Gibt es eine Regelung für Funde die man nicht zurückbekommt ?
Ein Beispiel ohne Problem :
Man findet ein wertvolles Objekt ( nehmen wir mal eine Münze ) die vorschriftsmäßig gemeldet wird mit Daten und Funddoku. Optimaler Fall, dass Stück wird angekauft (Finder+Grundstückseigentümer sind damit beide einverstanden) und man kann von dem erhaltenen Geld die 50 % an den Grundstückseigentümer abgeben ( wenn der überhaupt soviel möchte und sich für die Ehrlichkeit bedankt) Problem gelöst.
Ein Beispiel mit Problem:
Man findet ein wertvolles Objekt, welches nicht angekauft wird (da häufig bekannt) aber es verbleibt in einer öffentlichen Sammlung, weil der Fundort und alles darum herum wichtig ist für eine gesicherte Dokumenation. Der Finder ist damit einverstanden und freut sich, dass sein Objekt in ein Museum kommt. Dem Grundstückseigentümer ist der Fund bereits bekannt weil Ihm das Objekt vor dem Einreichen schon gezeigt wurde. Kann dieser von dem Finder (der ja als Finder eingetragen wurde) die Hälfte von dem geschätzen Wert des Fundobjektes verlangen, obwohl dieser kein Geld bekommen hat ?
Gleich gesagt, dieser Fall ist nicht passiert, aber es würde mich schon für NRW wo die Fundteilung gilt interessieren. Ich habe durch meine Ehrlichkeit bisher nur gute Erfahrung gesammelt ! und werde auch weiter dem Bauern alles zeigen.
Ein Beispiel ohne Problem :
Man findet ein wertvolles Objekt ( nehmen wir mal eine Münze ) die vorschriftsmäßig gemeldet wird mit Daten und Funddoku. Optimaler Fall, dass Stück wird angekauft (Finder+Grundstückseigentümer sind damit beide einverstanden) und man kann von dem erhaltenen Geld die 50 % an den Grundstückseigentümer abgeben ( wenn der überhaupt soviel möchte und sich für die Ehrlichkeit bedankt) Problem gelöst.
Ein Beispiel mit Problem:
Man findet ein wertvolles Objekt, welches nicht angekauft wird (da häufig bekannt) aber es verbleibt in einer öffentlichen Sammlung, weil der Fundort und alles darum herum wichtig ist für eine gesicherte Dokumenation. Der Finder ist damit einverstanden und freut sich, dass sein Objekt in ein Museum kommt. Dem Grundstückseigentümer ist der Fund bereits bekannt weil Ihm das Objekt vor dem Einreichen schon gezeigt wurde. Kann dieser von dem Finder (der ja als Finder eingetragen wurde) die Hälfte von dem geschätzen Wert des Fundobjektes verlangen, obwohl dieser kein Geld bekommen hat ?
Gleich gesagt, dieser Fall ist nicht passiert, aber es würde mich schon für NRW wo die Fundteilung gilt interessieren. Ich habe durch meine Ehrlichkeit bisher nur gute Erfahrung gesammelt ! und werde auch weiter dem Bauern alles zeigen.

- Lego Soldat "



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