Barbarenschatz - Gerichtsurteil - Sekt oder Selters??
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Naja-verlieren kann er für seine Freunde nicht--entweder geht er als Held oder als Märtyrer aus dem Gerichtssaal...Mein Therapeut hat mir geraten, die Namen der Menschen, die ich hasse, auf kleine Zettel zu schreiben, sie ins Feuer zu werfen und zuzusehen, wie sie verbrennen. Das habe ich getan, und ich muss sagen, jetzt fühle ich mich viel besser.
P.S. Was mache ich jetzt mit den Zetteln??Kommentar
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Ich tendiere zu einem sozialstundenbewehrten Jugendrechtsurteil, entscheidungsbasierend auf den Beweggründen - das "Abenteuer Schatzsuche" wird bei diesem Angeklagten wohl eher jugendtümlich angesehen werden, denn einer Gewinnerzielungsabsicht folgend, die Zurückhaltung des Fundes jugendtypischer Unsicherheit im Umgang mit dem Rechts-/Verwaltungssystem geschuldet.
Geldstrafen sind bei jungen Menschen wohl immer so eine Sache hinsichtlich der Verfügbarkeit der Mittel, von daher Sozialstunden.
Grüsselich,
Navis.----
Es gibt zwei Wörter, die einem im Leben viele Türen öffnen werden: "ziehen" und "drücken".Kommentar
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wie ich Eingangs schon erwähnte: Den Wortlaut der Anklageschrift zu kennen wäre nicht unvorteilhaft ...
Dei einen feierten es schon als "Sieg", weil die Klage "nur" auf Fundunterschlagung lautet, nicht "unerlaubte Suche" oder andere Verstöße gegen das DSchG ...
Ich gehe mal davon aus, daß man sich auf das "Sicherste" versteift hat, wo es nicht zu ellenlangen Wortgefechten und Auslegungsversuchen im Gerichtssaal kommt ...
Zeitpunkt der Fundmeldung / Verweildauer des Fundes "unterm Bett"??
... es wurde aufgrund seiner Video- und Forenmitteilungsfreudigkeit ja bereits ermittelt.
Ob nun wirklich eine Hausdurchsuchung stattfand oder nicht - ich weiß es nicht.
So die Meldung NACH Erlangung der Info "gegen Dich wird ermittelt" erfolgte oder vorher - das ist (so glaube ich) unerheblich. Rechtlich relevant ist in dem Moment wohl, daß die Ermittlungen bereits liefen.
... und ob die "Zauberwaldfunde", die ja scheinbar Auslöser für die Ertmittlungen waren, bereits gemeldet waren - oder eben nicht.
Damit gibt es zumindest einen verläßlichen Eindruck, wie es um eine evtl. "Meldewilligkeit" bestellt war ...
... und mich interessiert immer noch brennend das Verteidigungsargument "Omas Silberschale"
Wenn die mal eben von Omas Vertiko genommen würde und enstaubt, dann wäre das sicher ne Erleichterung für den Anwalt in der Arguemtationsführung ...
Bleiben nur noch diese kleinen, komischen und irgendwie schweren Golddinger, die so verdächtig nach Modeschmuck aussehen.
Für einen total unerfahrenden Schatzsucher selbstverständlich sofort als "neuzeitlicher Müll" anzusprechen. In einer Tiefe von mehr als 50 cm - im WALD ...
... da kann es locker schon mal 9 Monate dauern, bis man sich schweren Herzens davon trennt.
Wie lang sind eigentlich die Fristen in einem Fundbüro, wenn ich dort ein im Schwimmbad gefundenes Goldkettchen oder ein altes Fahrrad abgeben sollte ...?
Was heißt rechtlich "umgehend" bzw. "sofort" in der Praxis??
Für die Bemessung der Tagessätze halte ich es für ein kleines Eigentor, VOR so einer Verhandlung auch noch ein zweites geschäftliches Standbein neben dem eigentlichen Job ins Leben zu rufen ...
... aber als vermeintlicher Namensgeber dürften die Tantiemen wohl nicht so hoch sein ...
Das Urteil vom 25. (so es denn mit einem Verhandlungstag getan ist ...
), wird wohl etwas Einfluß auf den "Wert" der Marke haben ... 
Gruß
JörgZuletzt geändert von Sorgnix; 20.02.2015, 12:34.Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...
(Heiner Geißler)Kommentar
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Du wirst hier noch genau EINEN Beitrag zu Deinen persönlichen Befindlichkeiten absondern - und das ist dann der LETZTE in diesem Forum ...
... so ICH so etwas mache, dann hat das was mit Forenpolitik zu tun. Als Admin darf man das eher bzw. ist beinahe gezwungen, sich zu div. Auswüchsen zu positionieren. Du als "Fußvolk", mit Deiner Vita, solltest Dir das verkneifen.
Ansonsten baust Du Dir vielleicht ne eigene Plattform. Da kannst Du machen was Du willst - mußt nur aufpassen, das Du Dich nicht selber rausschmeißen mußt ...
letztmaligwarnend
JörgDie Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...
(Heiner Geißler)Kommentar
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Ein handsigniertes Poster von Benny,auf dem er vor seiiinem Schaaatzz breit lächelt...
Zuletzt geändert von Lucius; 20.02.2015, 12:13.Mein Therapeut hat mir geraten, die Namen der Menschen, die ich hasse, auf kleine Zettel zu schreiben, sie ins Feuer zu werfen und zuzusehen, wie sie verbrennen. Das habe ich getan, und ich muss sagen, jetzt fühle ich mich viel besser.
P.S. Was mache ich jetzt mit den Zetteln??Kommentar
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Ohne mich jetzt wirklich mit der Materie befasst zu haben geht es doch um einen Strafprozess? Wie kann da die Klage lauten - Unterschlagung, alles andere ist eine Ordnungswidrigkeit, wenn ich das richtig verstanden habe?
Unterschlagen kann man nur etwas was jemanden gehört, nichts herrenloses.
Wenn der Verteidiger auf Draht ist, und argumentiert, die Ermittlung des Besitzers, egal ob Land, Bund oder Grundstückseigentümer zog sich, dann halte ich den Freispruch nicht für ausgeschlossen - was die Unterschlagung betrifft.
Im Zweifel für den Angeklagten.
Zum Straftatbestand der Unterschlgung gehört lt. Wiki auch "Auf der anderen Seite wird vertreten, dass es sich um ein äußerlich eindeutig als Zueignungshandlung erkennbares Verhalten handeln muss, z. B. durch Veräußerung oder Ableugnen des Besitzes." Und das ist nicht gegeben, im Gegenteil - deshalb Unterschlagung im rechtlichen Sinne - nein - wenn das die Klage sein sollte, dann ist Freispruch meine Prognose.Gruß
Dirk
Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd. -
Otto Von BismarckKommentar
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@Donnerstag: Stimmt!!
... aber wir sind ja hier alle nur juristische Laien ...
Herrenlos?
... wie wird das aber mit Bezug zum DSchG gesehen, wo sich der Staat zum Eigentümer von Bodenfunden erklärt. Sind die dann noch "herrenlos" - oder hat es einen Eigentümer??
Da wird man sich dann wohl die Köpfe wegen einschl... ähh, martern ...
Zueignungshandlung?
... ja, am Ende wird er für die 9-Monatige Aufbewahrung des Schatzes noch ne Rechnung stellen. Die Kosten hat sich das Fundbüro ja gespart ...
DAS ist halt auch eine Frage, deren Klärung brennend interessiert.
Ich habe nirgends so etwas wie verbindliche Fristen für die Abgabe oder Meldung von Funden gefunden.
Gelten 9 Monate als "zulässig", "im Rahmen des Üblichen" - oder gelten die schon als "indirekte Zueignung"?
... und ein Finder ist nicht verpflichtet, den Grundstücksbesitzer zu ermitteln. Das ist nicht seine vorrangige Aufgabe im Fundfall. Er unterliegt der Abgabepflicht eines Fundes nach § 967 BGB ...
=> Fundbüro
=> Fundrecht
=> Unterschlagung
=> BGB §§ 965 ff
... und da jetzt durchzusteigen, welcher § in welchen mit reingreift, was wie zu verstehen oder auszulegen ist, da werden die vor Gericht sicher nicht in 2 Stunden mit durch sein ...
Wie gesagt, in die Argumentation spielt sicher auch die Vorgeschichte bzw. einige vorher gemachte Funde mit rein ...
Es gibt "Musterurteile", die behandeln ähnliche Fälle - dieses Urteil wird ein neues "Musterurteil" sein.
Da werden sich für viele Experten einige dauernd gestellte Fragen von selbst beantworten
Dazu:
... wir TIPPEN hier auf ein Urteil - nach jeweiligem Rechtsverstand.
Das Urteil SPRECHEN tun andere, deren Beruf das ist
Gruß
JörgDie Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...
(Heiner Geißler)Kommentar
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Es ist gut, daß die Menschen unser Banken- und Geldsystem nicht verstehen, denn wenn sie es täten, glaube ich, gäbe es eine Revolution noch vor morgen früh.
(Henry Ford)Kommentar
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Die gibt es sicher!
... in div. Urteilen, wo sie in Urteilsbegründungen dann erwähnt werden, in Kommentaren zu Rechtsvorschriften und sonstwo - was in der Praxis als "angemessen", "zeitnah" oder "umgehend" zu werten ist.
Das gibt´s für jeden Bereich, Hinweis- und Meldefristen. Egal ob Baupfusch, Lieferfristen, Vertragswesen - man muß nur Zugriff auf die Datenbanken haben ...
Und sollte es das für diesen Bereich nicht geben - ab dem 26. wird es dann wohl erklärt sein.
Wie Du sicher weißt:
... das zusätzliche Regelwerk für Bauverträge, die VOB - Verdingungsordnung für Bauleistungen - das ist ein kleines Buch mit knapp 600 Seiten.
... die erläuternden Kommentare und Anwendungshinweise, die füllen REGALREIHEN!
Dito gilt ja auch für´s BGB - und alle anderen Gesetze.
Deshalb ist das für Laien ja etwas schwierig ...
Gruß
JörgZuletzt geändert von Sorgnix; 20.02.2015, 13:53.Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...
(Heiner Geißler)Kommentar
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Hallo, ich tippe auf ein Freiheitsstrafe von 6 Monaten mit Bewährung. Tatbestandlich dürfte eine Unterschlagung vorliegen, da er sich die Fundstücke zueignete, indem er rund neun Monate diese im uneigeschränkten Besitz hatte. Das reicht mit Sicherheit für die Annahme einer Zueignung aus. Die Abgabe des Fundes kann sich daher nur auf das Strafmaß auswirken.
Für seine Einlassung - er habe erst spät den Wert erkannt - wird er einen Zuschlag erhalten, denn das Gericht läßt sich ungern für blöd verkaufen. Einen weiteren Zuschlag wird er für seinen (derzeitigen) Internetauftritt erhalten, da dieser jegliche Einsicht in die Tat vermissen läßt.
Das Strafmaß läßt sich ohne weiteres mit dem hohen Wert und der notwendigen Abschreckungswirkung auf Dritte begründen.
Jugendstrafe scheidet aus, da er fast volljährig war.
Hätte er sich nach der Tat anders verhalten, wäre er m. E. mit eine geringen Sanktion nach Jugendstrafrecht (Freizeitarbeit etc.) davongekommen.
Sein nachträgliches Verhalten ist sowas von ungeschickt und entweder hört er nicht auf seinen Anwalt oder aber, es war m.E. keine besonders gute Wahl.
Besonders dumm ist noch sein Aufruf zum Gerichtstermin zu erscheinen. Damit schafft er es, dass dem Gericht doch gar nichts anderes übrig bleibt als den Hammer zu schwingen.
Merke: Jeder Richter möchte - bei entsprechender Sachlage -einen reuevollen Angeklagten sehen. Wer bei aussichtsloser Rechtslage noch eine große Klappe hat, der bekommt halt noch etwas dazu. Bin gespannt. SparusKommentar




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