Bei wem liegt die Pflicht des Nachweises der Arbeitszeit?

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  • Cowboybasti
    Heerführer


    • 07.04.2006
    • 2208
    • Süd-Niedersachsen
    • Tesoro Vaquero 2 Germania, XP Gmaxx-II

    #1

    Bei wem liegt die Pflicht des Nachweises der Arbeitszeit?

    Hallo

    Hat jemand eine Ahnung bei wem die Pflicht liegt, die Arbeitszeit nachzuweisen?

    Damit meine ich nicht die arbeitszeit die im vertrag steht, sondern die geleistete arbeitszeit, z.b. den tag normal, den tag +2 stunden , den tag -1 stunden.........)

    Liegt diese pflicht beim arbeitnehmer oder arbeitgeber? konnte leider im netz nix finden.

    lg Basti
    Mitglied und Mitbegründer des - D.F.L.V. -
  • AndiObb
    Heerführer


    • 22.08.2011
    • 2031

    #2
    Hi Basti,
    ich bin nun kein Rechtsanwalt, würde aber mal sagen, das kommt auf die Sachlage an.
    Behauptet der Arbeitnehmer er hätte Überstunden geleistet und will eine Vergütung dafür (soweit nicht durch den Vertrag ausgeschlossen), liegt die Nachweispflicht beim AN.
    Behauptet der Arbeitgeber der AN hätte weniger als vereinbart gearbeitet (und das wurde nicht so vereinbart), liegt die Pflicht beim AG.
    Ist eine persönliche Einschätzung...
    VG
    Andi
    andi hat das Forum auf eigenen Wunsch Anfang Mai 2015 verlassen.

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    • Kunstpro
      Banned
      • 05.02.2005
      • 1999
      • Dortmund / Bielefeld
      • Hab ein Detector gebaut

      #3
      Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen (Nachweisgesetz - NachwG)




      Im Streitfall sollte auch ein Arbeitnehmer seine Aufzeichnungen vorlegen.
      Es geht bei Falschabrechnungen auch meistens um die Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen, Deshaalb wollen die meisten Arbeitgeber keinen Streit, weil sonst Bussgeld und Strafgeld drohen!
      Wir leben im Zeitalter grenzdebiler Wissenschafts- und Expertengläubigkeit.

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      • oktavian
        Heerführer


        • 13.12.2011
        • 1736
        • Adensen LK Hildesheim

        #4
        Hallo Basti , ich habe hier noch einen Link
        Nicht selten werden Arbeitsverträge nur mündlich geschlossen. Dies ist in den Fällen kein Problem, in denen der mündlich abgeschlossene Vertrag eingehalten wird. Problematisch ist es aber immer dann, wenn sich die Parteien nach einiger Zeit über einzelne Punkte streiten...


        Dort ist die Erklärung eines Anwalts zu den von Kunstpro genannten Gesetzes.

        Hoffe das Hilft Dir auch etwas.

        Gruß Oktavian
        Zertifizierter und ausgezeichneter Hanseat nach erfolgreicher Teilnahme an Hanse MOOC

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        • Baron
          Heerführer


          • 17.12.2007
          • 1140
          • 74740 Sennfeld

          #5
          Mein Sohn musste während seiner Berufsausbildung jeden Freitag seinen Stundenzettel für die vergangene Woche abgeben. Bei nicht abgegebenem Stundennachweis fehlte Ihm bei der Abrechnung ein Wochenlohn.

          Gruß
          Micha
          Ebinger 410
          Ebinger 728

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          • Spitzel
            Ritter


            • 21.07.2008
            • 345
            • Winzermark
            • 0815teil

            #6
            Junge Junge..
            hier is BRD, heisst, man ist selbstverantwortlich.
            Hier gibts meisst keinen Chef der Dir am Schlappen klebt und dich verfolgt
            Zumindest nicht mit dem angefragten Sinn

            In DDR war es andersrum bzw ganz anders

            Sorry, aber die Frage zeugt von Dummheit.
            Oder ist es kindliche Unerfahrenheit? was weiss ich, läßt mich staunen...

            Kommentar

            • Cowboybasti
              Heerführer


              • 07.04.2006
              • 2208
              • Süd-Niedersachsen
              • Tesoro Vaquero 2 Germania, XP Gmaxx-II

              #7
              frage beantwortet.

              dankeschön
              Mitglied und Mitbegründer des - D.F.L.V. -

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              • Herrn Häuser
                Ritter


                • 12.09.2005
                • 458
                • dreißigneunzwosechs

                #8
                ...im Nachgang noch eine Bemerkung:
                Das Nachweisgesetz hat mit der Ausgangsfrage überhaupt nichts zu tun.

                Die persönliche Einschätzung von AndiObb beantwortet die Frage schon recht gut...

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                • Xerxes
                  Heerführer

                  • 18.03.2001
                  • 1302
                  • Brandenburg-Preußen
                  • Euro Sabre, Compass

                  #9
                  ...wenns richtig sein soll, dann laß dir jede woche oder täglich die geleistete az immer abzeichnen.

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