Wie tief darf ich graben?

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  • BOBO
    Heerführer


    • 04.07.2001
    • 4422
    • Coburg
    • Nokta SimpleX+

    #1

    Wie tief darf ich graben?

    das ist jetzt meine aktuelle Frage - bezogen auf Bayern :-(

    Es geht darum: Wie tief darf ich in welcher Weise auf meinem eigenen Grundstück graben, bevor irgendein Amt kommt, und eine Genehmigung sehen will? Natürlich abgesperrt, daß niemand dort rein fällt.
    Genauer geht es darum, das ich eine Grabungsgenehmigung (dürfte aber für mich mittels Vitamin-B kein Problem darstellen) der Stadt Coburg voraussichtlich bekomme, um am Schindberg zu graben (Grundstückseigentümer Stadt Coburg). In welcher Art und Weise darf ich dann auf dem besagten Grundstück graben, bevor sich irgendein Amt übergangen fühlt? Und wenn, mit was für ein Bußgeld muß ich evtl. bei einer fehlenden Genehmigung (die der Stadt ist ja vorhanden) rechnen? Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?

    Oder, wie soll ich mein Anliegen definieren, um einen großen Bewegungsspielraum bei den Grabungen mit der Genehigung der Stadt Coburg zu haben?

    Vielen Dank im Voraus

    mfg

    BOBO
    MfG BOBO

    Das menschliche Haar wächst mit 4,6 Yoctometer pro Femtosekunde
  • Claus
    • 24.01.2001
    • 6219
    • Bernau bei Berlin
    • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

    #2
    Nicht

    dass ich Dir das jetzt auf den cm genau sagen könnte. Aber eins ist sicher, einen Antrag musst du ab einer bestimmten Tiefe stellen.
    Wenn es schon Vorschriften (der Berufsgenossenschaft) gibt, dass ab einer Tiefe von 1,25 m ein Verbau oder Böschung notwendig ist, kann die Genehmigungstiefe auch nicht viel höher liegen.
    Ich würde einfach mal beim Bauamt anrufen und fragen!

    claus
    Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

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    • kevin
      Geselle

      • 01.10.2002
      • 52
      • Castrum Herculum

      #3
      BoBo

      Danke für deine Antwort!
      Ich mache mir die Mühe und rufe in Coburg an, poste einen mega langen Beitrag...
      Und wo ist dein Dankeschön?

      Stefan

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      • SheepThought
        Landesfürst

        • 24.05.2002
        • 727
        • 37186 Moringen
        • Whites Eagle Spectrum, Ebinger 720

        #4
        Moin zusamm!

        Wenn ich das noch richtig im Kleinhirn habe breaucht man für Schachtarbeiten tiefer als 100 cm eine Baugenehmigung...

        In dieser Region hört wohl auch das Eigentumsrecht auf dem eigenen Grund und Boden auf (nach oben ist es an der Spitze des Hauses...)

        Aber solange Du nicht mit grossen Maschinen anrückst sollte es unter "hat keiner was gemerkt" laufen.

        Ölförderung oder Kohlabbau kannst Du aber knicken

        Bye

        Derk
        Ich suche nicht, ich finde! (P.Picasso)

        Kommentar

        • Wigbold
          Heerführer

          • 25.11.2000
          • 3670
          • 76829 Landau / Pfalz
          • OGF - L + W

          #5
          Re: BoBo

          Original geschrieben von kevin
          Danke für deine Antwort!
          Ich mache mir die Mühe und rufe in Coburg an, poste einen mega langen Beitrag...
          Und wo ist dein Dankeschön?

          Stefan
          Wo ist der Beitrag ???

          Suchenderweise, Wigbold
          Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen.
          Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.

          Mark Twain



          ... weiter neue Wege gehen !

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          • Claus
            • 24.01.2001
            • 6219
            • Bernau bei Berlin
            • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

            #6
            hab ich auch gesucht

            ...und ihn in Kevins Forum gefunden!
            Weiss auch nicht, warum er sich h i e r "bedankt". Bobo ist dort auch vertreten.

            Was ist aus der Genehmigung geworden ????

            claus
            Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

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            • Hunter
              Ritter

              • 19.01.2001
              • 338
              • Nähe Hanau/M (Hessen)
              • Explorer XS / DRS Ground Exper

              #7
              Moin

              alle zusammen. Ich glaube ich habe was falsch verstanden ! Gibt es Genehmigungen von der Stadt ? Als ich bei meiner Stadtverwaltung angerufen haben, wußten die nicht mal das es sowas gibt. Nach langer interner Rumfragerei hat man mir die Adresse vom LDA gegeben. Ist das nicht auch irgendwie sache vom Kreis ?
              Gruß Hunter.
              Heute ist nicht alle Tage....

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              • Claus
                • 24.01.2001
                • 6219
                • Bernau bei Berlin
                • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

                #8
                Schatzsucher bitte umsteigen!

                @ Hunter irgendwie bist du, glaub ich im falschen Zug!

                Es geht hier nicht um Grabungen nach Schätzen oder gar Denkmalen, sondern die Ursprungsfrage war:

                Zitat
                Es geht darum: Wie tief darf ich in welcher Weise auf meinem eigenen Grundstück graben, bevor irgendein Amt kommt, und eine Genehmigung sehen will? Natürlich abgesperrt, daß niemand dort rein fällt
                Zitat Ende

                Und dafür ist das Bauamt zuständig.

                Hoffe ICH hab das jetzt richtig verstanden!

                claus
                Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

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                • BOBO
                  Heerführer


                  • 04.07.2001
                  • 4422
                  • Coburg
                  • Nokta SimpleX+

                  #9
                  Danke erstmal

                  Genauer gesagt, will ich eine evtl. vorhandene Anlage aus dem WK-II auf einem Grundstück öffnen, von dessen Eigentümer ich auch die Erlaubnis zum Graben bekomme.

                  mfg

                  bobo
                  MfG BOBO

                  Das menschliche Haar wächst mit 4,6 Yoctometer pro Femtosekunde

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                  • kevin
                    Geselle

                    • 01.10.2002
                    • 52
                    • Castrum Herculum

                    #10
                    Das war so....

                    Er hat in meinem Forum einige Fragen gestellt, und ich habe darauf geantwortet....

                    Wer das ganze Posting lesen möchte: in meinem Forum und dann unter "Sonstige/Bergwerksstollen"
                    ist öffentlich!
                    Und darum die Frage nach dem Danke...


                    MfG

                    Stefan

                    claus 2011021037

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                    • Hunter
                      Ritter

                      • 19.01.2001
                      • 338
                      • Nähe Hanau/M (Hessen)
                      • Explorer XS / DRS Ground Exper

                      #11
                      Sorry Claus,

                      natürlich ging es um die Frage (wie tief auf meinen Grundstück).
                      Er sagte aber auch: Und wenn, mit was für ein Bußgeld muß ich evtl. bei einer fehlenden Genehmigung (die der Stadt ist ja vorhanden) rechnen? Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?
                      Nun dachte ich er hätte eine von der Stadt !
                      Du Schreibst später:
                      Was ist aus der Genehmigung geworden ????

                      Wenn Du nach Genehmigung fragst und ich rede dann am Haupt thema vorbei. Sorry. Ich werde dann demnächst genauer auf die ursprüngliche Frage achten.
                      Hunter
                      Heute ist nicht alle Tage....

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                      • BOBO
                        Heerführer


                        • 04.07.2001
                        • 4422
                        • Coburg
                        • Nokta SimpleX+

                        #12
                        Genau genommen:

                        Ein Grundstückseigentümer beauftragt mich, nach etwas zu graben - wie tief darf ich graben? (Es geht um das Öffnen einer Anlage aus dem WK-II - kleiner Tip - Schindberg)

                        Also gut, um Mißverständnisse vorzubeugen:

                        Die Stadt Coburg ist der Eigentümer des Schindberges. Die Stadt Coburg würde uns die Genehmigung zum Graben erteilen. In welchem Umfang dürfen wir dann graben, wenn keine Genehmigungen anderer Ämter vorliegen; bzw. was kann uns rechtlich im Extremfall passieren?

                        War das jetzt deutlich genug gefragt?

                        mfg

                        bobo
                        MfG BOBO

                        Das menschliche Haar wächst mit 4,6 Yoctometer pro Femtosekunde

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                        • Claus
                          • 24.01.2001
                          • 6219
                          • Bernau bei Berlin
                          • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

                          #13
                          @ Hunter

                          kein Problem ich hab auch schon mal was überlesen, kommt vor : lol

                          @ BOBO

                          das Einverständnis des Grundstückseigentümers ist ja erst mal die Grundvoraussetzung. Damit ist es aber nicht getan!
                          Wenn ich mir die Luftaufnahme ansehe, dann meine ich, dass das eine grössere Aktion werden wird. Also brauchst du dazu auch eine Baugenehmigung (ja, auch wenn du keine Baufirma bist/hast)
                          Die Baugenehmigung soll dich ja auch nur vor Unfällen schützen (unser Staat ist fürsorglich )
                          Im "Extremfall" droht dir eine Stillegung der "Baustelle" unter Androhung von Bussgeld.
                          Sprich doch einfach mal beim Bauamt vor, vielleicht lässt sich das ja auch formlos regeln.

                          claus
                          Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

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                          • Wigbold
                            Heerführer

                            • 25.11.2000
                            • 3670
                            • 76829 Landau / Pfalz
                            • OGF - L + W

                            #14
                            Original geschrieben von Claus
                            Sprich doch einfach mal beim Bauamt vor, vielleicht lässt sich das ja auch formlos regeln.

                            claus
                            DAS glaubst Du wohl jetzt nicht wirklich, oder ???

                            So ein Beamter hat ja dafür gar kein formloses Formular !
                            Und etwas auf eigene Kappe zu entscheiden, trauen die sich ja nie.
                            Außerdem hast Du Probleme, wenn Du schlafende Hunde geweckt hast. Du wirst sie nicht mehr los. Das hatte ich nämlich auch mal...

                            Ich erachte es für wesentlich sinnvoller, die Stelle zu fragen, die die Genehmigung erteilen würde.

                            Der nächste Schritt wäre, eine Fachfirma zu fragen. Tiefbau, Brunnenbau, Kellerbau.
                            Diese Jungs kennen die Gesetze ebenso wie die Grauzonen. Das ist deren täglich Brot und die denken nicht in Vorschriften.

                            SEHRmißtrauischerweise, Wigbold
                            Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen.
                            Wenn sie verschwunden sind, wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben, zu leben.

                            Mark Twain



                            ... weiter neue Wege gehen !

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                            • Claus
                              • 24.01.2001
                              • 6219
                              • Bernau bei Berlin
                              • Pulse Star II pro, modifiziert ...und einen guten Freund mit Bergeunternehmen :-)

                              #15
                              Hi Wiggi

                              DAS hilft uns jetzt aber auch nicht wirklich weiter!

                              An einer Baugenehmigung (hier wohl eher Schachtgenehmigung) ist doch nichts besonderes, noch dazu, da ja das Einverständnis der Gemeinde (Eigentümer) vorliegt.

                              Die Genehmigungserteilende Stelle IST das Bauamt !

                              Schlafende Hunde ??? Ne Baustelle in DER Grössenordnung wirst du nicht "heimlich" machen können! Ausserdem tut man das nicht!:engel

                              claus
                              Vertrauen ist eine sehr zerbrechliche Angelegenheit!

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