Hallo!
Ich beschäftige mich schon länger mit dem Thema Sondengehen.
Nun habe ich auch schon einen alten Thread über die rechtslage gelesen. Habe ich da alles richtig verstanden?
1. Wenn ich es richtig verstanden habe ist das Sondeln erlaubt, nur das Graben verboten, oder?
Das heist Oberflächenfunde zu suchen ist erlaubt oder?
2. Wenn ich etwas ausgraben will brauch ich in NRW eine erlaubnis des Oberendenkmalamtes aus meinem Kreis, oder?
Greetz Treck
Ich beschäftige mich schon länger mit dem Thema Sondengehen.
Nun habe ich auch schon einen alten Thread über die rechtslage gelesen. Habe ich da alles richtig verstanden?
1. Wenn ich es richtig verstanden habe ist das Sondeln erlaubt, nur das Graben verboten, oder?
Das heist Oberflächenfunde zu suchen ist erlaubt oder?
2. Wenn ich etwas ausgraben will brauch ich in NRW eine erlaubnis des Oberendenkmalamtes aus meinem Kreis, oder?
Greetz Treck
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