Anhörung zum Schatzregal in Düsseldorf

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  • Margoz
    Landesfürst


    • 17.08.2008
    • 858
    • nrw

    #31
    Zitat von Tom197205
    Er hatte ein Fallbeispiel vorgetragen, von einem Sondengaenger. Dieser hatte zwei Goldmuenzen gefunden (vorgeschichtlich,genaue Epoche weiss ich nicht mehr).
    Diese wurden gemeldet, danach wurden dort vorort mit dem Amt zusammen noch 5 weitere Goldmuenzen entdeckt. Das Land hat dem SG die Muenzen abgekauft.
    So, er meinte das dies zu teuer waere, es muss gespart werden, und deshalb ist er fuer die Einfuehrung des Schatzregals in NRW.
    Gruss Tom
    Das Beispiel wurde schon in Herne letztes Jahr genannt.
    Ich glaube das waren Römer... wie auch immer.

    Ich finde es immer interessant, dass es nur radikal A oder radikal B geben kan... Wieso nicht eine realitätsnahe Lösung c?

    Wenn der erhrliche der Dumme ist, hat keiner was davon. Die Umsetzung des Schatzregals bedeutet einen massiven Rückgang der Fundmeldungen.
    Bisher habe ich mit 2 bekannte Archis drüber gesprochen und die waren auch nicht soo begeistert

    Kommentar

    • SvenB.
      Lehnsmann


      • 05.06.2012
      • 35
      • Berlin

      #32
      ich bin nicht so weit in die Materie vorgedrungen wie ihr und ich engagiere mich (noch) nicht selbst, aber... ich möchte allen die sich für eine Verbesserung der Situation und des Ansehens der Sondengänger einsetzen herzlich danken.

      Es ist mir unerklärlich, wieso man das Rad neu erfinden will, wo es doch ein hervorragendes Beispiel für eine bessere Lösung aus England gibt.

      Beim Thema "Poker" z.B. und dem damit in Zusammenhang stehenden Glücksspielstaatsvertrag ist ähnlich - jede Menge Nachteile, teils nicht EU-konform und dennoch ist es in Deutschland geltendes Recht. Mehr Steuereinnahmen, mehr Arbeitsplätze - interessiert alles nicht, weil jemand seinen Vorteil / Monopol erfolgreich verteidigt.

      Ich versthe diesen Staat einfach nicht mehr.

      Danke für euren Einsatz in unserer Sache - auch wenn ich mich nicht mal einen Amateur in unserem Hobby nennen würde.

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      • masterTHief
        Landesfürst

        • 27.11.2001
        • 985
        • In einer Höhle in der Erde
        • Schlumberger Titan

        #33
        Das bayrische Denkmalschutzgesetz wie auch das des Landes Nordrhein-Westfalen sind in der bestehenden Form ausgezeichnet und völlig geeignet, den Ansprüchen des Denkmalschutzes Genüge zu tun, wenn der von den Gesetzen betroffene Personenkreis sich gesetzeskonform verhält.

        Zur wissenschaftlichen Auswertung von Fundgegenständen und -zusammenhängen durch die Amtsarchäologie bedarf es nicht des Eigentumes an den Denkmälern.

        Das Schatzregal ist einzig ein Instrument und Rechtsinstitut zur "unentgeltlichen Eigentumsaneignung".
        Gegenüber dem bisher geltenden bürgerlichen Recht im Sinne des § 984 BGB (Eigentumszuweisung gemäß Hadrianische Teilung an Grundeigner und Entdecker) stellt die Einführung eines Schatzregales eine reine Entrechtung dar, die mit Denkmalschutz-Interessen nicht begründet werden kann.

        masterTHief
        - nur echt mit "TH" -

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