Wertermittlung und Verkauf

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  • Kirstini
    Einwanderer


    • 27.01.2015
    • 9
    • Hamburg

    #1

    Wertermittlung und Verkauf

    Hallo,
    da ich ja jetzt von Experten umgeben bin, möchte ich mal zwei Fragen loswerden, die ich hier (bis jetzt) noch nicht entdecken konnte. Zum einen betrifft es den Verkauf. Anwaltslos habe ich neulich zum ersten Mal über einen Onlinedienst einen säumigen Käufer abgemahnt, da es partout nicht möglich war, sich zu einigen. Er behauptet, die Fundsache sei weniger wert, als ich Geld für haben wollte, und meinte, er sei zur Kaufpreisreduktion berechtigt. Ich halte das für Unsinn, möchte mich aber gerne mal ganz informell rückversichern. Die Sache mit Fundstücken und den Gesetzen drum herum (Denkmalschutz etc.) ist ja reichlich komplex, daher hoffe ich diesbezüglich nichts übersehen zu haben und es da Schlupflöcher für so ein Verhalten gibt...

    Und zweitens mal generell: Wer hat wo gute Erfahrungen mit Wertermittlung gemacht bzw. -schätzung, die auch rechtssicher ist. Eigentlich ist das ein Hobby, ich verkaufe mal alle Jubelmonate was Kleines, aber mein Fall hat mich neugierig gemacht. Klar es gibt Experten auf Auktionen und so Antiquitätsleute, die sowas schätzen, aber ich wollte fragen, ob es nicht eine oder zwei weniger hochtrabende Möglichkeiten gibt^^

    Danke für die Mühe, falls es einen gibt, der da Ahnung hat bzw. da ein paar Ideen für mich und andere hat LG


    Links entfernt
    Sorgnix
    26.06. - 08:57
    Zuletzt geändert von Sorgnix; 26.06.2015, 07:57.
  • chabbs
    Heerführer


    • 18.07.2007
    • 12179
    • ...

    #2
    Verkauf einfach Deine Funde nicht, dann hast Du die Probleme auch nicht.

    Noch besser ist es natürlich dann, gar nicht erst Suchen zu gehen.

    Denn führe mich nicht in Versuchung... etc pp blabla

    Kommentar

    • desert-eagle († 2020)
      Heerführer


      • 19.04.2005
      • 3439
      • Kleve

      #3
      Na das hilft Ihm / ihr bestimmt weiter, es geht halt nichts über einen Rat aus berufenem Munde
      ------------------------------------------------------------

      Hoffentlich wird es nicht so schlimm, wie es schon ist.
      Karl Valentin

      Ludger hat uns am 26.01.2020
      nach schwerer Krankheit für immer verlassen.
      In stillem Gedenken,
      das SDE-Team

      Kommentar

      • Sorgnix
        Admin

        • 30.05.2000
        • 25931
        • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
        • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

        #4
        Zitat von Kirstini
        Hallo,
        da ich ja jetzt von Experten umgeben bin, möchte ich mal zwei Fragen loswerden, die ich hier (bis jetzt) noch nicht entdecken konnte. ..
        ...
        - Verkauf.
        ...
        - Wertermittlung
        Tag!

        ... Du hast die Fragen hier noch nicht entdeckt?
        Dann sind hier sicher auch keine Experten in der Richtung vertreten! ( )

        Hier ist es für die meisten im Normalfall üblich, sich an den eigenen Funden zu erfreuen. In der Vitrine - nicht im Portemonnaie.
        Wertermittlungen dürften bald genauso angesehen werden.
        was für die "verständnislosen" Freunde und Verwandte "Schrott" ist, ist für den wahren Anhänger des Hobbys eben ein "Schatz" - und somit (beinahe) unbezahlbar ...

        und zum Thema "Gesetze" quillt das Forum beinahe über. da muß man einfach nur lesen ...


        Gruß
        Jörg
        Zuletzt geändert von Sorgnix; 25.06.2015, 12:15. Grund: rächtschraibunk ...
        Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
        zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

        (Heiner Geißler)

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        • dcag99
          Heerführer


          • 11.09.2012
          • 4738
          • Königreich Württemberg
          • AT Pro

          #5
          Zitat von Kirstini
          Hallo,
          da ich ja jetzt von Experten umgeben bin, möchte ich mal zwei Fragen loswerden, die ich hier (bis jetzt) noch nicht entdecken konnte. Zum einen betrifft es den Verkauf. Anwaltslos habe ich neulich zum ersten Mal über einen Onlinedienst einen säumigen Käufer abgemahnt, da es partout nicht möglich war, sich zu einigen. Er behauptet, die Fundsache sei weniger wert, als ich Geld für haben wollte, und meinte, er sei zur Kaufpreisreduktion berechtigt. Ich halte das für Unsinn, möchte mich aber gerne mal ganz informell rückversichern. Die Sache mit Fundstücken und den Gesetzen drum herum (Denkmalschutz etc.) ist ja reichlich komplex, daher hoffe ich diesbezüglich nichts übersehen zu haben und es da Schlupflöcher für so ein Verhalten gibt...

          Und zweitens mal generell: Wer hat wo gute Erfahrungen mit Wertermittlung gemacht bzw. -schätzung, die auch rechtssicher ist. Eigentlich ist das ein Hobby, ich verkaufe mal alle Jubelmonate was Kleines, aber mein Fall hat mich neugierig gemacht. Klar es gibt Experten auf Auktionen und so Antiquitätsleute, die sowas schätzen, aber ich wollte fragen, ob es nicht eine oder zwei weniger hochtrabende Möglichkeiten gibt^^

          Danke für die Mühe, falls es einen gibt, der da Ahnung hat bzw. da ein paar Ideen für mich und andere hat LG


          Links entfernt
          Sorgnix
          26.06. - 08:57
          dazu gibt es ganz einfach folgende Informationen:


          Kauft ein Käufer auf einer Plattform wie eBay einen Artikel ist dieser Kauf rechtsverbindlich und zwar in der Höhe in der die Auktion beendet war. Der tatsächliche Wert spielt hier überhaupt keine Rolle.

          Ein Artikel der in eBay in einer Auktion angeboten wird stellt ein Angebot des Verkäufers dar. Ein Kauf ist hier gleichzeitig auch die Annahme dieses Angebots durch den Käufer. Damit ist der Kaufvertrag gültig in der angebotenen Höhe. In der Realität lässt sich dieser Anspruch nur selten ohne viel Aufwand einklagen und die übliche Praxis ist es hier, den Kauf rückgängig zu machen. Auf keinen Fall würde ich auf das Geschachere des Käufers eingehen. entweder er nimmt den artikel zu dem preis oder lässt es.

          (auch über andere plattformen gilt das gleiche. du bietest einen artikel an, käufer kauft den artikel und nimmt das angebot an und geht einen rechtskräftigen vertrag ein in voller höhe)



          noch etwas zu den Werten und "rechtssicheren" Schätzungen:

          wie oben erwähnt benötigt man keine rechtssicheren Schätzungen um einen Verkauf rechtssicher über die Bühne zu bringen. Ich kann im ebay eine 1 cent münze für 1 mio € anbieten. wenn das jemand kauft ist dies ganz allein seine entscheidung.


          sprich: du kannst deine sachen anbieten für wieviel du willst.. die entscheidung trifft der käufer.

          am ende des tages ist es so: eine sache ist immer soviel wert wie jemand bereit ist dafür zu bezahlen.
          Zuletzt geändert von Sorgnix; 26.06.2015, 07:59.
          Gruss Matthias

          Kommentar

          • Kirstini
            Einwanderer


            • 27.01.2015
            • 9
            • Hamburg

            #6
            Jap, hast ja Recht, ich meine das eher im juristischen Kontext. Auf ebay ist ja alles frei, solange man nicht getäuscht wird bzw. die Chance hatte, die Infos nachzuvollziehen, die nötig sind, um eine marktfreie Entscheidung zu treffen.

            Kommentar

            • Niklot
              Landesfürst


              • 03.03.2015
              • 910
              • Mecklenburg
              • Seben Tiefenmonster :-)

              #7
              Verstehe die Eingangsfrage nicht ganz.

              Dir geht es darum eine Fundsache bewerten zu lassen um Rechtssicherheit in Verkaufsangelegenheiten zu haben?
              Gruß Niklot

              Kommentar

              • igelmeister
                Ritter


                • 07.03.2006
                • 419
                • NRW

                #8
                Zitat von Kirstini
                Jap, hast ja Recht, ich meine das eher im juristischen Kontext. Auf ebay ist ja alles frei, solange man nicht getäuscht wird bzw. die Chance hatte, die Infos nachzuvollziehen, die nötig sind, um eine marktfreie Entscheidung zu treffen.
                Nicht nur bei ebay.

                Jeder Kaufvertrag kommt durch das Zusammentreffen zweiser Willenserklärungen zu Stande:
                1. Die Willenserklärung des Verkäufers, etwas zu einem bestimmten Preis zu verkaufen (das Angebot)
                2. Die Willenserklärung des Käufers, etwas zu einem bestimmten Preis zu kaufen (die Annahme des Angebotes)
                Dazwischen liegen ggf. Verhandlungen, in deren Verlauf sich die Beiden einigen.
                Stimmen nun beide Willenserklärungen überein, kommt ein rechtsgültiger Kaufvertrag über den angebotenen Gegenstand zum vereinbarten Preis zu Stande. Der tatsächliche Wert des Gegenstandes spiet dabei keine Rolle.

                Natürlich kann der Wert über einen Sachverständigen ermittelt werden, aber dabei handelt es sich nur um eine Meinung (10 Experten = 14 Meinungen), die als unverbindlicher Vorschlag oder unverbindliche Basis für Verkaufsverhandlungen genutzt werden kann. Angebotspreis, Nachfragepreis und Kaufpreis können und dürfen vom ermittelten Wert abweichen.
                Das ist übrigens auch gut so, denn sonst hätten alle Kaufleute ein ernstes Problem ...

                Insofern ist es ein (nicht) netter Versuch Deines Geschäftspartners, der aber keine rechtliche Basis hat.

                Viele Grüße

                Sebastian

                PS: Ich überlege gerade ob ich nach dem nächsten Autokauf losziehe und dem Verkäufer erkläre, dass das Fahrzeug keine 40.000 € wert ist, sondern nur 4.000 €, da der Metallpreis gerade niedrig ist und die anderen verbauten Materialien auch nicht wirklich viel wert sind. Als Experten für die Wertermittlung nenne ich dann den örtlichen Schrotthändler, denn der hat ja wirklich Erfahrung mit Fahrzeugpreisen. Die Differenz fordere ich dann zurück.

                Nach kurzer Überlegung: Es sollte jedoch ein schnelles Auto sein, damit ich den netten Männern mit den Hab-ich-lieb-Jacken abhauen kann

                Kommentar

                • Findus02
                  Geselle


                  • 15.04.2012
                  • 82
                  • Sachsen

                  #9
                  Hallo,

                  bitte mal vom Ersteller die Verlinkungen im Text auf die Seiten im Netz raus nehmen oder auf nofollow setzen. Linkbuilder...

                  Grüße

                  Findus

                  Kommentar

                  • Donnerstag
                    Heerführer


                    • 15.02.2014
                    • 1674
                    • Pommern

                    #10
                    Zitat von Findus02
                    Hallo,

                    bitte mal vom Ersteller die Verlinkungen im Text auf die Seiten im Netz raus nehmen oder auf nofollow setzen. Linkbuilder...

                    Grüße

                    Findus
                    Jupp, links teilweise im nachhinein geändert oder gesetzt, das sind die Filzläuse des Internets.
                    Gruß
                    Dirk


                    Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd. -

                    Otto Von Bismarck

                    Kommentar

                    • Sorgnix
                      Admin

                      • 30.05.2000
                      • 25931
                      • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
                      • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

                      #11
                      erledigt

                      Danke für den Hinweis
                      Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
                      zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

                      (Heiner Geißler)

                      Kommentar

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