Art. 13 (1): "Das Betreten des Waldes zum Zweck des Genusses der Naturschönheiten und zur Erholung ist jedermann unentgeltlich gestattet."
Ich kann mich beim Sondeln wahnsinnig gut erholen. Somit: Sondeln erlaubt.
Beachte aber Art. 9 (1): "Jede Handlung, durch welche die Produktionskraft des Waldbodens vernichtet oder wesentlich geschwächt oder durch welche der Waldboden beseitigt wird (Waldzerstörung), ist verboten."
Auf Deutsch: Solange man den Wald nicht zerstört oder wesentlich schwächt, darf man auch graben (und hinterher seine Löcher wieder zumachen)!
Ich kann mich beim Sondeln wahnsinnig gut erholen. Somit: Sondeln erlaubt.
Beachte aber Art. 9 (1): "Jede Handlung, durch welche die Produktionskraft des Waldbodens vernichtet oder wesentlich geschwächt oder durch welche der Waldboden beseitigt wird (Waldzerstörung), ist verboten."
Auf Deutsch: Solange man den Wald nicht zerstört oder wesentlich schwächt, darf man auch graben (und hinterher seine Löcher wieder zumachen)!




Das menschliche Haar wächst mit 4,6 Yoctometer pro Femtosekunde



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