Neues Denkmalschutzgesetz für Niedersachsen ab dem 01.10.2011

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  • fleischsalat
    Moderator

    • 17.01.2006
    • 7794
    • Niedersachsen

    #1

    Neues Denkmalschutzgesetz für Niedersachsen ab dem 01.10.2011

    Hier das neue Gesetz, das ab morgen in Kraft tritt.

    Besonders bei §12 (1) hat sich etwas geändert:
    Es ist nicht wie zuvor das suchen "erlaubt", das graben aber genehmigungspflichtig-
    Auch die bloße Suche ist ab jetzt nur noch mit Genehmigung erlaubt.
    Sich also nur über die lustigen Töne des Piepers freuen ist also nicht mehr
    Angehängte Dateien
    Willen braucht man. Und Zigaretten!
  • RobinR
    Ritter


    • 29.08.2011
    • 399
    • Berlin
    • Ace 250; XP Deus

    #2
    sehe ich anders, nur das suchen nach Denkmälern ist nicht erlaubt...

    kannst ja sagen hast was verloren beim Spazierengehn.. schon kann dir keiner was

    darfst natürlich nicht bei denkmälern suchen, welche eingezeichnet sind...
    R aus B an der S

    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    Die soziale Kälte in Deutschland wird nicht ausreichen, um die globale Erwärmung aufzuhalten...
    _______________________
    Es gibt 10 verschiedene Arten von Leuten, diejenigen die den Binärcode verstehen und die, die es nicht tun.

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    • fleischsalat
      Moderator

      • 17.01.2006
      • 7794
      • Niedersachsen

      #3
      Zitat von RobinR
      sehe ich anders, nur das suchen nach Denkmälern ist nicht erlaubt...

      kannst ja sagen hast was verloren beim Spazierengehn.. schon kann dir keiner was

      darfst natürlich nicht bei denkmälern suchen, welche eingezeichnet sind...
      Sagt Dir der Begriff "Bewegliches Bodendenkmal" was?
      Der Knackpunkt ist, dass man bei der Suche nach neuzeitlichem Zeug in Kauf nimmt, etwas älteres zu finden- und schon greift die Genehmigungspflicht.
      Willen braucht man. Und Zigaretten!

      Kommentar

      • RobinR
        Ritter


        • 29.08.2011
        • 399
        • Berlin
        • Ace 250; XP Deus

        #4
        tja, das würde ich dann als "zufällig gefunden, dachte es wäre mein ehering" abstempeln....

        verlustsuche ist nicht verboten...genehmigungsfrei
        R aus B an der S

        - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
        Die soziale Kälte in Deutschland wird nicht ausreichen, um die globale Erwärmung aufzuhalten...
        _______________________
        Es gibt 10 verschiedene Arten von Leuten, diejenigen die den Binärcode verstehen und die, die es nicht tun.

        Kommentar

        • fleischsalat
          Moderator

          • 17.01.2006
          • 7794
          • Niedersachsen

          #5
          Na macht ihr mal... .

          Wie auch immer- das neue Gesetz ist oben als PDF angefügt.
          Willen braucht man. Und Zigaretten!

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          • Erdspiegel
            Heerführer


            • 16.07.2008
            • 7038
            • zwischen Schutt & Scherben
            • Spatengabel,Kartoffelharke,Fisher CZ-6a,XP-Gmaxx II

            #6
            Zitat von RobinR
            tja, das würde ich dann als "zufällig gefunden, dachte es wäre mein ehering" abstempeln....

            verlustsuche ist nicht verboten...genehmigungsfrei
            Das ist leider eine Mähr' aus dem Lande der Sagen & Legenden.Neueinsteiger werden dadurch völlig irrgeleitet,jedenfalls was Berlin & Brandenburg betrifft.
            Unsere zuständigen LDAs reagieren überaus empfindlich auf private Besitzer eines Metalldetektors,unabhängig davon zu welchen Zweck das Gerät geführt wird.
            Verlustsuche an Badestränden & Spielplätzen wird offensichtlich 'geduldet',aber die Amtsarchäologie wird Dir nur zugern unterstellen,das Du auch Äcker und Waldflächen begehst.


            @fleischsalat:Zustimmung!
            Der Punkt der 'Inkaufnahme etwas Älteres zufinden' ist genau das Argument,mit dem Anträge auf Sondensuche bei uns erstmal abgeschmettert werden.'Spaßsucher' könn's gleich sein lassen.

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            • chabbs
              Heerführer


              • 18.07.2007
              • 12179
              • ...

              #7
              Du hast recht Erdspiegel. Die o.g. Ausrede wird kaum irgendwo Bestand haben.

              Allerdings muss man sagen, dass eine NFG nicht verwehrt werden darf, auch nicht in Brandenburg. Für Dein Recht auf Nachforschungen kannst Du klagen. In dem Fall- muss ich nun- auf Walter IG Phoenix verweisen. Der kann Dir da helfen.

              Kommentar

              • insurgent
                Heerführer


                • 26.11.2006
                • 2126
                • schleswig Holstein
                • GMP2

                #8
                Zitat von chabbs
                Du hast recht Erdspiegel. Die o.g. Ausrede wird kaum irgendwo Bestand haben.

                Allerdings muss man sagen, dass eine NFG nicht verwehrt werden darf, auch nicht in Brandenburg. Für Dein Recht auf Nachforschungen kannst Du klagen. In dem Fall- muss ich nun- auf Walter IG Phoenix verweisen. Der kann Dir da helfen.
                In Brandenburg kann man eine Genehmigung bekommen. Kenne ein paar mit Genehmigung.
                Mitglied der Detektorengruppe SH

                Kommentar

                • RobinR
                  Ritter


                  • 29.08.2011
                  • 399
                  • Berlin
                  • Ace 250; XP Deus

                  #9
                  aber es ist und bleibt eine schwammige Gesetzeslage, so oder so...
                  R aus B an der S

                  - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
                  Die soziale Kälte in Deutschland wird nicht ausreichen, um die globale Erwärmung aufzuhalten...
                  _______________________
                  Es gibt 10 verschiedene Arten von Leuten, diejenigen die den Binärcode verstehen und die, die es nicht tun.

                  Kommentar

                  • chabbs
                    Heerführer


                    • 18.07.2007
                    • 12179
                    • ...

                    #10
                    Nein, da ist nichts schwammig. Nur die Strafen oft zu niedrig.

                    Kommentar

                    • Erdspiegel
                      Heerführer


                      • 16.07.2008
                      • 7038
                      • zwischen Schutt & Scherben
                      • Spatengabel,Kartoffelharke,Fisher CZ-6a,XP-Gmaxx II

                      #11
                      Zitat von insurgent
                      In Brandenburg kann man eine Genehmigung bekommen. Kenne ein paar mit Genehmigung.
                      Ja,ich weiß.
                      Der Weg der absolviert werden muß um eine Genehmigung zu erhalten ist mir bekannt,ebenso die zu konsultierenden Stellen & Ansprechpartner.

                      Kommentar

                      • Dirk.R.
                        Heerführer


                        • 25.12.2004
                        • 6906
                        • Dorf

                        #12
                        @Fleischsalat: DANKE!

                        Ich hab gleich mal angepasst.





                        Kommentar

                        • Feuerelfe
                          Banned
                          • 18.07.2011
                          • 112

                          #13
                          Zitat von RobinR
                          aber es ist und bleibt eine schwammige Gesetzeslage, so oder so...
                          @Robin hier haben alle eine Genehmigung und besonders die die es immer betonen
                          Billig...muß man sich Leisten können

                          Kommentar

                          • Grafschaft Mark
                            Heerführer


                            • 29.04.2009
                            • 1360
                            • NRW

                            #14
                            Robin, hier ist nichts schwammig und du verstehst nur das was du willst!

                            FAKT ist das du es billigend in kauf nimmst ein Bodendenkmal zu finden wenn du den Ehering suchst und somit stimmt wieder alles was im Gesetzt steht!

                            Fertig aus, da gibt es nix dran zu rütteln!
                            Aber such du mal ruhig ohne Genehmigung!

                            Und Feuerelfe, ICH SUCHE MIT GENEHMIGUNG und das ganz ohne Ironieschild

                            Kommentar

                            • RobinR
                              Ritter


                              • 29.08.2011
                              • 399
                              • Berlin
                              • Ace 250; XP Deus

                              #15
                              Dann mal anders gefragt.

                              Wenn man in Brandenburg eine Genehmigung bekommen kann, wer ist dann der beste Ansprechpartner? (Namentlich bekannt?)

                              und wie sollte man vorgehen?

                              Da fällt mir ein, mein Onkel ist ja Forstwirt in BRBG....

                              Mit Genehmigung suchen ist ja sicherer und man hat nicht die ganze Zeit verfolgungswahn....
                              R aus B an der S

                              - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
                              Die soziale Kälte in Deutschland wird nicht ausreichen, um die globale Erwärmung aufzuhalten...
                              _______________________
                              Es gibt 10 verschiedene Arten von Leuten, diejenigen die den Binärcode verstehen und die, die es nicht tun.

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