das ist jetzt meine aktuelle Frage - bezogen auf Bayern :-(
Es geht darum: Wie tief darf ich in welcher Weise auf meinem eigenen Grundstück graben, bevor irgendein Amt kommt, und eine Genehmigung sehen will? Natürlich abgesperrt, daß niemand dort rein fällt.
Genauer geht es darum, das ich eine Grabungsgenehmigung (dürfte aber für mich mittels Vitamin-B kein Problem darstellen) der Stadt Coburg voraussichtlich bekomme, um am Schindberg zu graben (Grundstückseigentümer Stadt Coburg). In welcher Art und Weise darf ich dann auf dem besagten Grundstück graben, bevor sich irgendein Amt übergangen fühlt? Und wenn, mit was für ein Bußgeld muß ich evtl. bei einer fehlenden Genehmigung (die der Stadt ist ja vorhanden) rechnen? Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?
Oder, wie soll ich mein Anliegen definieren, um einen großen Bewegungsspielraum bei den Grabungen mit der Genehigung der Stadt Coburg zu haben?
Vielen Dank im Voraus
mfg
BOBO
Es geht darum: Wie tief darf ich in welcher Weise auf meinem eigenen Grundstück graben, bevor irgendein Amt kommt, und eine Genehmigung sehen will? Natürlich abgesperrt, daß niemand dort rein fällt.
Genauer geht es darum, das ich eine Grabungsgenehmigung (dürfte aber für mich mittels Vitamin-B kein Problem darstellen) der Stadt Coburg voraussichtlich bekomme, um am Schindberg zu graben (Grundstückseigentümer Stadt Coburg). In welcher Art und Weise darf ich dann auf dem besagten Grundstück graben, bevor sich irgendein Amt übergangen fühlt? Und wenn, mit was für ein Bußgeld muß ich evtl. bei einer fehlenden Genehmigung (die der Stadt ist ja vorhanden) rechnen? Wie sieht es mit dem Versicherungsschutz aus?
Oder, wie soll ich mein Anliegen definieren, um einen großen Bewegungsspielraum bei den Grabungen mit der Genehigung der Stadt Coburg zu haben?
Vielen Dank im Voraus
mfg
BOBO

Das menschliche Haar wächst mit 4,6 Yoctometer pro Femtosekunde



: lol
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