nach vielen endlosen berichten, beschreibungen von diversen waffen - und munitionsfunden, sowie deren recht oder unrecht diese zu besitzen, stelle ich mir nun folgende fragen;
1. welche munitionsteile bis zu welcher größe darf ich behalten?
a) leere (abgefeuerte) hülsen ohne treibladung?
b) wie sieht es aus, wenn ich hülsen finde, deren zündhütchen intakt ist, aber die hülse leer ist ?
2. darf ich geschosse von kleinmunition (9mm, 8x57 etc.) besitzen, sofern diese keine gefährlichen stoffe beinhalten, z.B. leuchtspur - oder explosionsmittel, sondern lediglich stahlmantelgeschosse sind?
fragenderweise
wolfsmond
1. welche munitionsteile bis zu welcher größe darf ich behalten?
a) leere (abgefeuerte) hülsen ohne treibladung?
b) wie sieht es aus, wenn ich hülsen finde, deren zündhütchen intakt ist, aber die hülse leer ist ?
2. darf ich geschosse von kleinmunition (9mm, 8x57 etc.) besitzen, sofern diese keine gefährlichen stoffe beinhalten, z.B. leuchtspur - oder explosionsmittel, sondern lediglich stahlmantelgeschosse sind?
fragenderweise
wolfsmond

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