Sondengehen

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Treck
    Anwärter

    • 25.09.2001
    • 20
    • Gladbeck (NRW)
    • Noch keinen

    #1

    Sondengehen

    Hallo!
    Ich beschäftige mich schon länger mit dem Thema Sondengehen.
    Nun habe ich auch schon einen alten Thread über die rechtslage gelesen. Habe ich da alles richtig verstanden?

    1. Wenn ich es richtig verstanden habe ist das Sondeln erlaubt, nur das Graben verboten, oder?
    Das heist Oberflächenfunde zu suchen ist erlaubt oder?

    2. Wenn ich etwas ausgraben will brauch ich in NRW eine erlaubnis des Oberendenkmalamtes aus meinem Kreis, oder?
    Greetz Treck
    Grütze Treck =/\=
  • Tomcat
    Ratsherr

    • 27.03.2002
    • 232
    • Whites 3900/D pro Plus

    #2
    ...long and prosper ?

    mfg Tomcat

    Kommentar

    • Sorgnix
      Admin

      • 30.05.2000
      • 25931
      • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
      • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

      #3
      erlaubt oder nicht verboten ???

      DAS ist bei unserem Hobby immer die Frage.

      ... und das auch noch mit 16 teilw. recht verschiedenen Löndergesetzen.

      Angeblich (!!!) ist in Niedersachsen selbst das Aufheben von Oberflächenfunden verboten ...

      Die genaue Rechtslage in NRW kenne ich nun auch nicht.
      Am besten wirst Du die wohl bei der Denkmalbehörde (nach deren Sicht) erklärt bekommen.
      Ob nun "obere", "untere" oder "mittlere" Behörde ist eigentlich egal - geh einfach mal hin. Es kostet nichts.

      Das Sondeln an sich ist sicher nicht verboten.
      Es kommt halt nur darauf an, WAS Du suchst.
      ... lt. so ziemlich jedem Landesgesetz ist die Suche nach Boden- oder Kulturdenkmälern verboten bzw. genehmigungspflichtig - d.h. absichtlich solltest Du nicht auf die Suche nach Burgen, Schlössern, antiken Siedlungen, Gräbern o.ä. gehen.

      Fändest Du so etwas zufällig, verlangt das Gesetz die Meldung des Fundes von Dir.

      Es ist wie immer ein Spagat, zwischen "Zufall" und "Gezielt" unterscheiden zu müssen ...

      Zu dem Thema wird man Dir auf dem Amt sicher genügend negatives (aber auch positives) nennen können.
      Eine grundsätzliche Ablehnung des Hobbys gibt´s in NRW wohl nicht.
      Ab wann bzw. welcher Epoche "die" etwas nicht als BD oder KD ansehen, solltest Du sie deutlich fragen - und auf Aussage bestehen.

      Die Definition, ab welcher Tiefe bzw. Größe nach dem Gesetz ein Loch als "Grabung" oder "Oberfläche angekratzt" gilt, entzieht sich meiner Kenntnis.
      Solltest Du allerdings sowieso den Auflagen/Anforderungen der Rechtslage in Punkto Suchgebiet und Meldepflicht nachkommen, dürfte das "Graben" kein eigentliches Problem mehr darstellen.
      Du solltest nur wissen, daß Du bei einem evtl. historisch relevanten Fund das Graben sofort einzustellen hast - und das ein Loch von 2 m Durchmesser und 1 m Tiefe nichts mehr mit "Oberflächenfund" zu tun hat ...

      Gruß
      Jörg
      Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
      zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

      (Heiner Geißler)

      Kommentar

      • SheepThought
        Landesfürst

        • 24.05.2002
        • 727
        • 37186 Moringen
        • Whites Eagle Spectrum, Ebinger 720

        #4
        Re: erlaubt oder nicht verboten ???

        Original geschrieben von Sorgnix
        DAS ist bei unserem Hobby immer die Frage.

        ... und das auch noch mit 16 teilw. recht verschiedenen Löndergesetzen.

        Angeblich (!!!) ist in Niedersachsen selbst das Aufheben von Oberflächenfunden verboten ...
        ...
        Gruß
        Jörg
        Im NDS Denkmalschutzgesetz findet man nichts dergleichen, wichtig für uns sind vor allem §§ 10 und 12.

        Original geschrieben von Sorgnix
        DAS ist bei unserem Hobby immer die Frage.
        ...
        Die genaue Rechtslage in NRW kenne ich nun auch nicht.
        Am besten wirst Du die wohl bei der Denkmalbehörde (nach deren Sicht) erklärt bekommen.
        Ob nun "obere", "untere" oder "mittlere" Behörde ist eigentlich egal - geh einfach mal hin. Es kostet nichts.
        ...
        Gruß
        Jörg
        Für NRW findet sich das Gesetz auch dort: NRW-Denkmalschutzgesetz

        Insgesammt ist Denkmalpflege-Online iene gute Quelle, wenn um das formaljuristische geht...

        Bye

        Derk
        Ich suche nicht, ich finde! (P.Picasso)

        Kommentar

        • Treck
          Anwärter

          • 25.09.2001
          • 20
          • Gladbeck (NRW)
          • Noch keinen

          #5
          Danke für die Antworten, aber da tuen sich neue fragen auf:
          Was gibt man am besten als grund an wenn die einen fragen wonach man sucht? Ich denke mal antworten das man nach WK. 2 Sachen sucht sollte man nach dem Unfall neulich nicht sagen. Metallhaltiges Erz oder ähnliches vieleicht?

          Ps: Ich such kein WK.2 kram falls sich das so anhört.
          Grütze Treck =/\=

          Kommentar

          • Sorgnix
            Admin

            • 30.05.2000
            • 25931
            • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
            • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

            #6
            Na ja ...

            ... zum Thema: "
            Angeblich (!!!) ist in Niedersachsen selbst das Aufheben von Oberflächenfunden verboten ..."


            Original geschrieben von SheepThought
            Im NDS Denkmalschutzgesetz findet man nichts dergleichen, wichtig für uns sind vor allem §§ 10 und 12.
            ... deshalb schrieb ich ja auch "angeblich" ...

            Es existiert ein Merkblatt der Bezirksregierung Braunschweig, in dem eindeutig gesagt (behauptet ??) wird: "Auch das Aufsammeln von bereits an der Erdoberfläche sichtbaren Fundstücken ist gesetzlich untersagt. " - mit Verweiß auf § 14 NDSchG. : :

            Da ich mir nunmal keine 28 Semester Jura reingezogen habe, jenen genannten Sachverhalt auch nicht am eigenen Leibe vor Gericht auf Stichhaltigkeit hab überprüfen lassen - und auch nicht scharf darauf bin - weise ich halt einfach nur darauf hin.

            WAS ein Richter aus einem Paragraphen herausliest bzw. hineininterpretiert - trotz das es für einen Laien vielleicht wörtlich so nicht da drin steht - ist für manch einen von uns manchmal mehr oder weniger überraschend.
            (Was Beamte drin lesen (wollen/sollen) ebenso ...)


            WAS jeder nun macht - oder auch nicht - ist dann immer noch seine Sache. Grundsätzlich sollte man sich aber schon VORHER die betreffenden Gesetzesgrundlagen ansehen.

            Ob man die dann auch immer versteht, steht auf einem anderen Blatt.
            Es gibt zwar immer wieder Aspiranten (... einen ), die sich anmaßen große Rechtskommentare abzugeben - ob die allerdings als rechtsverbindlich anzusehen sind, wage ich stark zu bezweifeln.
            Wirklich weiterhelfen kann einem da wohl immer nur ein Fachanwalt.

            Was ich/wir hier machen, beschränkt sich auf den Verweis auf Infos bzw. die Preisgabe derselben - sofern uns bekannt.
            Für rechtsverbindliche Beratungen sind andere zuständig.

            Ich hoffe diese Hilfe hat geholfen beim sich selbst weiterhelfen.

            Gruß
            Jörg
            Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
            zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

            (Heiner Geißler)

            Kommentar

            • Sorgnix
              Admin

              • 30.05.2000
              • 25931
              • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
              • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

              #7
              Fragen über Fragen ...

              Original geschrieben von Treck
              Was gibt man am besten als grund an wenn die einen fragen wonach man sucht?

              ... versuchen wir es doch einfach mit Ehrlichkeit.

              ... wenn zumindest ich (... ) händeringend im Wald nach einer fadenscheinigen Ausrede suche, biegen sich die Bäume und der Oberförster vor Gelächter bis ganz nach unten, hart an die Bruchgrenze ...

              Ich denke mal es geht in Ordnung, solange Du Dich tunlichst von bekannten BD´s bzw. KD´s fernhälst.
              (Vorsicht: Es ist mehr "bekannt" als in Topo-Karten eingetragen ist !!)

              Ich würde nicht unbedingt die gezielte Suche nach römischen Müllgruben, plattgepflügten Hügelgräbern oder frühmittelalterlichen Wüstungen als Beweggrund angeben - DAS wäre nicht unbedingt hilfreich ...

              Selbstverständlich darf man offen die WK-Reliktsuche einräumen. Es gibt genügend Funde, die nicht im Entferntesten mit Mun o.ä. zu tun haben. Da gibt es etliche Sammelgebiete.

              Für alle Gebiete gilt der einfache Grundsatz:
              Es sollten keine Diskrepanzen zwischen dem, was man vorgibt zu suchen, und dem was man wirklich sucht bestehen.
              Sollte da irgendein Widerspruch oder gar ein kleines schlechtes Gewissen bestehen, hat man sich wohl die Antwort auf etliche Fragen schon selbst gegeben ...


              Gruß
              Jörg
              Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
              zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

              (Heiner Geißler)

              Kommentar

              • Treck
                Anwärter

                • 25.09.2001
                • 20
                • Gladbeck (NRW)
                • Noch keinen

                #8
                Danke für die Antworten, ich manche mich jetzt mal auf die suche nach einen vernümpftigen detektor mit dem man gut Münzen finden kann.
                Gruss Treck
                Grütze Treck =/\=

                Kommentar

                Lädt...