
hier möcht ich eine Sammlung an Meinungen und vor allem Fakten zu einigen Spezialfällen des Kriegswaffenkontrollgesetzes eröffnen.
Darf ich überhaupt Patronenhülsen aus dem Wald mitnehmen, oder sind Granatsplitter im Haus oder der Wohnung ein Problem? Gibt es 'legale' Geschosse oder darf man z.B. Nebelwerferzünder - Elektro-Randzünder 39 mit sich führen ohne Stress zu bekommen, der wäre zum Beispiel aus Plastik mit Draht ??
Ich bin der Meinung, dass eben, per Definition an sich, jedes Bauteil, Element und jeder Stoff, der zur Tötung oder Verletzung eines Wesens dient, als Waffe behandelt werden kann. Und eben auch Ärger machen kann.
Ich glaube alles was praktisch gleich oder grösser als ein Gewehrzubehör/-munition ist, wird auch als Waffe behandelt, sogar leere Patronenhülsen, wenn keine Delaborierungsbescheinigung vorliegt. Diese kann man wohl schlecht selbst schreiben.
Ich will ja nur dem einen oder anderen etwas Stress ersparen. Ich hab selbst schon die ein oder andere Hülse mit Heim genommen und gewaschen und ... reden wir nicht weiter drüber! Ich bin jedenfalls von sowas geheilt. Spätestens bei einem Kind in der Nachbarwohnung oder gar dem Eigenem hört der Spass nämlich auf.

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