Suche ohne NFG - Erlaubnis Grundstückseigentümer

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  • Lucius
    Heerführer


    • 04.01.2005
    • 5786
    • Annaburg;Sachsen-Anhalt
    • Viel zu viele

    #16
    Zitat von flumi
    Ein anderes Beispiel:

    Ich als Grundbesitzer erlaube einem Unternehmen auf meinem Grund und Boden Altöl zu entsorgen. Der Verdienst wird 50:50 geteilt. (Alternativ der Fund wird 50:50 geteilt, da ich mich als Sucher ja keiner Unterschlagung schuldig machen will) .
    Ja ich kann mir nicht vorstellen, dass die Umweltbehörde nur den Entsorger bestraft.
    "Unternehmen" ist das eine Stichwort,das andere ist,daß ja erstmal eine Gefahr für Dritte festgestellt werden muß.
    Was meinst du denn,warum es so viele Industrie-und Militärbrachen zum Schnäppchenpreis gibt? Weil erst bei einer Nutzungsform,wo Dritte ins Spiel kommen,ein Gefährdungspotential festgestellt werden muß.

    Es gibt da so nette Beispiele mit Munition und eben Altöl ect.
    Mein Therapeut hat mir geraten, die Namen der Menschen, die ich hasse, auf kleine Zettel zu schreiben, sie ins Feuer zu werfen und zuzusehen, wie sie verbrennen. Das habe ich getan, und ich muss sagen, jetzt fühle ich mich viel besser.
    P.S. Was mache ich jetzt mit den Zetteln??

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    • flumi
      Bürger


      • 22.10.2013
      • 140
      • Bayern

      #17
      Ok aber ich bin in RLP und ein Sucher kommt zu mir und frägt ob er suchen darf. Klar sag ich, kein Problem. Er kommt dann und bringt 10 Silbermünzen von denen er mir 5 abgibt um keine Unterschlagung zu machen.
      Der Sucher wird angezeigt bekommt eine Einladung zum Gespräch beim Landesamt und gibt an dass er das mit meiner Erlaubnis gemacht hat und mir 5 Silbermünzen gegeben hat.
      Und jetzt?

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      • Stebo69
        Bürger


        • 11.08.2014
        • 172
        • Bayern
        • ALT: C-Scope Uralt / Neu: Fischer F44

        #18
        Zitat von Lucius
        Nochmal zur Urprungsfrage: Ich denke mal,die ...ämter sind bemüht,sich mit den Eigentümern gut zu stellen,da sie ja bei der Neuentdeckung und auch Suche nach Oberflächenfunden auf die Zusammenarbeit mit den Grundstückseigentümern angewiesen sind. Sonst würde die Meldung von verdächtigen Erdverfärbungen ect. durch die Landwirte ziemlich gegen Null tendieren,von der Betrittserlaubnis von Verdachtsflächen für die Ehrenamtlichen mal ganz abgesehen. Beiße nie die Hand,die dich füttert.
        Bin mir nicht sicher, ob die Behörden soweit denken...;-)

        Als "Bayer" hab ich das Problem ja nicht, dass ich eine Suchgenehmigung brauche, hier reicht die Erlaubnis des Grundstückseigentümers, solange ich eingetragene Bodendenkmäler in Ruhe lasse. Meine Nachbarortschaft ist sehr stark römisch "belastet", da kann es schon mal vorkommen, dass beim Gartenumgraben Funde ans Licht kommen.... Ich habe gehört, dass hier Grundstückseigentümer nicht sehr scharf auf eine Zusammenarbeit mit dem Denkmalamt sind... Kommen die Archäologen angerannt, flattert auch kurze Zeit später eine saftige Rechnung ins Haus... so sagt man. Beweise fehlen mir...

        Gruß
        Stebo69
        Die Kuh soll nie vergessen, dass sie mal ein Kalb war

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        • Lucius
          Heerführer


          • 04.01.2005
          • 5786
          • Annaburg;Sachsen-Anhalt
          • Viel zu viele

          #19
          Zitat von flumi
          Ok aber ich bin in RLP und ein Sucher kommt zu mir und frägt ob er suchen darf. Klar sag ich, kein Problem. Er kommt dann und bringt 10 Silbermünzen von denen er mir 5 abgibt um keine Unterschlagung zu machen.
          Der Sucher wird angezeigt bekommt eine Einladung zum Gespräch beim Landesamt und gibt an dass er das mit meiner Erlaubnis gemacht hat und mir 5 Silbermünzen gegeben hat.
          Und jetzt?
          "...Noch nie gesehen,den Kerl!!"
          Mein Therapeut hat mir geraten, die Namen der Menschen, die ich hasse, auf kleine Zettel zu schreiben, sie ins Feuer zu werfen und zuzusehen, wie sie verbrennen. Das habe ich getan, und ich muss sagen, jetzt fühle ich mich viel besser.
          P.S. Was mache ich jetzt mit den Zetteln??

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          • flumi
            Bürger


            • 22.10.2013
            • 140
            • Bayern

            #20
            Zitat von Lucius
            "...Noch nie gesehen,den Kerl!!"
            Geil so menschlich kanns im Rechtsstaat zugehen

            Tja Lucius, den Empfang hab ich mir (ich bin jetzt der Sucher) natürlich schriftlich bestätigen lassen.

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            • Donnerstag
              Heerführer


              • 15.02.2014
              • 1674
              • Pommern

              #21
              Zitat von Stebo69
              . Beweise fehlen mir...

              Gruß
              Stebo69
              Auskunft vom Archi, Notgrabungen hat der Planer, also meist der Bauherr zu finanzieren, egal ob Bürger, Firma, Gemeinde oder Land. Notgrabungen immer dann, wenn was gebaut, umgenutzt oder so wird. Ca 3% der Baukosten, als Richtwert war die Auskunft.
              Das ist aber nicht das Problem, es wird wohl eine denkmalsrechtliche Erlaubnis benötigt und die zu bekommen soll wohl ein Spießrutenlauf sein.

              Wenn keine Umnutzung / Bau oder so stattfindet soll es wohl im Normalfall selten zu Grabungen kommen. Ausnahmen bestätigen die Regel.
              Gruß
              Dirk


              Es wird niemals so viel gelogen wie vor der Wahl, während des Krieges und nach der Jagd. -

              Otto Von Bismarck

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              • Erdspiegel
                Heerführer


                • 16.07.2008
                • 7038
                • zwischen Schutt & Scherben
                • Spatengabel,Kartoffelharke,Fisher CZ-6a,XP-Gmaxx II

                #22
                Ich denke die rechtlichen Formalitäten sind für den Grundeigentümer nicht relevant.Ob der Sucher befugt ist oder nicht ist Sache des Suchenden.Bei einer Auftragssuche wäre das dann aber anders.Da hängt der Grundeigner als Auftraggeber mit drinn.
                Wenn jemand seinen Geländewagen auf einem Acker austesten will,muß der Landwirt sich dann den Führerschein zeigen lassen??

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                • Eichbergwolf
                  Landesfürst


                  • 19.02.2014
                  • 812
                  • Deutschland
                  • Wünschelrute

                  #23
                  Ich denk mal als "Erlauber" bekommt man nich so viel Ärger.
                  Darf man nun auf seinen eigenen Grundstücken ohne NFG suchen oder nich?

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                  • Lucius
                    Heerführer


                    • 04.01.2005
                    • 5786
                    • Annaburg;Sachsen-Anhalt
                    • Viel zu viele

                    #24
                    Bei hochnotpeinlicher Auslegung: nein.
                    Du darfst ja ohne Fischereischein auch nicht die Goldfische aus deinem Teich fangen.

                    Ich würde aber jeden "Blockwart" wegen Landfriedensbruch achtkantig von meinem Grundstück werfen. Das ist meine konkrete Gesetzesauslegung.
                    Mein Therapeut hat mir geraten, die Namen der Menschen, die ich hasse, auf kleine Zettel zu schreiben, sie ins Feuer zu werfen und zuzusehen, wie sie verbrennen. Das habe ich getan, und ich muss sagen, jetzt fühle ich mich viel besser.
                    P.S. Was mache ich jetzt mit den Zetteln??

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                    • flumi
                      Bürger


                      • 22.10.2013
                      • 140
                      • Bayern

                      #25
                      Zitat von Eichbergwolf
                      Ich denk mal als "Erlauber" bekommt man nich so viel Ärger.
                      Darf man nun auf seinen eigenen Grundstücken ohne NFG suchen oder nich?
                      Ich wollts mir ja eigentlich ganz verkneifen und mancher wird mich ob der sich im Kreis drehenden Diskussion verfluchen, aber es ist halt nunmal so, dass Du ausser in Schleswig Holstein in ganz Deutschland mit der Metallsonde suchen darfst. Im Wald, aufm Acker, auf der Wiese, egal. Nur nicht auf Bodendenkmäler und nur dann wenn Du keine solchen entdecken willst. Mit der Erlaubnis des Grundstückseigners darfst Du auch graben, aber nur solange Du nicht gezielt nach Bodendenkmälern suchst oder deren Entdeckung billigend in Kauf nimmst.

                      Auf Bodendenkmälern darfst Du in ganz Deutschland mit der Metallsonde laufen solange Du nicht gräbst. Macht nur keinen Sinn, außer Du willst unbedingt Besuch im Haus haben weil Du Dich allein fühlst.

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                      • BastiSDL
                        Heerführer


                        • 01.02.2008
                        • 2508
                        • Antiqua Marchia
                        • Teknetics G2

                        #26
                        Zitat von Lucius
                        Ich würde aber jeden "Blockwart" wegen Landfriedensbruch achtkantig von meinem Grundstück werfen. Das ist meine konkrete Gesetzesauslegung.
                        Naja, man kann dem Denunzianten ja viel vorwerfen aber eine Gefahr für die öffentliche Ordnung gehört ganz sicher nicht dazu.
                        Obwohl... kommt vielleicht ganz auf DEINE Reaktion an...

                        Hier mal meine Funde aus dem Garten meines Großvaters. Der Garten besteht seit Anfang des 20. Jhd. und ist noch immer in Familienbesitz.
                        Angehängte Dateien
                        Es ist gut, daß die Menschen unser Banken- und Geldsystem nicht verstehen, denn wenn sie es täten, glaube ich, gäbe es eine Revolution noch vor morgen früh.
                        (Henry Ford)

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                        • BastiSDL
                          Heerführer


                          • 01.02.2008
                          • 2508
                          • Antiqua Marchia
                          • Teknetics G2

                          #27
                          Zitat von flumi
                          Auf Bodendenkmälern darfst Du in ganz Deutschland mit der Metallsonde laufen solange Du nicht gräbst. Macht nur keinen Sinn, außer Du willst unbedingt Besuch im Haus haben weil Du Dich allein fühlst.
                          Oder man sucht wegen der Suche und arbeitet mit den zuständigen Behörden und Ämtern zusammen. Das bedarf natürlich eine andere Einstellung und Motivation, die sich im Laufe der Zeit ja auch entwickeln kann. Dann können auch Begehungen auf Bodendenkmälern stattfinden.
                          Ein (meistens) schwieriger und langjähriger Weg, das gebe ich zu. Doch, es lohnt sich!
                          Es ist gut, daß die Menschen unser Banken- und Geldsystem nicht verstehen, denn wenn sie es täten, glaube ich, gäbe es eine Revolution noch vor morgen früh.
                          (Henry Ford)

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                          • Sorgnix
                            Admin

                            • 30.05.2000
                            • 25933
                            • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
                            • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

                            #28
                            Schön.
                            ... da hatten wir ja nun wieder genügend Quark zum Lesen ...

                            (nein Basti, DU nicht ... )


                            Es ging ursrpünglich mal um:
                            Zitat von flumi
                            . Ich wills einfach wissen welche Folgen es für die Beteiligten haben kann einen Rechtsverstoß quasi gemeinsam zu begehen.


                            Die Kurzantwort:

                            ... wenn man einen Rechtsverstoß gemeinsam(!!) begeht, dann darf man wohl auch gemeinsam(!!) dafür gerade stehen ...


                            Wie es einem Sucher ergehen kann, der OHNE NFG sich erwischen läßt, ist in den einschlägigen Foren zur Genüge zu lesen gewesen.
                            Er HAT ein rechtliches Problem.
                            Es gibt halt dieses Musterurteil, wo der Passus "billigende Inkaufnahme" der Findung eines BD erwähnt wird.
                            (bitte nicht die 1.001 Aufwärmung des Themas ...)

                            DAS ist der rechtlich belegbare Fall.

                            ... die gegenteiligen Behauptungen, von wg. "suche - aber ich grabe ja nicht", "suche nur nach Neuzeit", "suche NICHT nach BD" sind zwar hinlänglich bekannt - aber eben rechtlich (per Urteil) NICHT bestätigt ...


                            So gesehen dürfen unsere Berufstheoretiker sich da im Vorbeten ihrer Trugschlüsse gern auch weiterhin gegenseitig überbieten - aber als außenstehender Leser sollte man nicht auf diese Vorgehensweise vertrauen ...

                            und liebe Freunde aus Bayern: Es geht nicht um Euch - bei Euch ticken die Uhren rein rechtlich halt anders ...




                            Kommen wir zum Grundstückseigentümer:

                            DER hat nun dem Sucher die Erlaubnis zur Suche erteilt.

                            Ob im Wissen oder Unwissen um das Problem NFG ist mehr oder weniger unerheblich.
                            Denn wir kennen ja den Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" - den man in abgewandelter Form vor Gericht ganz gern vorgehalten bekommt!

                            Ich würde mal sagen, vor dem Hintergrund kommt es dann auf die Tagesform des Richters an, wie er sich nun sein Urteil bildet ...
                            Hart - mit gleicher Härte wie dem Sucher gegenüber?
                            ... oder weniger hart, mit Blick auf "Fahrlässigkeit" o.ä.?

                            Mit identischer Strafe wie beim Sucher würde ich zumindest nicht unbedingt rechnen.


                            => Das war MEINE Auslegung der Rechtslage!





                            Und natürlich:

                            ... wo kein Kläger, da kein Richter.
                            Es ging um die Rechtsfrage an sich - nicht darum, auf welchem Wege es zum Streitfall kam ...




                            zum Abschluß:

                            Es ist immer wieder herzerfrischend zu lesen, wie einige Freunde der Sucherei ihre Rechtsauffassungen zum Besten geben!
                            Ehrlichkeit ist eine Tugend, keine Frage.


                            ... aber es hat mit angewandter Intelligenz zu tun, so frei und offen im Internet von seinen tatsächlichen Neigungen und Einstellungen zu berichten.
                            Manches könnte man schon für sich behalten - vor allem seit dem Fall Superbenny. Wo doch alle - vor allem diese - da was zu zu sagen hatten ...
                            UND vielleicht auch registriert haben, was aus solcher Mitteilungswut entstehen kann ...
                            Das hilft dem Richter ungemein, 1 + 1 zusammen zu zählen ...



                            Gruß
                            Jörg
                            Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
                            zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

                            (Heiner Geißler)

                            Kommentar

                            • Drusus
                              Heerführer


                              • 31.08.2005
                              • 3464
                              • München, Bayern
                              • Goldmaxx, was sonst?? ;)

                              #29
                              Zitat von Sorgnix
                              und liebe Freunde aus Bayern: Es geht nicht um Euch - bei Euch ticken die Uhren rein rechtlich halt anders ..
                              Man kann das Beispiel aber schnell bavarisieren: bayrischer Bauer erlaubt Sondler auf seinem Acker, der ein eingetragenes BD ist, zu sondeln.

                              Viele Grüße,
                              Günter
                              Quis custodiet ipsos custodes?

                              Kommentar

                              • Sorgnix
                                Admin

                                • 30.05.2000
                                • 25933
                                • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
                                • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

                                #30


                                Der Bayernsatz galt ursprünglich für den Teil "Die Kurzantwort", wie unschwer zu erkennen.

                                Für Deinen nun genannten Fall dürfte dann wohl der gesamte Text wieder gelten - sprich für den Bauern auch der Teil "Grundstückseigentümer" ...


                                Eigentlich doch ganz einfach, oder??


                                ... im Detektorforum würden jetzt allerdings 22 Seiten Gegenstatements kommen, die dann im Ausschluß des Informanten zur wahren Rechtslage enden ...


                                Gruß
                                Jörg
                                Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
                                zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

                                (Heiner Geißler)

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