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  • allradteam
    Landesfürst


    • 06.12.2005
    • 910
    • Bayern
    • XP DEUS II, Minelab Manticore, Eigenbau-PI-Großschleife, und noch mehr

    #16
    Art. 13 (1): "Das Betreten des Waldes zum Zweck des Genusses der Naturschönheiten und zur Erholung ist jedermann unentgeltlich gestattet."

    Ich kann mich beim Sondeln wahnsinnig gut erholen. Somit: Sondeln erlaubt.

    Beachte aber Art. 9 (1): "Jede Handlung, durch welche die Produktionskraft des Waldbodens vernichtet oder wesentlich geschwächt oder durch welche der Waldboden beseitigt wird (Waldzerstörung), ist verboten."

    Auf Deutsch: Solange man den Wald nicht zerstört oder wesentlich schwächt, darf man auch graben (und hinterher seine Löcher wieder zumachen)!

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    • Brandy86
      Bürger


      • 30.06.2011
      • 154
      • Gunzenhausen

      #17
      Amen dann ichts wie auf ich dachte ich schon Tarnanzug wird pflicht und die Hechtsprünge Müssen sitzen fürs Gebüsch

      Kommentar

      • AndiObb
        Heerführer


        • 22.08.2011
        • 2031

        #18
        Ich bin noch neu hier und habe schon gemerkt, dass das ein Dauerthema ist, zu dem man sich auch schnell schelte einfangen kann. Auch wenn ich noch kein Sondler bin, hab ich durchaus Erfahrung mit oberbayerischen Landwirten.

        Ich habe einen (nicht wirklich kleinen) Hund. So ein Hund bewegt sich -meiner nur auf hinreichendes Bitten- und hinterlässt auch mal etwas. Ich bin stets mit Hundetüte bewaffnet. Nun gibt es (genau so erlebt) Bauer Nr. 1, der neben mir anhielt als mein Hund in einer nicht mähfähigen Wiese lief und mich übelst beschimpfte und es gibt Bauer Nr. 2, der sich freut wenn jemand die Hinterlassenschaften des Hundes beseitigt.

        Ergo: ich wohne auf einem Dorf, werde mir einen der freundlichen Bauern suchen und diesen einfach mal fragen wo er überall Grundstücke besitzt (das sind bei den übrig gebliebenen Landwirten heutzutage idR nicht wenige bzw. grosse) und ihm erklären dass ich da mal Sondeln möchte und nicht vorhabe seinen Wald/Feld umzugraben. Das sollte doch kein Problem sein? Voraussetzung: Bayern hat den schönen BayernViewer und ich kann schon vorab checken, dass auch wirklich kein Bodendenkmalgedöns ausgerufen ist...
        andi hat das Forum auf eigenen Wunsch Anfang Mai 2015 verlassen.

        Kommentar

        • Brandy86
          Bürger


          • 30.06.2011
          • 154
          • Gunzenhausen

          #19
          Ich denke das ist der Richtige weg!

          Kommentar

          • BOBO
            Heerführer


            • 04.07.2001
            • 4425
            • Coburg
            • Nokta SimpleX+

            #20
            Wollte nur noch eine Frage in den Raum stellen, welche ich bis dato nicht in den Antworten finden konnte. Vielleicht habe ich es aber auch überlesen.

            Bayern ist ja klar die Fundregelung 50/50 <=> Eigentümer Grund/Finder. Wie verhält es sich aber genau, wenn es einen Eigentümer gibt, einen Pächter und einen Finder? Bleibt der Pächter bei der Fundteilung außen vor? Oder wäre dann 33/33/33 zu teilen, oder vielleicht 25/25/50?

            Würde mich über einen Lösungsweg dankbar.
            MfG BOBO

            Das menschliche Haar wächst mit 4,6 Yoctometer pro Femtosekunde

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            • chabbs
              Heerführer


              • 18.07.2007
              • 12179
              • ...

              #21
              Der Pächter ist Besitzer des Grundstücks, nicht der Eigentümer. Er hat den Grund AUS EINEM Grund und zu einem Zweck gepachtet. Alle anderen Belange bleiben dann unberührt. Vor allem eben das Eigentumsrecht

              Heißt: er bleibt außen vor.

              Mal Wiki
              Die Pacht ist die Gebrauchsüberlassung einer Sache auf Zeit gegen Entgelt mit der Möglichkeit der Fruchtziehung.
              Der Verpächter muss wie der Vermieter dem Pächter die Sache beziehungsweise das Recht zum Gebrauch (im Landpachtrecht Ziehung der Feldfrüchte) überlassen. Der Pächter muss dafür die vereinbarte Pacht („den Pachtzins“) entrichten. Hinsichtlich des Gebrauchs der Sache sind die Vorschriften über die Miete weitgehend anwendbar.

              Der Pächter ist weiterhin berechtigt, das Inventar zu nutzen, und auch verpflichtet, das Inventar nach Beendigung des Vertrages zurückzugeben.

              Kommentar

              • AndiObb
                Heerführer


                • 22.08.2011
                • 2031

                #22
                Hi bobo,
                BGB §984 besagt:
                "Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war." (aus www.dejure.org)
                Vom Pächter ist hier nicht die Rede, den würde ich (bin kein Jurist) nicht als Anspruchsteller anerkennen bzw. würde ich annehmen, dass das dann im Innenverhältnis zwischen Eigentümer und Pächter zu klären ist.
                VG
                Andi
                andi hat das Forum auf eigenen Wunsch Anfang Mai 2015 verlassen.

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                • Sorgnix
                  Admin

                  • 30.05.2000
                  • 25938
                  • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
                  • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

                  #23
                  werter Bobo, die Frage ist hier nicht neu ...

                  => http://www.schatzsucher.de/Foren/sho...r+eigent%FCmer

                  Ging zwar etwas drunter und drüber - aber ein paar brauchbare Sachen sind drin ...


                  Ganz am Rande:
                  Schön, wenn man Themen in einem Thread permanent wechseln kann - aber wäre es nicht besser, eine berechtigte Frage vielleicht auch in EIGENEM Thread zu stellen und zu behandeln?? Wäre das - auch für spätere Sucharbeit via Suchfunktion - für die Übersichtlichkeit nicht viel besser??

                  J.
                  Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
                  zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

                  (Heiner Geißler)

                  Kommentar

                  • Drusus
                    Heerführer


                    • 31.08.2005
                    • 3464
                    • München, Bayern
                    • Goldmaxx, was sonst?? ;)

                    #24
                    Zitat von Brandy86
                    ich habe heute mit dem Bayrischen Landesamt für Denkmalpflege telefoniert. Es gibt in Bayern keine direkte Genehmigung. Fest steht dass man Denkmäler nicht besuchen darf mit der Sonde das gleiche gilt auch für den Umkreis, da man sich am Denkmal orientieren kann.
                    Ich frage mich gerade, wie das eigentlich ohne Sonde aussieht. Darf ich z.B. in Bayern über einen Acker gehen, der ein römischer Vicus war und somit ein BD ist und dort Scherben und andere Oberflächenfunde einsammeln? Ich tippe mal eher nicht.

                    Viele Grüße,
                    Günter
                    Quis custodiet ipsos custodes?

                    Kommentar

                    • AndiObb
                      Heerführer


                      • 22.08.2011
                      • 2031

                      #25
                      Zitat von Drusus
                      Ich frage mich gerade, wie das eigentlich ohne Sonde aussieht. Darf ich z.B. in Bayern über einen Acker gehen, der ein römischer Vicus war und somit ein BD ist und dort Scherben und andere Oberflächenfunde einsammeln? Ich tippe mal eher nicht.

                      Viele Grüße,
                      Günter
                      Hi Günter,
                      mit 2`5 Postings bist doch kein Anfänger... ganz im Vergleich zu mir
                      Da geht´s meiner Ansicht nach -wie so oft- um´s Verkaufen: man schlenderte des Weges und fand 250 Meter im Feld (natürlich nur weil der Hund einer Bekannten reinlief und nicht hörte...) gaaaanz zufällig etwas...
                      andi hat das Forum auf eigenen Wunsch Anfang Mai 2015 verlassen.

                      Kommentar

                      • Drusus
                        Heerführer


                        • 31.08.2005
                        • 3464
                        • München, Bayern
                        • Goldmaxx, was sonst?? ;)

                        #26
                        Zitat von AndiObb
                        Hi Günter,
                        mit 2`5 Postings bist doch kein Anfänger... ganz im Vergleich zu mir
                        Ich komm doch vor lauter online-sein gar nicht raus!

                        Klar kann man eine Ausrede für so eine Aktion finden. Mich hat nur interessiert, ob man in solchen Fällen evtl. sogar ganz legal eine längere Feldbegehung machen kann. So terra sigillata Scherben, die ganz offen oberflächlich auf dem Acker liegen, z.B. werden sicher nichtg besser. Das bringt doch niemanden was, wenn man die nicht rettet.

                        Viele Grüße,
                        Günter
                        Quis custodiet ipsos custodes?

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                        • BOBO
                          Heerführer


                          • 04.07.2001
                          • 4425
                          • Coburg
                          • Nokta SimpleX+

                          #27
                          ....deshalb suche ich zukünftig nur noch nach Meteoriten. Das ist wenigstens genehmigungsfrei. Selbstverständlich halte ich mich da auch von eingetragenen BD´s, ND´s etc. fern und eine Erlaubnis vom Eigentümer der besondelten Liegenschaft muß logischerweise auch vorliegen.
                          MfG BOBO

                          Das menschliche Haar wächst mit 4,6 Yoctometer pro Femtosekunde

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                          • wolfi
                            Heerführer


                            • 02.01.2006
                            • 2054
                            • bayern

                            #28
                            Zitat von BOBO
                            Das ist wenigstens genehmigungsfrei
                            Verschrei es nicht!

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