Anspruch auf Fundteilung - ausbezahlen von Geld

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  • waterandstone
    Heerführer


    • 27.07.2009
    • 1349
    • NRW
    • Garrett ACE 250

    #1

    Anspruch auf Fundteilung - ausbezahlen von Geld

    Gibt es eine Regelung für Funde die man nicht zurückbekommt ?
    Ein Beispiel ohne Problem :
    Man findet ein wertvolles Objekt ( nehmen wir mal eine Münze ) die vorschriftsmäßig gemeldet wird mit Daten und Funddoku. Optimaler Fall, dass Stück wird angekauft (Finder+Grundstückseigentümer sind damit beide einverstanden) und man kann von dem erhaltenen Geld die 50 % an den Grundstückseigentümer abgeben ( wenn der überhaupt soviel möchte und sich für die Ehrlichkeit bedankt) Problem gelöst.
    Ein Beispiel mit Problem:
    Man findet ein wertvolles Objekt, welches nicht angekauft wird (da häufig bekannt) aber es verbleibt in einer öffentlichen Sammlung, weil der Fundort und alles darum herum wichtig ist für eine gesicherte Dokumenation. Der Finder ist damit einverstanden und freut sich, dass sein Objekt in ein Museum kommt. Dem Grundstückseigentümer ist der Fund bereits bekannt weil Ihm das Objekt vor dem Einreichen schon gezeigt wurde. Kann dieser von dem Finder (der ja als Finder eingetragen wurde) die Hälfte von dem geschätzen Wert des Fundobjektes verlangen, obwohl dieser kein Geld bekommen hat ?

    Gleich gesagt, dieser Fall ist nicht passiert, aber es würde mich schon für NRW wo die Fundteilung gilt interessieren. Ich habe durch meine Ehrlichkeit bisher nur gute Erfahrung gesammelt ! und werde auch weiter dem Bauern alles zeigen.
    " Noch grün hinter den Ohren - Lego Soldat "

    Suche immer nach flachen Zinnfiguren oder Bleisoldaten.Besonders Zinnfiguren vom WHW zum Festzug der Kunst. Ist was z.B. bei Haushaltsauflösungen oder auf dem Dachboden dabei - immer anbieten.
    Keine Funde aus der Erde !

    Mein Motto : Auch mit Steinen die einem in den Weg gelegt werden,
    kann man etwas schönes bauen !
  • chabbs
    Heerführer


    • 18.07.2007
    • 12179
    • ...

    #2
    Tja, heißes Eisen Dein Thema.

    Es gilt die Hadrianische Fundtteilung. Das heißt, Du und der Grundstückseigentümer haben je 50% des Eigentumsanteils an dem Fund.

    Wenn es verkauft wird, ist die Lage klar: 50-50!

    Willst Du aber das Stück selber behalten, gilt ebenfalls, dass der Eigentümer der anderen 50% einen genausogroßen Anteil an dem Fund gehört. Du musst ihn ausbezahlen.

    Und anders liegt die Rechtslage auch nicht, wenn das Stück in eine öff. Sammlung kommt. Ihr habt beide zu jeweils 50% das Recht, mit eurem Fund zu machen, was ihr wollt. Das heißt, wenn Dein Wunsch umgesetzt worden ist, dass Du das Stück in einer öffentlichen Sammlung haben willst (ohne das Eigentum abzutreten!), musst Du dem Eigentümer 50% auszahlen. Übernimmt jemand anderes Eigentum und Besitz, kann er nur 50% Anteil erwerben. Dann muss DIESER den anderen Eigentümer auszahlen, um das volle Eigentum zu erwerben.

    Das gilt natürlich nur, solange man den Fund an sich nicht teilen kann oder möchte. Das ist nämlich (z.B. bei Schatzfunden) auch möglich.

    Kommentar

    • waterandstone
      Heerführer


      • 27.07.2009
      • 1349
      • NRW
      • Garrett ACE 250

      #3
      Heist also, wenn ich 50 % ausbezahle, bin ich 100 % Eigentümer. Ist immer noch besser als wenn das Land den Grundstückseigentümer ausbezahlt (solange es sich nicht um große Summen handelt)
      " Noch grün hinter den Ohren - Lego Soldat "

      Suche immer nach flachen Zinnfiguren oder Bleisoldaten.Besonders Zinnfiguren vom WHW zum Festzug der Kunst. Ist was z.B. bei Haushaltsauflösungen oder auf dem Dachboden dabei - immer anbieten.
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      Kommentar

      • Kunstpro
        Banned
        • 05.02.2005
        • 1999
        • Dortmund / Bielefeld
        • Hab ein Detector gebaut

        #4
        Am besten ist es, nichts umsonst herzugeben.

        Wenn ein Ankauf des Denkmalamtes oder eines Museums gar nicht geplant ist, aus Geldmangel oder aus Interessenlosigkeit, haben Finder und Grundstückseigentümer gute Chancen den Fund als Eigentum preiswert zu erwerben. Sie müssen sich nur einigen.

        Hier geht es dann gar nicht um den Wert einer vorherigen Schätzung, sondern um Neubewertung. Sowohl der Finder, als auch der Grundstückseigentümer kann hier ein echtes Schnäppchen machen, wenn er gute Verhandlungen führt.

        Eine bestimmte Vorgehensweise sollte insbesondere der Finder nicht unterschätzen. Er hat den Kontakt, wenn das Fundstück in eine öffentliche Sammlung kommen soll, die Höhe der Schätzung wird ihm mit einem Angebot bekanntgegeben.
        Und an diesem Punkt sagt er, dass er das Zehnfache haben will und die öffentliche Sammlung scheidet aus.

        Daraufhin geht der Finder, wie oben beschrieben in Verhandlung mit dem Grundstückseigentümer.


        Ich wünsche allen Findern viel Glück.
        Wir leben im Zeitalter grenzdebiler Wissenschafts- und Expertengläubigkeit.

        Kommentar

        • chabbs
          Heerführer


          • 18.07.2007
          • 12179
          • ...

          #5
          Ich handhabe es gelegentlich so, dass ich wertvollere Stücke, die das Denkmalamt nicht haben will, dem Bauern persönlich abkaufe.

          Die meisten sind aber auch mit meiner alljährlichen Weihnachtslieferung von einer Pulle Kluck/Wein und einem Fressalienkorb vollends zufrieden.

          Kommentar

          • masterTHief
            Landesfürst

            • 27.11.2001
            • 985
            • In einer Höhle in der Erde
            • Schlumberger Titan

            #6
            Das Procedere können die (Mit-)Eigentümer zivilrechtlich vereibaren, wie sie sich eben einigen, von daher sollte es keine Probleme geben.

            masterTHief
            - nur echt mit "TH" -

            Kommentar

            • Margoz
              Landesfürst


              • 17.08.2008
              • 858
              • nrw

              #7
              Den Grundbesitzer auszahlen und dem Museum nur als langfristige Leihgabe geben

              Kommentar

              • Walli2007
                Bürger


                • 23.02.2007
                • 111
                • Rheinland-Pfalz

                #8
                In einem Land ohne SR hat das Land keinen Anspruch auf den Fund. Aus diesem Grund wird es in absehbarer Zeit auch in NRW und Bayerm ein SR geben.
                Viele Grüße und Gut Fund,

                Jens Diefenbach

                PS. Die guten Funde liegen alle noch tief unten!

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                • paulnovo
                  Bürger


                  • 26.02.2012
                  • 130
                  • Brandenburg
                  • C.SCOPE

                  #9
                  von was für werte reden wir hier eigentlich?
                  kann es mir bildlich schwer ausmalen.. :/
                  unterschätze NIEMALS deinen gegenüber

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                  • waterandstone
                    Heerführer


                    • 27.07.2009
                    • 1349
                    • NRW
                    • Garrett ACE 250

                    #10
                    Meist geht es um Werte um 300 bis 500 €. Objekte wie Münzen die einen niedrigen Wert haben, z.B 20 € ist doch klar, dass man sich schnell mit dem Eigentümer einigt und meist sogar das Stück behalten darf ohne das der Bauer was haben will !
                    Aber nicht jeder hat mal gerade 250 € zum auszahlen übrig.Lieber würde ich bei so einem Fall das Geld für einen neuen Detektor sparen.
                    " Noch grün hinter den Ohren - Lego Soldat "

                    Suche immer nach flachen Zinnfiguren oder Bleisoldaten.Besonders Zinnfiguren vom WHW zum Festzug der Kunst. Ist was z.B. bei Haushaltsauflösungen oder auf dem Dachboden dabei - immer anbieten.
                    Keine Funde aus der Erde !

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                    • paulnovo
                      Bürger


                      • 26.02.2012
                      • 130
                      • Brandenburg
                      • C.SCOPE

                      #11
                      gegenfrage, was machst DU mit den Münzen oder sonstigen archäologischen "Schätzen", die du findest und nicht teilst oder teilen musst ?
                      unterschätze NIEMALS deinen gegenüber

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                      • waterandstone
                        Heerführer


                        • 27.07.2009
                        • 1349
                        • NRW
                        • Garrett ACE 250

                        #12
                        Bisher habe ich alles den Archis überlassen, nur die Musketenkugeln und die Schnallen wollten die nicht haben. Ein Teil wird demnächst ins Heimatmuseum kommen. Münzen habe ich bisher nur eine zurück bekommen. Der Bauer hat sie mir geschenkt, für die Müllentsorgungen :-)
                        " Noch grün hinter den Ohren - Lego Soldat "

                        Suche immer nach flachen Zinnfiguren oder Bleisoldaten.Besonders Zinnfiguren vom WHW zum Festzug der Kunst. Ist was z.B. bei Haushaltsauflösungen oder auf dem Dachboden dabei - immer anbieten.
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