Hallo
Hat jemand eine Ahnung bei wem die Pflicht liegt, die Arbeitszeit nachzuweisen?
Damit meine ich nicht die arbeitszeit die im vertrag steht, sondern die geleistete arbeitszeit, z.b. den tag normal, den tag +2 stunden , den tag -1 stunden.........)
Liegt diese pflicht beim arbeitnehmer oder arbeitgeber? konnte leider im netz nix finden.
lg Basti
Hat jemand eine Ahnung bei wem die Pflicht liegt, die Arbeitszeit nachzuweisen?
Damit meine ich nicht die arbeitszeit die im vertrag steht, sondern die geleistete arbeitszeit, z.b. den tag normal, den tag +2 stunden , den tag -1 stunden.........)
Liegt diese pflicht beim arbeitnehmer oder arbeitgeber? konnte leider im netz nix finden.
lg Basti
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