Strandsuche in Niedersachsen

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  • OHZSondler
    Ratsherr


    • 09.08.2012
    • 241
    • LK Osterholz, Niedersachsen
    • Fisher F2

    #1

    Strandsuche in Niedersachsen

    Moin in die Rude!

    Ich habe mich mal etwas im Netz umgesehen und zum Thema "Strandsuche" in Niedersachsen jedes Mal andere Antworten gefunden.

    Weil ich davon ausgehe, dass es hier sicherlich Leute gibt, die WIRKLICH Ahnung haben (soll nicht heißen, dass es in anderen Foren nicht so ist!), will ich mal sehen, ob es hier eine Einstimmige Antwort auf folgende Frage gibt:

    Darf man im Land Niedersachsen OHNE NFG am Strand sondeln?

    Ich bin mal gespannt auf eure Antworten - wenn ich dann mal das Seminar beim Landesamt für Denkmalpflege belegt habe (hoffe, dass ich bald mal eine Antwort bekomme), werde ich bei auseinanderlaufenden Antworten hier eine abschließende und hoffentlich handfeste Antwort geben...

    Aber jetzt schon: VIELEN DANK für eure Antworten!
    "Das Argument gleicht dem Schuss einer Armbrust - es ist gleichermaßen Wirksam, ob ein Riese oder ein Zwerg geschossen hat."

    (Francis Bacon)
  • Sludsen
    Ratsherr


    • 16.01.2011
    • 283
    • Niedersachsen
    • Garret ACE 250

    #2
    Hoi!

    Jup, man darf in Niedersachsen mit Erlaubnis des Trägers/Besitzers (und Pächters) an Stränden von Bade- und Baggerseen sondeln und benötigt keine NFG gemäß NdsDSchG.
    Die Erlaubnis muss idR nicht schriftlich vorliegen.
    Ich war im Winter an einem Badesee hier im Kreis unterwegs und das Telefongespräch mit der Verwaltungsangestellten wegen der Erlaubnis dauerte keine 5 Minuten.

    Ausnahmen gibt es natürlich, bspw bei natürlichen Seen mit historisch gewachsenen Ufern oder an Flussstränden im Stadtbereich.

    Gruß
    Sludsen

    EDIT:
    Habe Deinen Beitrag nochmal gelesen, meinst Du Sondeln am Meeresstrand?!?
    Sry, da habe ich keine Erfahrung. Aber ich glaube, das ist da ähnlich wie an Badeseen, (mit Ausnahmen) mit Erlaubnis des Besitzers erlaubt.
    Vll kann das noch ein sondelnder Küstenbewohner bestätigen

    S.
    Gruß
    Sludsen
    ehemals bekannt als riddere28

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    • OHZSondler
      Ratsherr


      • 09.08.2012
      • 241
      • LK Osterholz, Niedersachsen
      • Fisher F2

      #3
      Ja, das Thema öffentliche Strände an Küsten und Flüssen würde mich natürlich auch mal interessieren...
      Allerdings denke ich mal, dass das Sondeln hier an der Nordsee sicherlich nicht erlaubt ist, weil das in unmittelbarer Nähe zum Nationalpark Wattenmeer liegt... (oder erzähle ich da wieder Unsinn?!)

      Ich bin mal gespannt...

      Aber evtl kann mir da das Landesamt mal ne eindeutige Antwort drauf geben, obwohl ich eher von einem Gummiparagraphen ausgehe...
      "Das Argument gleicht dem Schuss einer Armbrust - es ist gleichermaßen Wirksam, ob ein Riese oder ein Zwerg geschossen hat."

      (Francis Bacon)

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      • OHZSondler
        Ratsherr


        • 09.08.2012
        • 241
        • LK Osterholz, Niedersachsen
        • Fisher F2

        #4
        Jetzt hätte ich fast vergessen, eine klare Antwort auf das Thema zu geben:

        Auch an Stränden und Seen muss man eine NFG haben!

        Das Gesetz gilt halt in ganz Niedersachsen - auch auf den Seegebieten, die zu Niedersachsen gehören!

        Falls also mal jemand ein ähnliches Fragezeichen überm Kopf hat, wie ich am Anfang dieses Themas, so wird ihm HIER geholfen!

        Ich bin ja so stolz auf mich...
        "Das Argument gleicht dem Schuss einer Armbrust - es ist gleichermaßen Wirksam, ob ein Riese oder ein Zwerg geschossen hat."

        (Francis Bacon)

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        • lilresa
          Landesfürst


          • 10.04.2012
          • 816
          • Sauerland
          • XP Deus

          #5
          Danke für die Info! Wer war denn genau deine Quelle? Gern auch per PN..
          Auch Mitgewinner Fotowettbewerb März/April 2013

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          • Tommes
            Bürger


            • 07.06.2006
            • 145
            • Deutschland
            • Tesoro Vaquero2 Germania, Tesoro Mini, CZ-21

            #6
            ...jetzt mal ohne das Gesetz in Niedersachsen zu kennen, kann ich mir jedoch nicht vorstellen das man eine NFG braucht um nach Neumodischen Schmuck und Euros an Stränden zu suchen. Anders sieht es bestimmt aus wenn du an Stränden nach Historisch Wertvollen oder Bodendenkmäler suchst.

            Gruß Tommes
            Unter den Menschen gibt es viel mehr Kopien als ORIGINAL (Pablo Picasso)

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            • Oetti1
              Lehnsmann


              • 05.02.2012
              • 36
              • S-H

              #7
              Der Paragraph dürfte sein:
              § 12 Ausgrabungen
              (1) Wer nach Kulturdenkmalen graben, Kulturdenkmale aus einem Gewässer bergen oder mit technischen Hilfsmitteln nach Kulturdenkmalen suchen will, bedarf einer Genehmigung der Denkmalschutzbehörde. Ausgenommen sind Nachforschungen, die unter der Verantwortung einer staatlichen Denkmalbehörde stattfinden.
              Graben im Boden oder bergen aus Gewässern.....das trifft auch auf den Strand zu. Ich sehe im Gesetz keine expliziete Regelung für den Strand.
              Es mag natürlich sein, dass in den Durchführungsbestimmungen näheres dazu steht.

              Gruß
              Oetti1
              Mitglied der Detektorgruppe Schleswig-Holstein

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              • OHZSondler
                Ratsherr


                • 09.08.2012
                • 241
                • LK Osterholz, Niedersachsen
                • Fisher F2

                #8
                1. Die Quelle war ein Jurist des Ministeriums für Wissenschaft.
                2. Die Frage, ob man mit der Sonde nach Schmuck oder ähnlichem sucht wurde im Seminar lange diskutiert - der Jurist hat es so ausgedrückt: Wenn man wirklich an einer bestimmten Stelle etwas verloren hat (und das möglichst noch nachweisen kann), mag das okay sein - ABER (!) im Regelfall wird die Ausrede, dass man nur nach Modeschmuck und Handys sucht nicht als besonders glaubwürdig angesehen. Also besteht eine recht große Gefahr, dass man da plötzlich mit einer Anzeige rechnen muss. (also meine Empfehlung: ich würde da nicht ohne NFG sondeln)
                3. Die Unterscheidung zwischen Gewässer, Strand und Boden ist eine ganz einfache: Alles, was von Wasser bedeckt ist, ist ein Gewässer - alles andere (auch der Strand) ist Boden...

                Weil die Antwort Nr. 3 sich so "wichtig" anhört, obwohl es doch so einfach ist, muss ich hier noch einen schönen Satz vom oben genannten Juristen erwähnen:
                "Die Bezeichnung 'Wald' setzt Baumbewuchs voraus..." (das hat er wirklich gesagt)

                Ich hoffe, ich konnte helfen...

                Gruß

                Steven
                "Das Argument gleicht dem Schuss einer Armbrust - es ist gleichermaßen Wirksam, ob ein Riese oder ein Zwerg geschossen hat."

                (Francis Bacon)

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                • Tommes
                  Bürger


                  • 07.06.2006
                  • 145
                  • Deutschland
                  • Tesoro Vaquero2 Germania, Tesoro Mini, CZ-21

                  #9
                  Zitat von OHZSondler
                  1. 2. Die Frage, ob man mit der Sonde nach Schmuck oder ähnlichem sucht wurde im Seminar lange diskutiert
                  Verstehe da echt nicht was es da zu diskutieren gibt.

                  Im Gesetz stehts doch schwarz auf weiß wann eine NFG notwendig ist. Wenn der Euro ein Kulturdenkmal darstellt, dann ok.

                  § 12 Ausgrabungen
                  (1) Wer nach Kulturdenkmalen graben, Kulturdenkmale aus einem Gewässer bergen oder mit technischen Hilfsmitteln nach Kulturdenkmalen suchen will, bedarf einer Genehmigung der Denkmalschutzbehörde. Ausgenommen sind Nachforschungen, die unter der Verantwortung einer staatlichen Denkmalbehörde stattfinden.
                  Unter den Menschen gibt es viel mehr Kopien als ORIGINAL (Pablo Picasso)

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                  • Tommes
                    Bürger


                    • 07.06.2006
                    • 145
                    • Deutschland
                    • Tesoro Vaquero2 Germania, Tesoro Mini, CZ-21

                    #10
                    Zitat von OHZSondler
                    ABER (!) im Regelfall wird die Ausrede, dass man nur nach Modeschmuck und Handys sucht nicht als besonders glaubwürdig angesehen. Also besteht eine recht große Gefahr, dass man da plötzlich mit einer Anzeige rechnen muss. (also meine Empfehlung: ich würde da nicht ohne NFG sondeln)
                    Im Wald oder eventuell noch auf dem Feld verstehe ich das sogar, aber an einen Badestrand
                    Unter den Menschen gibt es viel mehr Kopien als ORIGINAL (Pablo Picasso)

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                    • OHZSondler
                      Ratsherr


                      • 09.08.2012
                      • 241
                      • LK Osterholz, Niedersachsen
                      • Fisher F2

                      #11
                      Ich habe der angeregten Diskusion nur zugehört - ich habe die Regeln nicht gemacht und erzähle hier nur, was der Jurist zum besten gegeben hat...

                      Ich kann und werde hier niemanden abhalten zu sondeln wann, wo und wie er will... macht gerne, was ihr wollt, aber beschwert euch nicht, wenn es nach hinten losgeht...

                      ich bin seit 09.08.2012 angemeldet und habe bis heute noch kein einziges mal eine Sonde geschwungen - und das aus einem einzigen Grund:

                      Ich habe noch keine NFG und habe keine Lust auf eine Strafe von bis zu 500.000 € ... nichtmal auf ne Strafe von 200 €...

                      Meinetwegen kann mich jeder belächeln, verurteilen und dämlich finden, aber ich gehe auf nummer sicher und warte ab, bis die Mühlen der Behörden fertig sind und ich ganz legal sondeln darf... (nebenbei: ich habe auch einen Strandabschnitt beantragt - aber nicht um Schmuck zu finden, sondern, weil ich in der nähe eine alte Siedlung vermute)

                      Weitere Fragen?
                      "Das Argument gleicht dem Schuss einer Armbrust - es ist gleichermaßen Wirksam, ob ein Riese oder ein Zwerg geschossen hat."

                      (Francis Bacon)

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                      • chabbs
                        Heerführer


                        • 18.07.2007
                        • 12179
                        • ...

                        #12
                        Ich finde Deine Einstellung super! Und die vorangegangene Diskussion unnötig.

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                        • Janzee
                          Ritter


                          • 09.04.2008
                          • 362
                          • Niedersachsen

                          #13
                          In Schleswig- Holstein scheint man hingegen davon auszugehen, dass es nicht sehr wahrscheinlich ist, bei der Strandsuche auf Kulturdenkmäler zu stoßen.
                          Immerhin werden entsprechende Genehmigungen ohne vorausgehende Qualifizierung der Antragsteller verausgabt.

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                          • OHZSondler
                            Ratsherr


                            • 09.08.2012
                            • 241
                            • LK Osterholz, Niedersachsen
                            • Fisher F2

                            #14
                            Zitat von Janzee
                            In Schleswig- Holstein scheint man hingegen davon auszugehen, dass es nicht sehr wahrscheinlich ist, bei der Strandsuche auf Kulturdenkmäler zu stoßen.
                            Immerhin werden entsprechende Genehmigungen ohne vorausgehende Qualifizierung der Antragsteller verausgabt.
                            Schleswig-Holstein ist eine andere Baustelle, aber es ist ja interessant, dass auch dort offenbar eine NFG nötig ist...

                            Dieser Qualifizierungskurs ist auch in NDS neu - also kann es ja durchaus sein, dass das auch in S-H kommt...

                            Und das ist auch gut so, DENN mir hat es sehr geholfen, gefährliches Halbwissen abzubauen und wichtige Grundlagen zu dieser Freizeitbeschäftigung zu erlernen...

                            Und was die Nötigkeit einer NFG am Strand angeht: Es könnte doch auch sein, dass man einen alten Hafen findet, oder irre ich mich da?

                            Das wäre natürlich nur ein kleiner Traum von mir, aber ich werde mich melden, wenn ich es geschafft habe...

                            Gruß

                            Steven
                            "Das Argument gleicht dem Schuss einer Armbrust - es ist gleichermaßen Wirksam, ob ein Riese oder ein Zwerg geschossen hat."

                            (Francis Bacon)

                            Kommentar

                            • Freddo
                              Heerführer

                              • 21.01.2001
                              • 1398
                              • Nds

                              #15
                              Zitat von OHZSondler
                              Dieser Qualifizierungskurs ist auch in NDS neu - also kann es ja durchaus sein, dass das auch in S-H kommt...
                              Dir ist schon klar, dass sich das LDA die Qualifizierung von Sondengängern in S-H abgeschaut hat?
                              Dort gibt es diese Kurs seit Jahren.

                              Gruß
                              Freddo

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