Urteil gegen Sondengänger

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  • Walli2007
    Bürger


    • 23.02.2007
    • 111
    • Rheinland-Pfalz

    #151
    Im Prinzip ist Urteile dieser Art egal, denn sie haben wenn man sich richtig verhält praktisch keine Relevanz.

    Dennoch sind sie ärgerlich...

    Auch wenn die Verursacher des SR in Hessen gebetsmühlenartig versuchen die Verantwortung abzuwälzen, so hat ihr Tun in diesem Fall doch gravierende Auswirkungen. Und zwar in erster Linie auf die gesetzestreuen Sondler.
    Viele Grüße und Gut Fund,

    Jens Diefenbach

    PS. Die guten Funde liegen alle noch tief unten!

    Kommentar

    • chabbs
      Heerführer


      • 18.07.2007
      • 12179
      • ...

      #152
      Zitat von Walli2007
      Im Prinzip ist Urteile dieser Art egal, denn sie haben wenn man sich richtig verhält praktisch keine Relevanz.
      Genau- haste ne NFG, hat das keine Relevanz.

      Kommentar

      • insurgent
        Heerführer


        • 26.11.2006
        • 2126
        • schleswig Holstein
        • GMP2

        #153
        Hier das Vorgänger Urteil.

        Auf Seite 6 wird es noch deutlicher
        Angehängte Dateien
        Mitglied der Detektorengruppe SH

        Kommentar

        • Hauptmann aD
          Ritter


          • 11.04.2006
          • 474
          • MV

          #154
          Moin,
          dennoch - diese Argumentation entspricht nicht dem Wortlaut des Denkmalsschutzgesetzes des Landes, welches da sagt:
          "Wer auf dem Land oder auf dem Grund eines Gewässers nach Kulturdenkmalen sucht, insbesondere mittels Grabungen oder technischer Suchgeräte, bedarf der Genehmigung der oberen Denkmalschutzbehörde. Die Genehmigung kann versagt werden, soweit dies zum Schutz der Kulturdenkmale erforderlich ist."

          Da steht nichts von "wer ohne Genehmigung technische Suchgeräte einsetzt, die zum Auffinden von Kulturdenkmalen geeignet sind". Das mehr oder minder zufällige Finden von Kulturdenkmalen ohne gezielte Suche nach diesen, wobei auch immer, kann doch wohl nicht Gegenstand einer vorbeugenden Bestrafungsaktion sein, solange diese Funde dann auch ordnungsgemäß gemeldet werden - zumindest nicht, solange das nicht genau so auch im Gesetz steht.

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          • insurgent
            Heerführer


            • 26.11.2006
            • 2126
            • schleswig Holstein
            • GMP2

            #155
            Zitat von Hauptmann aD
            Moin,
            .....
            Da steht nichts von "wer ohne Genehmigung technische Suchgeräte einsetzt, die zum Auffinden von Kulturdenkmalen geeignet sind". Das mehr oder minder zufällige Finden von Kulturdenkmalen ohne gezielte Suche nach diesen, wobei auch immer, kann doch wohl nicht Gegenstand einer vorbeugenden Bestrafungsaktion sein, solange diese Funde dann auch ordnungsgemäß gemeldet werden - zumindest nicht, solange das nicht genau so auch im Gesetz steht.
            Anscheinend Doch wie man der Begründung auf Seite 6 entnehmen kann.
            Mitglied der Detektorengruppe SH

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            • Grafschaft Mark
              Heerführer


              • 29.04.2009
              • 1360
              • NRW

              #156
              Zitat von insurgent
              Anscheinend Doch wie man der Begründung auf Seite 6 entnehmen kann.
              So ist es

              Kommentar

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