hülsen und infanteriegeschosse

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  • wolfsmond
    Heerführer

    • 19.03.2002
    • 1111
    • Kiel

    #1

    hülsen und infanteriegeschosse

    nach vielen endlosen berichten, beschreibungen von diversen waffen - und munitionsfunden, sowie deren recht oder unrecht diese zu besitzen, stelle ich mir nun folgende fragen;

    1. welche munitionsteile bis zu welcher größe darf ich behalten?
    a) leere (abgefeuerte) hülsen ohne treibladung?
    b) wie sieht es aus, wenn ich hülsen finde, deren zündhütchen intakt ist, aber die hülse leer ist ?

    2. darf ich geschosse von kleinmunition (9mm, 8x57 etc.) besitzen, sofern diese keine gefährlichen stoffe beinhalten, z.B. leuchtspur - oder explosionsmittel, sondern lediglich stahlmantelgeschosse sind?



    fragenderweise


    wolfsmond



  • Rotti
    Heerführer

    • 16.09.2000
    • 1832
    • Im finstren Bayern / M
    • Minelab Relic Hawk, Whites DFX /E , White´s XLT

    #2
    Das ist so ne Sache...

    1.a Ja, alle.
    b Infantriemun ja, Rest nein .Bei dicken Teilen kann auch das ZH recht unangenehm werden.
    2. Ja!

    CU
    Rotti
    Und wenn der ganze Schnee verbrennt-
    die Asche bleibt uns doch!

    Kommentar

    • wolfsmond
      Heerführer

      • 19.03.2002
      • 1111
      • Kiel

      #3
      dank an rotti !

      also wenn ich es richtig verstehe, darf ich auch kleinmunition behalten, wenn das zündhütchen intakt ist !? :

      und ich darf auch geschosse von infantriemunition behalten, sofern es sich um stahlmantelgeschosse handelt? :

      gehe ich richtig in der annahme, das ich das so richtig verstanden habe? : :


      dankenderweise


      wolfsmond

      Kommentar

      • Claus
        • 24.01.2001
        • 6219
        • Bernau bei Berlin
        • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

        #4
        gehe ich richtig in der Annahme, dass Du das gesagte nochmal bestätigt haben willst

        1) die Betonung liegt hier auf Teile! => alle, wenn sie keine Explosivstoffe, Kampfstoffe, Nebelstoffe, Brandkampfstoffe und Reizstoffe oder Spuren davon enthalten.

        a) jawoll, darfst Du

        b) damit wäre es streng genommen ein Munitionsteil, dass Explosivstoff enthält und somit zumindest bedenklich

        2 unter der von Dir aufgezählten Bedingung JA

        claus
        PS auf der Startseite unter "Sachgebiete" steht die Kampfmittelverordnung! Zum Tragen käme dann evtl. noch das Sprengstoffgesetz.
        Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

        Kommentar

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