Wie tief darf ich graben?

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  • Wigbold
    Heerführer

    • 25.11.2000
    • 3670
    • 76829 Landau / Pfalz
    • OGF - L + W

    #16
    Hhhm,

    ich muß wohl etwas ergänzen. Da hab ich mich mißverständlich ausgedrückt.

    Klar, daß das nicht heimlich geht. Die Genehmigungen, die zwingend erforderlich sind, braucht er. Klar. Aber welche?

    Es geht mir nur um Folgendes: Wenn eine Behörde gefragt wird, die normalerweise nicht benötigt wird, fühlen sich die Jungs wichtig und hängen sich mit Auflagen und Vorschriften dran, die gar nicht gebraucht werden.

    Konkret: Wenn Du beim Brandschutz vorsprichst, wird denen GARANTIERT ein Vorwand einfallen, sich aufzuspielen.

    Es ist wichtig, die Anfrage gleich an der richtigen Stelle zu plazieren, damit UNNÖTIGE Ämter schon gar nicht auf die Idee mitmischen, die es gar nichts angeht.

    Ich stelle jetzt mal in den Raum, wen man fragen KÖNNTE:

    Bauamt, Amt für Gewässerschutz, Umweltamt, Försterei, Jäger, Landesdenkmalamt, Brandschutz, Polizei, Räumdienst, Ordnungsamt..... kann man fortsetzen.

    Wenn Du die alle fragst, wirst Du merken, daß JEDER dieser Staatsgesellen sich für unentbehrlich hält und reinredet. Und wer ist wirklich zuständig?

    Wohl nur ein oder zwei Stellen. Daher erst hintenrum informieren und dann die beantragen.

    Formularesparenderweise, , Wigbold
    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen.
    Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.

    Mark Twain



    ... weiter neue Wege gehen !

    Kommentar

    • Claus
      • 24.01.2001
      • 6219
      • Bernau bei Berlin
      • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

      #17
      ich fass es nich

      ist unser Wiggi heut schwer von Kapee !!!

      Wigbold; nur für dich:

      ES IST DAS BAUAMT !!!

      Die anderen haben damit nichts zu tun, die Genehmigung des Grundstückseigentümers liegt doch vor. Bäume stehen nicht im Steinbruch, Gebäude auch nicht, also bleibt nur noch das Bauamt.

      Klar kannst du noch tausend andere Ämter bemühen. Vielleicht auch mit dem von dir befürchteten Effekt, aber zuständig ist und bleibt in diesem Fall das Bauamt. Deren OK dürfte ja wohl mit der Fürsprache der Gemeinde die BOBO ja schon auf seiner Seite hat, kein Problem sein.

      Hoffe wir haben das nun erledigt.
      claus
      Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

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      • Hecht
        Ritter

        • 06.02.2001
        • 305
        • Niedersachsen

        #18
        Skeptisch

        Mahlzeit,

        Ich teile die Befürchtungen von Wigbold. Ich könnte mir auch vorstellen, dass die mutmasslich orginär zuständige Behörde andere eventuell sekundär - unter Umständen aber auch wieder orginär - zuständige Behörden beteiligt bzw. zumindest dort anfragt, um Regressforderungen zu entgehen. Es wird wohl auch darauf ankommen, wie man sein Anliegen vorträgt bzw. den Antrag stellt.

        Bis dann

        Kommentar

        • Claus
          • 24.01.2001
          • 6219
          • Bernau bei Berlin
          • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

          #19
          natürlich

          können wir jetzt noch 397 Post's lang darüber diskutieren was alles passieren KÖNNTE, wenn...
          Aber ob das uns weiterbringt, wage ich zu bezweifeln.

          BOBOS Fragen lauteten:
          a) wie tief darf ich graben, bevor ich eine Genehmigung brauche
          b) welches Amt ist zuständig

          Antwort a) weiss ich auch nicht genau, ab einem Meter ist aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Genehmigung fällig.
          Antwort b) das Bauamt

          Natürlich geh ich mit euch konform, dass so eine Genehmigung weitere Probleme aufwerfen kann!
          Eine Grabungsaktion aber, noch dazu in dem Umfang wie dort notwendig, OHNE Genehmigung mit Sicherheit auch.

          Der bessere Weg, nach meiner Meinung ist doch in diesem Falle der offizielle, weil ja die Genehmigung des Grundstückseigentümers in seiner Eigenschaft als Stadtverwaltung schon vorliegt.

          Nein, es ist nicht Sturheit, es ist Vernunft, die aus mir spricht

          claus
          Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

          Kommentar

          • Sorgnix
            Admin

            • 30.05.2000
            • 25938
            • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
            • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

            #20
            Ääääähhhhhh ...

            Original geschrieben von Claus

            Nein, es ist nicht Sturheit, es ist Vernunft, die aus mir spricht

            claus
            ... und ich dachte, es wäre das Alter ... :


            undweg
            Jörg


            P.S.
            Claus hat recht!
            Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
            zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

            (Heiner Geißler)

            Kommentar

            • Bingo
              Heerführer

              • 06.10.2001
              • 2553
              • Siegen
              • In einem Archiv nicht erforderlich

              #21
              Ich kann mich dem posting von Claus nur anschließen. Der offizielle Weg ist immer der Bessere.

              Bingo

              Kommentar

              • Claus
                • 24.01.2001
                • 6219
                • Bernau bei Berlin
                • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

                #22
                Re: Ääääähhhhhh ...

                Original geschrieben von Sorgnix
                ... und ich dachte, es wäre das Alter ... :

                undweg
                Jörg
                Jörgiii,
                gerade DU müsstest das doch wissen

                claus
                Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

                Kommentar

                • BOBO
                  Heerführer


                  • 04.07.2001
                  • 4425
                  • Coburg
                  • Nokta SimpleX+

                  #23
                  OhOh

                  Doch was größeres. Heimlich geht es kaum - und bei so was steht man dann gleich mit einem Bein im Bau. Muß auch an meine Tochter denken.

                  mfg

                  bobo

                  ps:

                  trotzdem danke
                  MfG BOBO

                  Das menschliche Haar wächst mit 4,6 Yoctometer pro Femtosekunde

                  Kommentar

                  • Bingo
                    Heerführer

                    • 06.10.2001
                    • 2553
                    • Siegen
                    • In einem Archiv nicht erforderlich

                    #24
                    Einsicht ist der beste Weg zur Besserung.

                    Bingo

                    Kommentar

                    • Flugzeugdoktor

                      #25
                      Grabungstiefe

                      Hallo zusammen

                      Nach unseren Erfahrungen in Bayern geht die Grabungstiefe bis 2,50 m. Ab 2,51 muß ein Bauantrag gestellt werden.
                      Aber,, und nicht nur das ist das gute in Bayern,, wenn ein Landrat etwas zusagt, dann ist das Gesetz. (die da in München die großkopferten, was verstehen die schon davon )
                      Kein Sesselfurzer einer anderen Behörde wird dann daran herumnörgeln. Also mein Rat: mit dem zuständigen LR die Sache besprechen. m.f.g. kanzler

                      Kommentar

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