Hausfriedensbruch oder Einbruch

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  • Claus
    • 24.01.2001
    • 6219
    • Bernau bei Berlin
    • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

    #16
    Alternativantwort

    ...oder: in der Kürze liegt die Würze


    Original geschrieben von Migu


    ÄÄh, ja aber wir haben doch nix mitgenommen. (hatten dies auch nicht vor) MIgu (unschuldig)
    konnten das die Polizisten zu diesem Zeitpunkt wissen :

    claus
    Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

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    • Migu
      Ritter

      • 17.06.2000
      • 491
      • München
      • keinen mehr

      #17
      hmm. tja Gut, wenn man das so sieht. klingt schon logischer.

      was meinst Du, ist damit zu rechnen, daß derjenige gegen uns nun nochmal Klage einreichen wird, nachdem der Staatsanalt ja mangels öffentlichen Interesses abgelehnt hat?
      Also ich kann mir das nicht vorstellen.

      Danke

      Migu
      Sondengang ist aller Laster Anfang!

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      • Claus
        • 24.01.2001
        • 6219
        • Bernau bei Berlin
        • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

        #18
        ich eigentlich auch nicht. Denn er hat ja die Einstellungsbenachrichtigung auch bekommen und weiss daher, dass es keine Beweise gibt und deshalb ein Verfahren auch nur wenig Aussicht auf Erfolg hat.
        Aber wer kann schon in die Köpfe anderer sehen. Wenn er einen Anwalt hat, der daraus ein Geschäft macht, kann das schon sein, aber ich würde mir deswegen keine Sorgen machen. ER muss Dir beweisen, dass Du auf dem Grundstück warst, nicht umgekehrt.

        claus
        Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

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        • Bingo
          Heerführer

          • 06.10.2001
          • 2553
          • Siegen
          • In einem Archiv nicht erforderlich

          #19
          So, dann will ich mich auch einmal in die Diskussion einschalten. Zu dem Thema wurde ja bereits eine Menge geschrieben. Anliegend einige allg. Ausführungen.

          Frage 1:
          Wenn ich in einem Altbergbau erwischt werde, kann ich wegen Hausfriedensbruch belangt werden....

          Gem. § 123 StGB wird bestraft, wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt. [Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe]. Bei der Beurteilung ist demnach darauf abzustellen, ob ein Bergwerk ein befriedetes Besitztum im Sinne der vorgenannten Vorschrift ist. Dies ist meiner Auffassung nach zu bejahen, auch wenn sich hierüber vortrefflich streiten läßt. In der Regel dürften die Eingänge zu den Bergwerken mittels Ketten pp. gesichert sein, so daß eine Befriedung zu bejahen ist. Darüber hinaus sind die bergbaurechtlichen Vorschriften zu beachten, wo ausgeführt ist, daß Unberechtigten das Betreten entsprechender Anlagen verboten ist. Für die Strafverfolgung ist jedoch ein Antrag der Behörde/des Eigentümers erforderlich. Ansonsten läuft da gar nichts.


          Frage 2a:
          Wie sieht es aus, wenn ich in eine betriebene Anlage komme?

          Hecht hat bereits zutreffenderweise darauf hingewiesen, daß es auf den Umstand des Betriebes einer Anlage bei § 123 StGB nicht ankommt.

          Frage 2b:
          Wann sind die Voraussetzungen eines Diebstahls erfüllt?

          Sofern die Anlage mit der Absicht betreten wird, bewegliche Sachen "mitgehen" zu lassen, so könnte der Tatbestand eines schweren Diebstahl zu bejahen sein. Gem. § 243 StGB liegt unter anderem dann ein besonders schwerer Fall des Diebstahls vor,

          wenn der Täter zur Ausführung der Tat in ein Gebäude, einen Dienst- oder Geschäftsraum oder in einen anderen umschlossenen Raum einbricht, einsteigt, mit einem falschen Schlüssel oder einem anderen nicht zur ordnungsmäßigen Öffnung bestimmten Werkzeug eindringt oder sich in dem Raum verborgen hält. [Strafmaß: Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren].

          Der BGH hat das Merkmal des umschlossenen Raumes als jedes Raumgebilde definiert, daß dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden und das mit mindestens teilweise künstlichen Vorrichtungen zur Abwehr des Eindringens Unbefugter umgeben ist. Nach dieser Definition ist es zumindest fraglich, ob Bergwerke pp. unter den Tatbestand des § 243 StGB zu subsumieren sind [liegen jemanden konkrete Entscheidungen vor?]. Unabhängig davon wäre in jedem Fall ein einfacher Diebstahl gem. § 242 StGB bzw. ein Diebstahl geringwertiger Sachen gem. § 248a StGB zu bejahen. Im letzteren Fall würde die Ang. ebenfalls nur auf einen Antrag des Geschädigten hin verfolgt werden.

          Darüber hinaus gehen die vorgenannten Straftaten zumeist mit Sachbeschädigung gem. § 303 StGB einher. Zudem wäre an § 318 StGB zu denken. Hiernach wird bestraft, wer wichtige dem Bergwerksbetrieb dienende Vorrichtungen zur Wasserhaltung, zur Wetterführung oder zum Ein- und Ausfahren der Beschäftigten beschädigt oder zerstört und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet. [Strafmaß: Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren].

          Bingo

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          • Wimmi
            Heerführer

            • 17.01.2002
            • 1456
            • 51°36'39" N ..... 10°12'55" O

            #20
            ... na dann will ich allen Antwortenden erstmal herzlich für die Klärung meiner Frage danken.

            ... nichtsdestotrotz sollte die Diskussion hinsichtlich MiGu´s Problem aber weiterlaufen.

            Ganz persönlich habe ich mir die Brisanz der Möglichkeiten nicht so vorgestellt.

            Weiterhin habe ich bisher herausgefunden, daß bei einem Unfall sowohl die Bergungsmaßnahmen als auch die medizinische Versorgung durch die Kassen nicht übernommen werden ( grob und vorsätzlich Fahrlässig). Werde mich also auch in der Zukunft der Mundloch-Fotografie widmen.

            Das Wochenende nach einigen (Familien)Feiern abschließend

            Wimmi
            Der Wimmi

            Litterarum radices amaras esse, fructus iucundiores

            Das Wissen hat bittere Wurzeln, aber seine Früchte sind umso süßer

            (Diomedes 1, 310, 3.K.)

            Kommentar

            • Migu
              Ritter

              • 17.06.2000
              • 491
              • München
              • keinen mehr

              #21
              Sorry Wimmi, ich glaube ich habe durch das Einbringen meines Problems etwas von dem eigentlichen Thema abgelenkt.

              Irgendwie ist das alles Mist, ich glaube keiner von uns hat wirklich vor sich starfbar zu machen, ich will nichts aus den Anlagen mitnehmen ausser Photos und Eindrücke. Aber wie soll das denn in der Praxis funktionieren ohne mit einem Bein in einer Straftat zu stecken. Kann mir den keiner von Euch eine Genhmigung erteilen, welche mich berechtigt jegliche Bunker, U-Anlagen und ähnliches in ganz Europa zu besichtigen und sogleich jeden Polizisten dem ich dabei über den Weg laufe verpflichtet mich nach allen Möglichkeiten bei meinem Vorhaben zu unterstützen.

              Das wär doch einTraum oder?

              Ich hatte es wirklich noch nicht nötig, mir gewaltsam Zutritt zu verschaffen, die Gelände waren immer offen, bzw. Zaun schon zerstört oder grundsätzlich ungesichert. Hat denn nicht der Besitzer eines Geländes die grundsätzliche Pflicht, dieses gegen Zutritt abzusichern? ist denn eine fehlende Sicherung nicht gleichzusetzen mit einer Duldung des betretens?

              Wir sind doch keine Verbrecher

              Migu
              Sondengang ist aller Laster Anfang!

              Kommentar

              • Bingo
                Heerführer

                • 06.10.2001
                • 2553
                • Siegen
                • In einem Archiv nicht erforderlich

                #22
                Der beste Weg ist immer noch, sich entweder mit den Eigentümern entsprechender Anlagen zu verständigen oder sich mit der Bergsicherung abzusprechen.

                Bingo

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                • Wigbold
                  Heerführer

                  • 25.11.2000
                  • 3670
                  • 76829 Landau / Pfalz
                  • OGF - L + W

                  #23
                  Danke für die Erläuterung, Bingo.

                  Ich hätt da aber gern noch ein anderes Problem:

                  1. Was ist das Befahren von gesperrten Waldwegen mit dem KFZ ? Und wie hoch wird die Zahlungsaufforderung sein ?
                  OWI wahrscheinlich?

                  2. Oft werden ja Anlagen besichtigt, die schon von anderen Leuten aufgebrochen wurden (Migu hat es ja schon angesprochen. Wer ist in der Beweisplicht? Muß ICH nachweisen, daß offen war der muß der STAAT nachweisen, daß von mir aufgebrochen wurde?

                  Infosaugenderweise, Wigbold
                  Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen.
                  Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.

                  Mark Twain



                  ... weiter neue Wege gehen !

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                  • Pirat
                    Ritter

                    • 08.09.2001
                    • 520
                    • Ba-Wü

                    #24
                    Himmelweiter Unterschied: Hausfriedensbruch oder schwerer Diebstahl

                    Sorry, ich kann aus den Erklärungen heraus noch immer nicht nachvollziehen, wie es bei diesem Vorfall von dem VERDACHT DES HAUSFRIEDENSBRUCH dann plötzlich zum VERDACHT DES SCHWEREN DIEBSTAHLS kommen konnte. Das sind ja doch recht unterschiedliche Delikte.

                    Bei allem Ermessenspielraum der ermittelnden Behörden: Es MUSS doch einen BEGRÜNDETEN ANFANGSVERDACHT geben, bevor solche schweren Geschütze aufgefahren werden. Schließlich kann es auch allenfalls Zeugen für einen vermuteten Hausfriedensbruch gegeben haben, aber das ist ja noch lange kein Eigentumsdelikt. Die Ermittlungsbehörden können sich doch Art und Schwere des Vergehens nicht nach Gusto zurechtbasteln, oder???

                    Pirat

                    Kommentar

                    • Pirat
                      Ritter

                      • 08.09.2001
                      • 520
                      • Ba-Wü

                      #25
                      Wigbold auf Abwegen

                      @Wigbold: Nach dem Migu-Vorfall vermute ich mal, daß folgendes dabei herauskommt, wenn Du mit Deinem Iltis/Munga/Pinzgauer/Unimog/Hetzer auf einem gesperrten Waldweg erwischt wirst:

                      Zuerst kommt eine Anzeige wg. Waldfriedensbruch, dann wird die Staatsanwaltschaft wg. Vorbereitungen eines Angriffskriegs gegen Dich ermitteln. Das wäre doch konsequent, oder?

                      Pirat

                      PS. Kann richtig teuer werden - ich wurde vor etlichen Jahren mal mit einer Enduro auf einem geschotterten Weg erwischt (kein Schild, keine Schranke) und habe eine Anzeige (saftiges Bußgeld) bekommen.

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                      • Bingo
                        Heerführer

                        • 06.10.2001
                        • 2553
                        • Siegen
                        • In einem Archiv nicht erforderlich

                        #26
                        @Pirat

                        So ein großer Schritt von Hausfriedensbruch zum schweren Diebstahl ist es gar nicht. Es kommt einzig und allein der Vorsatz hinzu, sich eine Sache rechtswidrig anzueignen. Die Beweisführung dürfte auf Seiten der Staatsanwaltschaft jedoch schwer zu führen sein. Es müssen schon Tatsachen vorliegen, die den Verdacht begründen. So beispielsweise, wenn jemand in seinem Auto eine halbe Kiste mit irgendeinem Zeug umherkarrt, das er zuvor aus einem Bergwerk oder U-Anlage entwendet hat und sich damit vor einer U-Anlage erwischen lässt. Alles schon passiert.


                        @Wigbold
                        Die Staatsanwaltschaft ist grds. beweispflichtig dafür, daß ein Straftatbestand erfüllt ist. Oftmals sprechen jedoch Indizien oder gewisse Umstände dafür, so daß im gewissen Maße eine Beweislastumkehr eintritt, also der Betroffene den Gegenbeweis zu führen hat. Manchmal kann das problematisch werden.

                        Tja, wie viel das unerlaubte Befahren eines Waldweges kostet, kann ich derzeit nicht sagen. Ich würde mal so aus dem "Ärmel" sagen, etwa 80 Flöhe und einen Punkt? Wer weiß es besser? Oder ganz einfach, wir warten ab, bis Wigbold seinen Bußgeldbescheid hat !!

                        Tja, wer den Schaden hat, der braucht für den Spott nicht zu sorgen.

                        Bingo

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                        • Wigbold
                          Heerführer

                          • 25.11.2000
                          • 3670
                          • 76829 Landau / Pfalz
                          • OGF - L + W

                          #27
                          Danke für die Auskunft, Bingo.

                          Was die Waldwege betrifft, kann vielleicht jemand mal was posten, der schon mal erwischt wurde.

                          Würde mich wirklich interessieren. Mich hat es noch nicht erwischt, denn das würde ich ja auch niiiieeeemals machen....

                          Rein prophylaktisches Interesse sozusagen.

                          Vorbeugenderweise, Wigbold
                          Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen.
                          Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.

                          Mark Twain



                          ... weiter neue Wege gehen !

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                          • Pirat
                            Ritter

                            • 08.09.2001
                            • 520
                            • Ba-Wü

                            #28
                            HOLZWEGE UND WALDWEGE

                            @BINGO: Aber genau das hatte doch nicht Migu gemacht, Kisten mit halbvollem Zeug rumgekarrt. Oder Ähnliches. Ich meine, er hat doch noch nicht mal ansatzweise einen Hinweis auf schweren Diebstahl hervorgerufen. Wenn sich der (eventuell begründete) Verdacht auf Hausfriedensbruch nicht aufrecht erhalten läßt, wie kann es dann zu dieser "Steigerung" kommen? Parke ich vor einer Bank, kann man ja auch nicht daraus ableiten. ich will in diese einbrechen. Aber Juristerei und Logik sind eh zwei Paar Stiefel. Danke für Deine Hinweise.

                            @WIGBOLD: Die Sache mit dem Waldweg - da wurde ich ja erwischt! Es gab bei dem Weg zwar weder ein Verbotsschild noch eine Schranke, aber für eine Anzeige hat es gereicht. Punkte gab es damals nicht, aber das Bußgeld war happig. Große Unterschiede zwischen Auto und Motorrad macht der Feldschütz nicht!

                            Kommentar

                            • Joelectro
                              Ratsherr

                              • 29.10.2001
                              • 243
                              • Pfalz

                              #29
                              Hallo Leute,

                              also immer nett und freundlich den Förster grüssen der dir möglicherweise hinterherrast........... .

                              Guss Jo
                              LASST DIE SPIELE BEGINNEN

                              Kommentar

                              • Bingo
                                Heerführer

                                • 06.10.2001
                                • 2553
                                • Siegen
                                • In einem Archiv nicht erforderlich

                                #30
                                @Pirat
                                In Sachen Migu hast du völlig recht. Wenn bereits kein Hausfriedensbruch vorliegt, kann man natürlich nicht zu dem Ergebnis eines schweren Diebstahls kommen. Dies hat ja auch die StA erkannt und das Verfahren eingestellt.

                                Bingo

                                Kommentar

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