Hausfriedensbruch oder Einbruch

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  • Pirat
    Ritter

    • 07.09.2001
    • 520
    • Ba-Wü

    #31
    Vorsicht, Steinschlag!

    Da fallen doch einige Steine runter. Danke, @Bingo, Deine Antwort lese ich mit Erleichterung. Ich hatte (als Laie) schon das Gefühl, daß die Vorwürfe bei diesem Vorgang etwas sehr "konstruiert" wirkten. Auch wenn sich der Herr vom Saatsschutz über den Vorfall amüsierte - die möglichen Konsequenzen für die Betroffenen könnten trotzdem nicht ohne sein.

    Pirat

    Kommentar

    • Pirat
      Ritter

      • 07.09.2001
      • 520
      • Ba-Wü

      #32
      Verschreiber

      das lösche ich jetzt nicht, sondern korrigiere es nur: Ich meine eben natürlich nicht den Saat-Schutz sondern den Staats-Schutz! ;-)))

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      • Hecht
        Ritter

        • 06.02.2001
        • 305
        • Niedersachsen

        #33
        Walwege

        Ich hätt da aber gern noch ein anderes Problem:

        1. Was ist das Befahren von gesperrten Waldwegen mit dem KFZ ? Und wie hoch wird die Zahlungsaufforderung sein ?
        OWI wahrscheinlich?

        > Es kommt z.B. darauf an, wie der Waldweg gewidmet bzw. beschildert ist. Ist der Waldweg mit einem Schild "Einfahrt verboten [ohne Zusatzschild, z.B. Radfahrer]" entsprechend der StVO beschildert, ist die Benutzung für jeden Fahrzeugführer verboten. Dabei handelt es sich um eine unbedeutende Ordnungswidrigkeit, die mit ca. 10 Euro geahndet werden kann. Ist der Waldweg mit einem weissen Schild mit grüner Umrandung beschildert (mit entsprechendem Verbotstext) handelt es sich um einen forstfiskalischen Privatweg. Hier ergibt sich die Ordnungswidrigkeit aus den entsprechenden länderspezifischen Feld- und Forstgesetzen (die Geldbusse beläuft sich ab ca. 50 Euro aufwärts).

        2. Oft werden ja Anlagen besichtigt, die schon von anderen Leuten aufgebrochen wurden (Migu hat es ja schon angesprochen. Wer ist in der Beweisplicht? Muß ICH nachweisen, daß offen war der muß der STAAT nachweisen, daß von mir aufgebrochen wurde?

        > Wie schonmal geschrieben, diese bestimmten Fälle kann man nur im konkreten Einzelfall beurteilen. Der Zeitpunkt des Aufbruchs lässt sich heutzutage unter Umständen relativ genau feststellen. Grundsätzlich liegt die Beweispflicht beim "Staat". Wobei es bei der Nutzung von bestehenden Beschädigungen in Umfriedungen auch Rechtsauffassungen gibt, die die Meinung vertreten, dass eine augenscheinlich beschädigte Befriedung für den normaldenkenden Durchschnittsbürger trotzdem den erklärten Willen des befriedeten Grundstückes erkennen lassen sollte.
        Ist an sich nicht unbedingt abwegig. Aber wie gesagt, Einzelfallbeurteilungen.

        Bis dann

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        • Bingo
          Heerführer

          • 06.10.2001
          • 2553
          • Siegen
          • In einem Archiv nicht erforderlich

          #34
          Korrekt! Dem ist nichts hinzuzufügen.

          @Hecht
          Für den Fall, daß ich dir in irgendeiner Weise "auf den Füßen" gestanden haben sollte, dann wäre ich für eine pn sehr dankbar. Auf meine habe ich ja leider keine Reaktion erhalten.

          Bingo

          Kommentar

          • Hecht
            Ritter

            • 06.02.2001
            • 305
            • Niedersachsen

            #35
            Alternative Sichtweise

            Mahlzeit,
            Hallo migu

            ich habe versucht, einige Beiträge etwas genauer zu lesen und bin so zu folgendem Ergebnis gekommen: Wenn Du schreibst“: @thor: nein, wir habe selbstverständlich nichts mitgenommen, wir sind keine militariasammler o.Ä. Also hat man auch nichts gefunden.“ (Forenbeitrag vom 08.09.03, 08.23 Uhr), könnte man auf den Gedanken kommen, dass „Ihr“ in der Anlage gewesen seit. Aufgrund der Gesamtumstände könnte man darauf schließen, dass es unter Umständen Zeugen gegeben hat, die die Aktion beobachtet und sich zur Anzeigeerstattung verpflichtet fühlten (da gibt es natürlich unzählige Möglichkeiten). Die alarmierte oder auch wahrnehmende Polizei ist u. U. von einem Hausfriedensbruch ausgegangen, da bei der Durchsuchung des oder der Fahrzeuge keine verdächtigen Gegenstände vorgefunden wurden. Da ich erahne, um welche Anlage es sich handelt, könnte der zuständige Staatsanwalt, mit dem Hintergrundwissen anderer Taten, den Tatbestand zumindest im Versuchsbereich auf den besonders schweren Fall des Diebstahls erweitert haben. Dies ist nur hypothetisch, nur nicht aufregen. Das wäre aber eine logische Erklärung. Ich möchte auch keine Staatsorgane in Schutz nehmen. Die ganze Angelegenheit kann natürlich auch rechtlich aus dem Ruder gelaufen sein. Es gibt , wie schon mal gesagt, die Möglichkeit, Sachverhalte rechtlich überprüfen zu lassen. Schaltet man einen Rechtsanwalt ein, kann dieser Akteneinsicht beantragen und man kommt den persönlichen Fragen näher. In manchen Fällen sollte man recht frühzeitig einen Rechtsanwalt einschalten. Ich hoffe, ich habe niemanden auf den Schlips getreten.

            Bis
            Zuletzt geändert von Hecht; 11.09.2002, 21:17.

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            • Hecht
              Ritter

              • 06.02.2001
              • 305
              • Niedersachsen

              #36
              Mitnichten

              @Hecht
              Für den Fall, daß ich dir in irgendeiner Weise "auf den Füßen" gestanden haben sollte, dann wäre ich für eine pn sehr dankbar. Auf meine habe ich ja leider keine Reaktion erhalten.


              >Hallo Bingo,

              Du hast mir sicherlich nicht auf den Füssen gestanden, wieso auch. Ich habe einige Male geantwortet, scheint ein technisches Problem zu sein.
              Bis dann
              Tom

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