Neues Denkmalschutzgesetz für Niedersachsen ab dem 01.10.2011

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  • IG Phoenix
    Heerführer

    • 17.05.2002
    • 1106
    • Uplengen
    • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

    #16
    Zitat von Grafschaft Mark
    Robin, hier ist nichts schwammig und du verstehst nur das was du willst!

    FAKT ist das du es billigend in kauf nimmst ein Bodendenkmal zu finden wenn du den Ehering suchst und somit stimmt wieder alles was im Gesetzt steht!

    Fertig aus, da gibt es nix dran zu rütteln!
    Moin,

    die billigende Inkaufnahme und der bedingte Vorsatz sind Begriffe aus dem Strafrecht, ob eine Anwendung im Ordnungsrecht rechtens ist, ist nicht geklärt.

    Zudem, der Eheringsucher benötigt in dem meisten Fällen kein Grabungswerkzeug, so dass sich die "Eheringsucher" mit Grabungswerkzeug schon von daher unglaubwürdig machen die die Anzahl der von Landwirten auf dem Acker verlorenen und untergepflügten Eheringen hält sich in übersichtlichen Grenzen.

    Fakt ist, dass weder die Auftragssuche nach Eheringen usw. und ohne Grabungswerkzeug noch die Meteoritensuche vom NDSchG erfasst werden und somit genehmigungslos ausgeübt werden können.

    Die Ausnahme bei Grabungswerkzeugen bildet die Auftragsuche nach verlorenen Eigentum, welches z. B. gegen Kriegsende vergraben wurde und jetzt von den Erben geuscht wird. Auch hierbei benötigt man keine NFG.

    Viele Grüße

    Walter

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    • BOBO
      Heerführer


      • 04.07.2001
      • 4421
      • Coburg
      • Nokta SimpleX+

      #17
      Wie ist das dann genau, wenn ich Meteoriten mit Grabungswerkzeug suche? Klar kann ich mir vom Amt eine Liste (Kartaster) zukommen lassen, wo ich überall das Grabungswerkzeug nicht ansetzen darf, da es sich um ein BD handelt. Was dann aber nicht ausschließt, das man "billigend" auch ein BD entdecken könnte.
      MfG BOBO

      Das menschliche Haar wächst mit 4,6 Yoctometer pro Femtosekunde

      Kommentar

      • samson
        Heerführer

        • 03.10.2000
        • 1785
        • Eich bei Worms
        • Whites DFX, XP Deus

        #18
        Zitat von BOBO
        Wie ist das dann genau, wenn ich Meteoriten mit Grabungswerkzeug suche?
        Nachdem ich (wie Millionen andere wahrscheinlich auch) auf DMAX eine Folge der Meteoriten-Jäger gesehen habe, welche mit ihren Detektoren durch die Gegend rennen und tausende von Dollar mit den gefundenen Meteoriten verdienen, würde es mich nicht wundern wenn das auch hier einige Leute versuchen.
        Es muss also nicht immer eine Ausrede sein, es könnte sich somit auch um einen Sondengänger handeln, der mit unseren Hobby nicht viel zu tun hat.
        Wäre schon interessant zu wissen, wie die öffentlichen Stellen mit soetwas umgehen.

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        • Grafschaft Mark
          Heerführer


          • 29.04.2009
          • 1360
          • NRW

          #19
          Zitat von BOBO
          Wie ist das dann genau, wenn ich Meteoriten mit Grabungswerkzeug suche? Klar kann ich mir vom Amt eine Liste (Kartaster) zukommen lassen, wo ich überall das Grabungswerkzeug nicht ansetzen darf, da es sich um ein BD handelt. Was dann aber nicht ausschließt, das man "billigend" auch ein BD entdecken könnte.
          Danke Bodo du hast es verstanden

          Walter, es ist immer die gleiche Diskussion, du KÖNNTEST immer wenn du suchst auch ein BD finden (ich rede nicht von bekannten Bodendenkmälern sondern von unbekannten beweglichen die wir alle finden und da gehört jede Münze, Schnalle etc. dazu)

          Bisher war es so das du danach suchen durftest aber nicht Graben durftest und wenn du als Gesetzgeber nen illegal suchenden/grabenden bestrafen wolltest, musstest du beweisen das er GEGRABEN hat, das fällt jetzt nach der Änderung weg und das ist auch gut so!

          Wenn du wirklich und allen Ernstes einen Ehering gestern verloren hast und den netter Weise suchst, wird da denke ich niemand etwas dagegen haben!
          Wenn der schon seit 10 Jahren im Acker liegt, kann man sowas auch mit dem Amt kurz klären und sagen "Hallo LDA, da und da hat der Herbert vor 10 Jahren seinen Ring verloren und ich möchte danach suchen/graben, sollte ich auf ältere Funde stößen werde ich diese zur archäologischen Auswertung einreichen": Ich denke die meisten Ämter haben damit kein Problem!


          Bei Meteoriten hingegen sehe ich das anders!

          Hier wird gesucht und gegraben!

          Und sind wir mal ehrlich, welche Wahrscheinlichkeit liegt höher???
          Das ich ne Mittelalterliche Münze oder nen Meteoriten finde?

          Also hört mir auf mit dieser fadenscheinigen Meteoritenausrede, die kauft euch keiner ab!
          Wer WIRKLICH Meteoriten suchen will und zwar NUR Meteoriten, holt sich einfach trotzdem ne Genehmigung, quatscht das mit dem LDA ab und reicht einfach alle Funde (bis auf die Meteoriten) dem LDA zur auswertung ein! Da ja kein Interesse an der Archäologie besteht, dürfte es ja damit erledigt sein oder???

          Kommentar

          • IG Phoenix
            Heerführer

            • 17.05.2002
            • 1106
            • Uplengen
            • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

            #20
            Moin,

            man kann sich beim Landesamt keine NFG für Meteoriten holen, weil die dafür nicht zuständig sind und ergo auch keine solche NFG ausstellen könnten. Die können nur NFG für archäologische Bodenfunde ausstellen.

            Das DSChG stellt nur auf die Absicht ab nach BD zu forschen, nicht auf eine tatsächliche Möglichkeit bei anderen Tätigkeiten zufällig auf BD zu stoßen.

            Wer also nur nach Meteoriten suchen möchte benötigt keine NFG.
            Eine Ausrede ist dies jedoch in keinem Falle, da jeder archäologische Fund bei der Denkmalschutzbehörde unverzüglich zu melden ist.
            Ein Meteoritensucher wird somit der Denkmalschutzbehörde in aller Regel bereits am Tag nach seiner ersten Suche bekannt sein, weil er dort mit seinen archäologischen Zufallsfunden zur Fundmeldung auftauchen wird und ab da namentlich als Meteoritensucher bekannt ist. eine NFG wird sie ihm trotzdem nicht erteilen können, wegen der fehlenden Zuständigkeit.

            Viele Grüße

            Walter

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            • BOBO
              Heerführer


              • 04.07.2001
              • 4421
              • Coburg
              • Nokta SimpleX+

              #21
              Zitat von samson
              Nachdem ich (wie Millionen andere wahrscheinlich auch) auf DMAX eine Folge der Meteoriten-Jäger gesehen habe, welche mit ihren Detektoren durch die Gegend rennen und tausende von Dollar mit den gefundenen Meteoriten verdienen, würde es mich nicht wundern wenn das auch hier einige Leute versuchen.
              Es muss also nicht immer eine Ausrede sein, es könnte sich somit auch um einen Sondengänger handeln, der mit unseren Hobby nicht viel zu tun hat.
              Wäre schon interessant zu wissen, wie die öffentlichen Stellen mit soetwas umgehen.
              ....nur sollte da nicht der Disc voll aufgedreht sein
              Also hört mir auf mit dieser fadenscheinigen Meteoritenausrede, die kauft euch keiner ab!
              ...muß auch keiner - aber man muß in unseren Regionen einen Gesetzesverstoß nachweisen. Nicht mehr und nicht weniger!

              Außerdem wird m. M. nach ein Meteoritensucher bestimmt keinen Leitwert von "99" ausgraben
              MfG BOBO

              Das menschliche Haar wächst mit 4,6 Yoctometer pro Femtosekunde

              Kommentar

              • schrott
                Ritter


                • 23.07.2007
                • 540
                • Nordteil Deutschlands
                • keiner mehr, Niedersachsen´s Gesetze verbieten´s mir

                #22
                Ja und weil die Chancen eine Genehmigung ab zu bekommen sehr sehr gering sind, weil das Land zum Beispiel garnicht genug Personal hat um all die Funde von Hobbysuchern aufzunehmen, werde ich auch das Hobby an den Nagel hängen, entgültig. Es hat sehr viel Spaß gemacht, aber ich will nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Einmal reicht.

                Aber wenn niemand suchen und finden darf, dann wird viel kulturell wertvolles in den kommenden Jahren ein für alle Male verschwunden sein, mal von dem abgesehen was bis heute durch Beakerung etc. zerstört wurde. So gehts sicherlich nicht nach vorne.
                Dinge die von den Vorfahren zurück gelassen wurden und im Boden liegen, gehören meiner Meinung nach auch den Einwohnern eines Landes und sollten nicht in irgendwelchen Kellern in Vergessenheit geraten.

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                • Feuerelfe
                  Banned
                  • 18.07.2011
                  • 112

                  #23
                  ich hab gestern mal mit einer netten dame von landesdenkmalamt berlin, frau dr..sowieso gesprochen es war sehr aufschlußreich für mich die sind schon damit beschäftig die mauer zu archivieren selbst so ein blödes mauer rest darf man nicht behalten ...ok zu dem punkt den ich kommen möchte ist der, selbst wenn einige denken sie sagen sie haben den fund woanders her (z.b. bundesland ohne sr) kann es ärger geben wenn nicht gemeldet . sie meinte auch das ein netten herren aus hessen am telefon hatte der meinte her habe eine genehmigung und ob damit in berlin suchen dürfte obwohl er doch eigentlich besser wissen sollte ....egal was gesucht wird es ist und bleibt verboten wenn nicht erlaubt (in form eine genehmigung) der rest ist eine ordnungwiedrigkeit und kostet geld wie falsch parken wenn m an nicht gerade mit dem goldschatz in der hand erwischt wird oder auf ein bd.
                  Billig...muß man sich Leisten können

                  Kommentar

                  • Kurt Krömer
                    Einwanderer


                    • 17.10.2011
                    • 4
                    • Je suis enèrvé

                    #24
                    Wow, das Denkmalschutzgesetz in Niedersachsen ist auf jeden Fall eines der strengeren

                    Trotzdem kann auch bei dieser Gesetzeslage **jeder** seinem Hobby nachgehen :-)

                    1. Kritischer Punkt:
                    Die Suche / Grabung nach Kulturdenkmälern ist genehmigungsbedürftig:

                    -Wer nach Meteoriten sucht, bedarf keiner Genehmigung, da Meteoriten keine Kulturdenkmäler sind.

                    2.Kritischer Punkt:
                    Wer Erdarbeiten verrichten will (sprich auch Grabung nach Meteoriten, auch ein Haustier im Wald vergraben) bedarf der Genehmigung, wenn er/sie weiß, vermutet oder den Umständen nach annehmen muss, dass dort Kulturdenkmäler liegen.

                    -Jeder der nach Meteoriten sucht wird natürlich sagen, dass er von Kulturdenkmälern nichts weiß oder vermutet hat. Und das kann die Behörde nicht nachweisen! Selbst wenn ein Sucher im Wald von Denkmalschützern "überrascht wird" und Kulturdenkmäler bei sich hat, so ist dies im Rahmen der Anzeigepflicht. Er muss die gefundenen Kulturdenkmäler melden, unverzüglich, aber dazu muss man ja erstmal ausm Wald raus, zum Auto etc. - und das kann die Behörde ebenfalls nicht nachweisen, dass der Sucher vorhatte, den Fund erst Tage später oder gar nicht zu melden. Wie auch, kann die Behörde in die Zukunft blicken oder hinter die Stirn der Person?
                    Wenn jedoch ein Hinweisschild im Wald ist, dass hier ein Kulturdenkmal liegt, so muss der-/diejenige den Umständen nach annehmen, dass hier Kulturdenkmäler verborgen sind und braucht eine Genehmigung.

                    3. Kritischer Punkt:
                    Das Verändern von Kulturdenkmälern und Grabungsschutzgebiete

                    -Wie der Name sagt, sind die Grabungsschutzgebiete tabu. Das Verändern / Zerstören von Kulturdenkmälern bedarf ebenfalls der Genehmigung und das Tolle ist: Im Verzeichnis der Kulturdenkmäler, dass jeder Gemeinde / Stadt vorliegt, kann man sogar ohne berechtigtes Interesse reinschauen und Auszüge mitnehmen!
                    Dann weiß man, wo die Kulturdenkmäler liegen und meidet die. Ebenfalls meidet man Grabungsschutzgebiete, die gibt es eh kaum.

                    4. Kritischer Punkt
                    Funde müssen gemeldet werden, Schatzregal

                    -Gut, hier wird es dann auch für Meteoritensucher eng. Wer einen Tonkrug mit Silbermünzen findet, muss diese anzeigen. Aber ich glaub eher erwischt man nen 6er im Lotto mit Zusatzzahl, als dass man gesehen wird, wie man grad den Münzkrug mit ins Auto nimmt. Es fällt also nicht auf, dass man Funde nicht meldet. Wie sollen die Behörden das auch rauskriegen? Wenn Sie jemanden vor Ort "erwischen" ist es (wie oben erklärt...) nicht schlimm, da man den Fund ja noch anzeigen / abliefern kann und keine OW begangen hat.
                    Und das Schatzregal wird auch nur aktiv, wenn man einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert als Fund hat. Bei ein paar Münzen in 99% der Fälle nicht der Fall, bei dem Münzkrug wäre es jedoch dem Schatzregal unterlegen und man beginge damit eine Straftat-



                    Also eine super Gesetzeslage für uns Sondler :-) Köstlich, wie hier Angst geschürt wird :-D
                    Dass es überall verboten sein soll, zu graben, weil man theoretisch auf Kulturdenkmäler stoßen kann, ist absoluter Schwachsinn^10, von irgendwelchen Tastaturhelden verbreitet. Gesetzesstellen, Belege, Quellen?
                    Lesen bildet, meine Damen und Herren; bevorzugt im Denkmalschutzgesetz NDS!

                    Es ist **nur** verboten zu graben, wenn man:
                    -nach Kulturdenkmälern sucht (Man sucht nach Meteoriten)
                    -auf Kulturdenkmälern / Grabungsschutzgebieten sucht (Man meidet diese Stelle nach vorherigem Informieren!)
                    -den Umständen nach ausgehen muss, dass an der Stelle Kulturdenkmäler rumliegen (Ist ein Schild vorhanden? Nein? Dann nichts wie rauf)


                    Ich kann es nur wiederholen: Keine optimalen, aber super Voraussetzungen für die Sondelgemeinschaft, die täglich wächst :-)

                    Kommentar

                    • chabbs
                      Heerführer


                      • 18.07.2007
                      • 12179
                      • ...

                      #25
                      Kurt wieauchimmer. Der Gesetzgeber hat mittlerweile mehrfach bewiesen, dass er solchen Ausreden nicht glaubt. Es ist ein Trugschluss zu glauben, die Suche z.B. nach Meteoriten sei genehmigungsfrei per se.

                      Billigende Inkaufnahme...kann unschön werden.

                      Bitte zurück zum Thema.

                      Kommentar

                      • IG Phoenix
                        Heerführer

                        • 17.05.2002
                        • 1106
                        • Uplengen
                        • Tesoro Germania, Tesoro Toltec II

                        #26
                        Moin,

                        eine Bemerkung zu Deinem Punkt 2

                        Du hast die Situation vor Ort auch richtig beschrieben, dort kann man Dir nicht nachweisen, dass Du die archäologischen Zufallsfunde nicht melden wolltest, bzw. Deine Einlassung die Funde ja unverzüglich (d. h. juristisch in den nächsten Tagen) der Denkmalschutzbehörde anzeigen wolltest, nicht von der Hand weisen.

                        In Hessen bekommst Du in diesem Fall eine Hausdurchsuchung wegen Verdachts der Unterschlagung. Liegen dann in Deiner Vitrine neben Meteoriten, die Du ja suchen und finden willst, auch archäologische Bodendenkmäler, die Du ja gem. Deiner Einlassung bei der Suche vor Ort, unverzüglich melden wolltest, dann wird es für Dich schwierig nachzuweisen, dass Du alle die bisher nicht gemeldeten Zufallsfunde, in den letzten drei-vier Tagen entdeckt hast und sie nur bis zur Meldung an die Denkmalschutzbehörde in Deiner Vitriene kurzzeitig zwischengelagert hast.

                        Viele Grüße

                        Walter

                        Kommentar

                        • Grafschaft Mark
                          Heerführer


                          • 29.04.2009
                          • 1360
                          • NRW

                          #27
                          @Der ohne Helm und ohne Gurt

                          Du nimmst billigend in Kauf ein bewegliches Bodendenkmal zu finden, damit ist deine Aussage was für den Papierkorb, das Gesetzt eindeutig und deine Meteoriten was für den allerwertesten!

                          Setzt nicht immer euer gefährliches Halbwissen in Umlauf, ihr seid auf verlorenem Posten wenn ihr erwischt werdet! Lauft legal, meldet und alles ist gut!

                          Ansonsten guckt weiter DMAX und fahrt nach Amerika wenn ihr Meteoriten finden wollt!

                          Kommentar

                          • Kurt Krömer
                            Einwanderer


                            • 17.10.2011
                            • 4
                            • Je suis enèrvé

                            #28
                            chabbs, Kurt Krömer ist mein Name
                            Zurück zum Thema? Geht es hier nicht um das neue Deknmalschutzgesetz NDS? :O

                            Wie ich sehe, erbringst du weder ein begründetes Argument noch eine Gesetzesstelle. Aber kein Problem, dir sei geholfen:

                            "Billigende Inkaufnahme", präziser: "bedingter Vorsatz":
                            -liegt nach herrschender (deutscher) Auffassung vor, wenn der Täter den Taterfolg als Folge seines Handelns (1.Bedingung)**ernsthaft** für möglich hält und ihn zugleich (2.Bedingung) **billigend** (im Rechtssinne) in Kauf nimmt und sich damit abfindet (Auffassung des Bundesgerichtshofs in ständiger Rechtsprechung).

                            Wie du siehst, ist deine "billigende Inkaufnahme" eine von zwei Bedingungen, die für den bedingten Vorsatz benötigt werden.
                            Der Sondler / die Sondlerin muss das Suchen nach Kulturdenkmälern bei der Suche nach Meteoriten also für 1.ernsthaft möglich halten und sich 2. damit abfinden.
                            Wenn man nun fernab der Grabungsschutzgebiete und Kulturdenkmäler (die im Verzeichnis stehen) sondelt, so beweist der Sondler ja gerade, dass er extra diesen Gebieten fernbleibt, um **nicht** in Kauf zu nehmen, auf Kulturdenkmäler bei seiner Meteoritensuche zu stoßen.
                            Man stelle sich vor, hinter dem Rastplatz "Dammer Berge" im Waldstück wird nach Meteoriten gesucht und man betrachtet das Auffinden von Kulturdenkmälern als für nicht-ernsthaft möglich. Welcher Richter in Deutschland wird dann sagen: "Liebe Sondlerin / lieber Sondler, Sie hätten wissen müssen, dass im besagten Waldstück auf der Koordinate X und Y ein Kulturdenkmal in Form einer preußischen Münze liegt!" ?
                            Man macht gerade damit deutlich, indem man sich vorher im Verzeichnis informiert, dass man gar nicht vorhat, auf Kulturdenkmäler zu stoßen, indem man den im Verzeichnis eingetragenen Kulturdenkmälern fernbleibt.
                            Aus diesem Grund hält man es auch für 1.ernsthaft nicht-möglich auf Kulturdenkmäler zu stoßen und 2.man findet sich eben **nicht** damit ab. Man beweist vielmehr, dass man sich sogar informiert hat, Kulturdenkmälern fernzubleiben und damit ist der bedingte Vorsatz ad acta zu legen.

                            Um ein weiteres Beispiel anzuführen, dass man angeblich überall damit rechnen muss, auf Kulturdenkmäler zu stoßen, wähle ich folgendes Beispiel:
                            Ein Bauer, der mit seinem Tracker seine Felder bearbeitet (und davon gibt es in NDS genug ), muss ja demzufolge durch seine Tätigkeit ernsthaft damit rechnen, Kulturdenkmäler (Münzschatz im Tonkrug) auszugraben (weil es Kulturdenkmäler ja angeblich **überall, auch aufm Feld** gibt) und dieses Ausgraben in Kauf zu nehmen.
                            Haben alle Bauern in NDS dafür eine Genehmigung, weil sie es ja für möglich halten und in Kauf nehmen müssen, auf Kulturdenkmäler zu stoßen? Nein!

                            Mit diesem Beispiel ist die Argumentation ad absurdum geführt, dass man überall bedingt vorsätzlich auf Kulturdenkmäler stößt.
                            Das "bedingt vorsätzlich" ist damit nur in den Gebieten anzuwenden, die explizit (Verzeichnis der Denkmäler, Grabungsschutzgebiete, ein Hinweisschild) so ausgewiesen sind.


                            Man sollte vielleicht den Hinweis bringen, dass es Sondler durch alle Schichten der Gesellschaft gibt. Ich selbst kenne einige HartzIVer, Juristen und Banker, die im Sondeln ihren "Ausgleich" suchen.
                            Wenn man sich dann noch, wie oben aufgeführt, an die Gesetze hält, ist alles super

                            Kommentar

                            • chabbs
                              Heerführer


                              • 18.07.2007
                              • 12179
                              • ...

                              #29
                              Jau mach man, Kurt. Immer ran an die Bulletten.

                              Solche hab ich schon so oft kommen und gehen sehen. Nur vor Gericht heulen die später dann meist am lautesten.

                              Mir ist das doch so egal, wie Du Gesetze auslegst.

                              Mach einfach und gut is.

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                              • Gretibert
                                Anwärter


                                • 26.11.2011
                                • 15
                                • Südharz

                                #30
                                moin!

                                was bei der ganzen sache fehlt ist ein rechtkräftiges urteil wie das aus lüneburg (http://www.dbovg.niedersachsen.de/En...9920045491%20L).

                                nur mal angenommen ich begebe mich _wirklich_ auf die suche nach meteoriten, bin zudem noch im AKM e.v. und hab bei mir zu hause n paar solcher dinger rumliegen, halte mich von den üblichen bd`s usw fern und habe zudem die erlaubnis des eigentümers!

                                für den unwahrscheinlichen fall das ich wirklich vorm kadi lande wird die luft für den richter dünn!
                                das schlimmste was passieren kann ist das man mir ( als nicht vorbestrafter ) auf die finger klopft!
                                dann sollte man den detektor allerdings bei ebay wieder verkaufen ;-)

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