Samson, wie ist das wenn der Eigentümer sein OK gibt für etwas was ja eigentlich ohne NFG verboten ist. Ist der dann quasi irgendwie mitschuldig, weil er vor seinem OK nicht nach einer NFG gefragt hat?
Es wird ja im Ernstfall zu einem Streitgespräch kommen. Der "buddelmercedes" oder wer auch immer zeigt den Sucher an und wenn dann die Polizei kommt wird der Sucher behaupten dass er ja die Erlaubnis vom Besitzer hat. Eine Erlaubnis die der Besitzer aber laut Gesetz eh nicht einräumen dürfte, da er ja selber nicht mal im eigenen Garten graben darf (sofern er damit billigend in Kauf nimmt auf archäologische Befunde zu stoßen)
Sollte man also den Besitzer gar nicht erst fragen umd ihm den evtl. Ärger zu ersparen?
Kommentar