
                        Es geht doch gar nicht darum ober der Mann ein unbeschriebenes Blatt war. Es geht um die Art und Weise wie Leuten ohne Beweis die Funde abgenommen werden.
                        Viele Grüße und Gut Fund,

                        Jens Diefenbach

                        PS. Die guten Funde liegen alle noch tief unten!

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                        • Johnny69
                          Bürger


                          • 23.03.2009
                          • 183
                          • nrw
                          • keine

                          #13
                          Es ist ein Vergleich, das sind keine Richtersprüche oder Urteile.
                          Man kann sagen A und B einigen sich und der Richter besigelt das, natürlich stammen auch Vergleichsvorschläge aus seiner Hand, aber lehnt nur einer ab, gibt es keinen!

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                          • sirente63
                            Banned
                            • 13.11.2005
                            • 5348

                            #14
                            Zitat von Johnny69
                            Es ist ein Vergleich, das sind keine Richtersprüche oder Urteile.
                            Man kann sagen A und B einigen sich und der Richter besigelt das, natürlich stammen auch Vergleichsvorschläge aus seiner Hand, aber lehnt nur einer ab, gibt es keinen!
                            Hallo
                            Danke für den Hinweis @Johnny.
                            Richtig,das sollte man wissen.
                            M.f.G

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                            • Vetera
                              Heerführer


                              • 01.10.2006
                              • 1062
                              • NRW
                              • Teknetics G2,Teknetics T2

                              #15
                              Moin Moin .....

                              Ich will hier nicht allzuviel zu sagen . Doch dieser bericht beweist doch wohl ganz klar das diese Leute aus dem nahen umfeld kommen.


                              Wie professionell die Raubzüge organisiert sind, mussten auch Archäologen erkennen, die vor einiger Zeit im rheinischen Weilerswist bei Euskirchen mehrere intakte römische Sarkophage aus dem dritten Jahrhundert nach Christus entdeckt hatten. Aus Angst vor unliebsamen Besuchern hatten sie die Fundstelle schon nach kürzester Zeit wieder mit Erdreich verfüllen und das Gelände unauffällig einplanieren lassen.

                              An einem Montag sollten die systematischen Ausgrabungen beginnen. Doch daraus wurde nichts, denn am Wochenende zuvor hatten die Raubgräber zugeschlagen. Sie buddelten im Schutz der Nacht exakt an den richtigen Stellen und zertrümmerten die Sargdeckel mit Vorschlaghämmern. Den am Montag eintreffenden Archäologen blieben nur noch die Negativabdrücke der vermutlich wertvollen Grabbeigaben im Boden. "Das waren hochprofessionelle Kriminelle, die genau wussten, wo sie suchen mussten, wahrscheinlich hatten sie sogar die genauen GPS-Daten", klagt Paul Wagner vom Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege.
                              .

                              Den selbst *Super bösewichte* brauchen eine vorbereitungszeit und genaue informationen über die lage ,die tiefe etc . Des weitern finde ich es immer wieder Intressant mit wie viel naivität vorgeganngen wird ( den dies ist ja kein einzelfall ) , in einen solchen fall kann man auch von archelogen wochend arbeit verlagen . Das ist hier sicher bei keinen arbeit nehmer anders .

                              Zu dem *Münzwurf* nur so viel . Das Geld das in der gerichts verhandlung *verballert* wurde, Gerichts u.Anwalts kosten etc . Wäre auf der grabung in Euskirchen besser auf gehoben gewesen .



                              MFG
                              Vetera


                              Noch was ich habe den artikel Spiegel online gelesen ,finde aber keine verbindung zwischen dem *Münzwurffall* und Dem *Tunnelgrabberfall* . Es handelt sich hier wohl um verschiedene fälle die um alles noch dramatischer wircken zulassen zusammen gewürfelt werden .
                              Zuletzt geändert von Vetera; 13.06.2011, 17:57.

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