Hallo Caddy, dann sollte sich der Anwalt seine Studiengebühren erstatten lassen.....Sparus
Barbarenschatz - Gerichtsurteil - Sekt oder Selters??
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... Variante 2, 3 und 4 wären in meinen Augen mit Anspruch auf Finderlohn gleichbedeutend
Denn bei Freispruch kommt man in Genuß sämtlicher anhängender Annehmlichkeiten.
Ansonsten:
... zu meinem Urteilsspruch "08" gehört übrigens dazu, daß der Anspruch auf Finderlohn durch das Verhalten des Angeklagten verwirkt ist.
Gruß
JörgDie Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...
(Heiner Geißler)Kommentar
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Wenn der Staatsanwalt sich mit den Foren beschäftigt hat, dann ist da noch eine ganze Menge mehr "verwirkt".
... Variante 2, 3 und 4 wären in meinen Augen mit Anspruch auf Finderlohn gleichbedeutend
Denn bei Freispruch kommt man in Genuß sämtlicher anhängender Annehmlichkeiten.
Ansonsten:
... zu meinem Urteilsspruch "08" gehört übrigens dazu, daß der Anspruch auf Finderlohn durch das Verhalten des Angeklagten verwirkt ist.
Gruß
JörgKommentar
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Hallo Sorgnix, das sehe ich etwas anders. Selbst wenn hier ein Freispruch erfolgt, ist der Fund unter Verletzung strafrechtlicher Nebengesetze erfolgt, was eine Verwirkung zur Folge haben dürfte. Ich halte es auch für unwahrscheinlich, dass ein Richter als Nebenfolge die Verwirkung von Finderlohn ausspricht. Frei nach dem Motto: Ich bin Strafrichter, sollen sich doch die Kollegen mit einem etwaigen Finderlohn rumschlagen.
Bei einer Einstellung wird der Staatsanwalt wohl nur mitmachen, wenn der Angeklagte vorher zu Protokoll gibt, dass er auf etwaige Ansprüche verzichtet.
Auch ein Staatsanwalt ist Beamter und hat die Haushaltskasse "im Blick" zu haben. Wird spannend, SparusKommentar
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Pffffhhh die Betonung liegt auf "zu haben" die Realität sieht meist anders aus. Aber spannend bleibt es....ansonsten bin ich des Capitanos Meinung. Zumindest versuchen wird er es...Kommentar
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Weil die nicht angeklagt sind. Darum.
Mein Therapeut hat mir geraten, die Namen der Menschen, die ich hasse, auf kleine Zettel zu schreiben, sie ins Feuer zu werfen und zuzusehen, wie sie verbrennen. Das habe ich getan, und ich muss sagen, jetzt fühle ich mich viel besser.
P.S. Was mache ich jetzt mit den Zetteln??Kommentar
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Du lernst es nicht.... Hier werden keine anderen Foren in Spiel gebracht. Und nachdem Du schon um Sperre gebeten hast gibts 2Tage Urlaub.... Der Userwunsch ist uns Befehl.
Ich brauch ein ruhiges Wochenende.
Kommentar
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Irgendwie fast schade, weil mich interessiert hätte, was er mit dieser wirren Aussage nun wieder gemeint hat.
Jetzt mal ganz unabhängig von der Diskussion über andere Foren, die hier zu recht unterbleiben sollte. Caddy (*) kann doch nicht wirklich der Meinung sein, dass im Benny-Fall irgendwelche Leute aufgrund von Forenaussagen (z.B. Beifallsbekundungen, falschen Gesetzes-Auslegungen etc.) mit zur Verantwortung gezogen werden können? Oder wie könnte das gemeint sein?
Viele Grüße,
Günter
(*) warum muss ich nur immer an diesen Klassiker aus meiner Jugend denken? http://ecx.images-amazon.com/images/I/51E211PEYFL.jpg
Quis custodiet ipsos custodes?Kommentar
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Wenn die Anklage einen Verstoß gegen das DschG vorsieht dann dürfte das doch eigentlich "nur" eine Ordnungswidrigkeit sein. Und dürfte dann auch eigentlich nur mit einem Bußgeld bestraft werden. Somit fällt Freiheitsstrafe ja schon mal raus...
Aber genau wissen wir das dann vielleicht wenn das Urteil gesprochen wurde. Dann wäre eine Diskusion dazu sinnvoller als vorher schon zu spekulieren...______________
mfg Swen
2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler...Kommentar
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Tagessätze bei einem Verkäufer glaube ich nicht. Da steckt zu wenig Geld dahinter. Im übrigen denke ich dass er nach Jugendstrafrecht verurteilt wird, und dann eine bestimmte Anzahl an Sozialstunden ableisten muß.
Das Einzige was ihm gefährlich werden kann ist dass er bereits jetzt mit seinem Shop aus der "Tat" einen Vorteil erzielt. Das sehen Richter gar nicht gern.Kommentar
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Ähh-sag das nicht.Die Tagessätze sind 1/30 deines Nettoeinkommens,wenn er bloß auf 400,-€-Basis arbeitet,sinds halt nur rund 10 €/Tagessatz. Es geht hier weniger um die Einnahmen für den Staat als für die Gerechtigkeit der Strafe bei unterschiedlichen Einkommen.
Meines Wissens kann man Tagessätze auch zu 30€-Sätzen absitzen,bei freier Kost und Logis...
Mein Therapeut hat mir geraten, die Namen der Menschen, die ich hasse, auf kleine Zettel zu schreiben, sie ins Feuer zu werfen und zuzusehen, wie sie verbrennen. Das habe ich getan, und ich muss sagen, jetzt fühle ich mich viel besser.
P.S. Was mache ich jetzt mit den Zetteln??Kommentar
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ein wenig Öl ins Feuer gieß ...
ich sprach schon weiter oben darüber, deutete in der Vergangenheit dieses und jenes an ...
Es gibt ein SEHR interessantes Musterurteil zu gerichtlich nachgewiesenen Fundunterschlagungen im archäologischen Sektor.
Das wurde hier meiner Erinnerung nach auch schon behandelt.
=> http://www.dnk.de/_uploads/beitrag-p...67c2d29ef4.pdf
... andernorts war das natürlich auch Thema - wie auf so ziemlich jeder Seite zum Hobby.
Wenn die einen hier Links zu schatzsucher.org setzen (und dürfen!), erlaube ich mir, einen Link in ein anderes Forum zu setzen. Detektorforum.
... meinen Text von dort kopiere ich hier einfach gleich rein.
=> http://www.detektorforum.de/smf/rech...;msg878626#new
... hochinteressant, WER denn zu diesen Musterurteilen so alles mitdiskutiert hat ...
Und vier Monate später sich ein ähnliches Ei ins Nest gelegt hat ...
Die Lektüre der beiden Fälle ist nicht uninteressant.
vor allem, was das Strafmaß angeht.
Fall 2 (ab Seite 6, unten) hat hierbei wohl besondere Brisanz, da im Nachbargerichtsbezirk von Speyer abgehandelt, und der Kläger das LDA Speyer war ...
Schon allein die ersten beiden Absätze wecken da Erinnerungen bzw. deuten Ähnlichkeiten an ...
Natürlich ist das nicht direkt vergleichbar - aber die Urteilssprüche zeigen doch Tendenzen, in welchem Rahmen sich ein Strafmaß am 25.02. (oder später) bewegen könnte.
Sekt oder Selters?
Bau auf Bewährung, Geldstrafe, Freispruch, Finderlohn??
Hier wird wohl jetzt zu verstehen sein, weshalb es bei der nächstwöchigen "Hauptversammlung" nicht in erster Linie um so "Lapalien" wie Ordnungswidrigkeiten geht, wo sich div. Forenrechtsexperten schon genüßlich auf die Schenkel klopften. Hier geht´s u härtere Sachen.
=> Eine Fundunterschlagung hat man natürlich erst begangen, wenn das Gericht einem diese durch Urteil auch bestätigt hat!
Die Möglichkeit des Freispruchs steht da natürlich auch noch im Raum!
Selbstverständlich hat sich die halbe Forenwelt schon ein eigenes Urteil zum Vorgang gebildet. Egal, zu welcher Seite sich die Waagschale von Justizia auch neigt ...
... die andere Hälfte, die sich noch kein Urteil gebildet haben und die, die ihres vielleicht nochmal überprüfen wollen, die können dieses jetzt ja gern noch einmal lesen.
SELBSVERSTÄNDLICH bin ich mir der Tatsache bewußt, daß der ein oder andere bzw. gar ganze Foren (
) mich jetzt für den Oberar... halten (so ich nicht eh schon dazu erklärt wurde) Das macht aber nix. Kann nich mit leben ... 
Hier geht es doch mehr darum, allen ein klein wenig mehr Info geben. Auch wenn jetzt für den einen oder anderen "zu detailliert" ...
Wer der Meinung ist, daß das hier jetzt in Richtung "Denunziation" geht, der möge sich in seiner Einstellung wg. mir bestätigt fühlen.
Ich halte es allerdings für etwas blauäugig anzunehmen, daß DAS HIER den direkt Beteiligten nicht längst bekannt sein sollte ...
- Die Urteile sowieso. Dem Anwalt wie dem Staatsanwalt. Dem Richter dazu - denn das ist deren BERUF.
- Und das der Angeklagte Kenntnis davon hat?
Nun, so sein Anwalt auf Zack ist, sollte er darauf vorbereitet sein ...
Und da ja scheinbar auch die Foren schon im Vorfeld "ausgewertet" wurden, spätestens doch aber nach dem "Fund", dürfte dies auch einem Staatsanwalt längst bekannt sein. Und sei es, weil es ihm "zugetragen" wurde ...
Aus diesem Grund kommt dieser Kommentar auch erst jetzt, "spät", kurz vor "Highnoon" ...
Falls es eine Partei nicht wußte, herrscht nun wieder Chancengleichheit.
Kann sich jeder halt die letzten beiden Tage (ab Montag - wir haben ja Wochenende ...) noch entsprechend vorbereiten
... und falls es dem Anwalt vom Schatzfinder NICHT bekannt sein sollte, so sollte sein Mandant ihm da vielleicht zur Sicherheit noch schleunigst reinen Wein einschenken. Im eigenen Interesse ...
Am Fall selbst ändert das natürlich nichts - aber in der Argumentation "Unwissenheit" etc. ...
Gruß
Jörg
So.
... und jetzt schön auf der Grundlage von Fakten weiter argumentieren, die persönliche Schiene bitte rauslassen
Danke
JörgDie Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...
(Heiner Geißler)Kommentar







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