Genehmigung in NRW gültig für ganze Gemeinde?

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  • bur
    Einwanderer


    • 09.09.2012
    • 10
    • NRW

    #1

    Genehmigung in NRW gültig für ganze Gemeinde?

    Das schwierigste beim Sondensuchen scheint ja leider die rechtliche Seite zu sein...

    Soweit ich gelesen habe, braucht man in NRW eine Genehmigung der Gemeinde zu der das betreffende Gebiet gehört. Gilt diese Genehmigung dann nur für einen einzelnen Acker, Wiese, usw oder für die ganze Gemeinde (mal abgesehen von Flächen auf denen Ausgrabungen sowieso nicht erlaubt sind)?

    Wenn man pro Acker 75€ zahlen muss, wird das ja schnell sehr teuer.
  • Sorgnix
    Admin

    • 30.05.2000
    • 25928
    • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
    • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

    #2
    ... ich glaub, Du liest noch ein wenig

    Du brauchst:

    - Genehmigung der Denkmalschutzbehörde
    - Genehmigung des jew. Grundstückseigentümers.
    ... was u.a. auch ne Gemeinde sein kann.

    Das steht alles hier im Forum.
    Unter den Suchbegriffen Genehmigung, NRW, Erlaubnis, Grundstückseigentümer - und viele Suchworte mehr

    Viel Spaß - und danach fragst Du - falls noch was zu fragen ist.
    Jörg
    Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
    zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

    (Heiner Geißler)

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    • bur
      Einwanderer


      • 09.09.2012
      • 10
      • NRW

      #3
      Ich habe schon etwas gelesen aber es ist mir immer noch nicht ganz klar. Brauche ich EINE Genehmigung, die dann für zwei Jahre für ganz NRW gilt plus Einverständnis des jeweiligen Eigentümers? Angenommen also ich suche auf meinem hypothetischen eigenen Acker, dann reicht die eine Genehmigung der Denkmalsbehörde aus?

      So klingt das nach dem was hier steht.


      Aber: Auf dieser Seite klingt es für mich so, als bräuchte man von jeder Gemeinde in der man sucht eine extra Genehmigung, die jeweils 75€ kostet:
      In NRW werden Genehmigungen für Sondengänger erteilt. Jedoch muß auch eine Genehmigung bei der für einen Acker zuständigen Gemeinde beantragt werden. Für diesen Verwaltungsvorgang verlangern die Gemeinde jedoch Gebühren in Höhe von etwa 75 €. Je nach Größe des Wirkungskreis eines Sondengängers kann dies ins Geld gehen. Gesamtkosten in Höhe von 1.000 jährlich sind keine Seltenheit.
      Nur "zuständig", nicht "Besitzer". Also auch wenn es mein Acker wäre, bräuchte ich neben der Genehmigung der Denkmalbehörde noch eine spezelle Genehmigung der jeweiligen Gemeinde?


      Und in diesem Thread wird eine Mail zitiert:
      Dann wird die örtliche untere Denkmalbehörde, auf deren Gemeindegebiet gesucht werden soll, und die Außenstelle des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, Abteilung Archäologie für Westfalen, entsprechend über Ihren Antrag unterrichtet und gebeten, hierzu Stellung zu nehmen. Sofern Sie bei den Archäologen noch nicht bekannt sein sollten, bitten diese Sie zu einem Gespräch nach Olpe. Üblicherweise werden bestimmte Bereiche (z. B. alte
      Gemarkungsbezeichnungen) in den einzelnen Gemeinden bestimmt, in denen gesucht werden darf
      .
      Als ich das gelesen hatte, war ich etwas entmutigt, weil das hört sich für mich so an, als bräuchte ich für jede Gemeinde in der gesucht werden soll, eine extra gebührenpflichtige Genehmigung.

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      • Grafschaft Mark
        Heerführer


        • 29.04.2009
        • 1360
        • NRW

        #4
        Es kommt drauf an WO in NRW!

        Im bereich Westfalen-Lippe (LWL) gillt folgendes:

        Genehmigung für ein Jahr (bei erstantrag immer nur ein Jahr, hinterher 2) 75 € für eine Kreisfreie Stadt oder einen Kreis (Der KREIS zählt als eine Gemeinde, es wird nicht für jede Gemeinde 75 € verlangt)!

        Beantragung beim Kreis bzw. bei einer Kreisfreien Stadt bei der zuständigen Bezirksregierung! Bei erstantrag noch Termin zum Benimm beim zuständigen Landesarchi!



        Im Bereich Rheinland (LVR): Beantragungsprozedur dürfte in etwa selbige sein, auch die jeweiligen Stellen!
        Ich weiß allerdings das hier bei erstgenehmigung nur einzelne Ackerflächen innerhalb einer Gemeinde genehmigt werden..... ich meine das waren mal 10 oder 15 oder so!

        Ob das noch so ist, entzieht sich meiner Kenntnis!



        Die Genehmigung des Eigentümers benötigst du in allen Fällen!!!

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        • bur
          Einwanderer


          • 09.09.2012
          • 10
          • NRW

          #5
          Ok, danke. Bin im Bereich des LWL (sogar direkt in Münster). Ein Kreis ist ja schonmal ganz gut.

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          • Gimbli
            Moderator

            • 27.09.2008
            • 6849
            • Essen/Ruhrgebiet
            • Tesoro Tejon/Minelab Safari

            #6
            Ein Kreis ist ja schonmal ganz gut.
            Mehr als einen Kreis pro Genehmigung wirst du in NRW nicht bekommen.
            Und damit bist du sehr Gut dran.
            Bei mir im Bereich des LVR gibt es leider immer noch die alte Regelung mit festgelegten Flächen.
            Auch nach mehreren Jahren Zusammenarbeit ist mir niemand bekannt der eine Genehmigung für einen ganzen Kreis besitzt.
            Bei dir im Münsterland gibt es doch sehr viele Landwirtschaftlich genutzte Flächen, wenn du da die Flächen innerhalb eines Kreises gründlich absuchen willst bist du erstmal ein paar Jahre beschäftigt.

            Gruß Michael
            Der Weg ist das Ziel
            No DSU inside!

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            • Grafschaft Mark
              Heerführer


              • 29.04.2009
              • 1360
              • NRW

              #7
              Zitat von bur
              Ok, danke. Bin im Bereich des LWL (sogar direkt in Münster). Ein Kreis ist ja schonmal ganz gut.
              Dann ruf Dr. Grünewald vom LWL an und alles wird gut!

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              • bur
                Einwanderer


                • 09.09.2012
                • 10
                • NRW

                #8
                Ja, das stimmt schon dass wir hier sehr viele freie Flächen haben. Es ist halt im ersten Moment etwas enttäuschend, wenn man hört dass man nicht überall suchen darf wo es der Besitzer erlaubt. Also zB spontan bei einem Bekannten o.ä.

                Nochmal danke für die Hilfe, dann werde ich mich mal an die Genehmigung machen.

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                • Margoz
                  Landesfürst


                  • 17.08.2008
                  • 858
                  • nrw

                  #9
                  Also was mir bekannt ist, bzw was ich verstanden habe, hat sich das ganze seit 1.1.12 grundlegend geändert.

                  Vorher war es möglich mit einer großen Gemeinde / einem ganzen Kreis zu starten.

                  Bei Erstantrag ist bei uns jetzt nur noch 1 Ort / 1 Gemeinde quasi ohne Ortsteile möglich. Das dann 1 Jahr lang und dann wird es auch auf weitere Ortsteile / Gemeinden erweitert für jeweils 2 Jahre. Aber maximal der Kreis.

                  Aber wie hier schon erwähnt wurde, ruf deinen zuständigen Archi an und kläre das ausführlich.
                  Es gibt nichts über eine gute Zusammenarbeit mit den Archis.

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                  • bur
                    Einwanderer


                    • 09.09.2012
                    • 10
                    • NRW

                    #10
                    Ok, mein Bruder studiert Kunstgeschichte und hatte meine ich schonmal Kontakt mit dem LWL, das ist hoffentlich ganz nützlich...

                    Fürs erste würde mir eine Gemeinde auch gut reichen (wobei ich gar nicht wüsste was das bei einer kreisfreien Stadt eigentlich bedeutet - ein Stadtteil?).

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                    • Gimbli
                      Moderator

                      • 27.09.2008
                      • 6849
                      • Essen/Ruhrgebiet
                      • Tesoro Tejon/Minelab Safari

                      #11
                      Sollte bei einer Kreisfreien Stadt eigentlich das gesammte Stadtgebiet sein.

                      Gruß Michael
                      Der Weg ist das Ziel
                      No DSU inside!

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                      • Grafschaft Mark
                        Heerführer


                        • 29.04.2009
                        • 1360
                        • NRW

                        #12
                        Zitat von Gimbli
                        Sollte bei einer Kreisfreien Stadt eigentlich das gesammte Stadtgebiet sein.

                        Gruß Michael
                        So ist es!

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                        • bur
                          Einwanderer


                          • 09.09.2012
                          • 10
                          • NRW

                          #13
                          Schön, dann gehört da in Münster sehr viel Ackerland dazu. Danke nochmal für die ganzen Infos.

                          Kommentar

                          • chabbs
                            Heerführer


                            • 18.07.2007
                            • 12179
                            • ...

                            #14
                            Kommst Du aus Münster? Nachbarkreis. Der zuständige Dr. Grünewald ist ein Pfundskerl! Viel Erfolg. Vielleicht sieht man sich ja mal auf dem Acker!

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                            • Grafschaft Mark
                              Heerführer


                              • 29.04.2009
                              • 1360
                              • NRW

                              #15
                              Zitat von bur
                              Schön, dann gehört da in Münster sehr viel Ackerland dazu. Danke nochmal für die ganzen Infos.
                              Ja und jetzt hör auf zu quasseln und ruf Dr. Grünewald am Donnerstag an Telefonnummer steht hier mehrfach im Forum, such mal nach dem Namen!

                              Umso schneller haste sie

                              Gut Fund!!!

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