Besitz MG53

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  • dersucher
    Heerführer


    • 30.08.2006
    • 1122
    • -

    #1

    Besitz MG53

    Hallo,
    ich habe mal eine Frage zu einem Deko MG53...
    Das dieses MG unbrauchbar gemacht sein muss ist mir klar, Lauf verschweisst, gebohrt, Verschluss abgeschliffen und verschweisst usw ist logisch,
    aber nun hat mir jemand erzählt das dieses MG nur in Einzelteilen aufbewahrt werden darf, da es vor dem Gesetz als "Anscheinwaffe" gelten würde....
    Erst wenn es über 15Kg wiegen würde, wäre das zusammenbauen erlaubt. Das MG53 wiegt 10,6Kg... Hat das schonmal jemand von euch gehört? Wie ist da die Gesetzeslage? Google bringt mich nicht weiter...
    Nach dem "neuen" Gesetz darf doch ein MG gar nicht mehr zerlegbar sein?
    Ich frag hier nur interessenhalber mal, ev kennt sich jemand genauer aus...
    Grüße Jürgen
  • seewolf
    Heerführer


    • 06.12.2005
    • 4969
    • Schöneweide
    • Ebinger Uvex 710,Metromag 880 Schiebestangenfinder Minelab XS-2 PRO & Whites IDX PRO

    #2
    Für solche Sachen und den Umgang damit ist eher ein anderes Forum geeignet.
    Vielleicht das mff oder ähnliches. Zum Aprill ändert sich EU weit wieder einiges.
    Da kannst du viel lesen:
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von seewolf; 02.03.2016, 15:16.
    Gruß andreas
    S.S.S.S

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    • ODAS
      Heerführer

      • 19.07.2003
      • 2350
      • Niedersachsen
      • Minelab XT70

      #3
      Oder mal bei einem Händler fragen(Das ist zwar nicht so wirklich sicher, aber besser als nichts). Wenn der das komplett verkauft, wird das wohl schon Okay sein, ich könnte mir sonst nicht vorstellen, dass es den sonst noch geben würde. Aber ein heikles Thema meine ich...

      Der hier hat so ein MG im Angebot.


      Gruß
      ODAS

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      • ogrikaze
        Moderator

        • 31.10.2005
        • 11298
        • Leipzig
        • Aktuell: DEUS, ORX, CZ21, MI 4, Garrett THD, Abgelegt: Blisstool,ACE250, Minelab Excalibur, Minelab Terra 70, Goldmaxx Power, Rutus Solaris

        #4
        Zitat von seewolf
        Für solche Sachen und den Umgang damit ist eher ein anderes Forum geeignet.
        Vielleicht das mff oder ähnliches. Zum Aprill ändert sich EU weit wieder einiges.
        Da kannst du viel lesen:
        http://www.co2air.de/wbb3/index.php?...6f62950061f927

        Hi Andy
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        Interessehalber würde ich das auch gern wissen...
        Habe noch nen Bekannten der auch Händler ist, und nicht nur Deko....wenn sich hier nix ergibt könnte ich den mal fragen...

        @ Sucher, ich hab bis jetzt davon nichts gehört...
        Gruß Sven

        Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum.
        Eventuell vorhandene Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Unterhaltung.

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        • dcag99
          Heerführer


          • 11.09.2012
          • 4738
          • Königreich Württemberg
          • AT Pro

          #5
          Zitat von dersucher
          Hallo,
          ich habe mal eine Frage zu einem Deko MG53...
          Das dieses MG unbrauchbar gemacht sein muss ist mir klar, Lauf verschweisst, gebohrt, Verschluss abgeschliffen und verschweisst usw ist logisch,
          aber nun hat mir jemand erzählt das dieses MG nur in Einzelteilen aufbewahrt werden darf, da es vor dem Gesetz als "Anscheinwaffe" gelten würde....
          Erst wenn es über 15Kg wiegen würde, wäre das zusammenbauen erlaubt. Das MG53 wiegt 10,6Kg... Hat das schonmal jemand von euch gehört? Wie ist da die Gesetzeslage? Google bringt mich nicht weiter...
          Nach dem "neuen" Gesetz darf doch ein MG gar nicht mehr zerlegbar sein?
          Ich frag hier nur interessenhalber mal, ev kennt sich jemand genauer aus...
          Grüße Jürgen
          Die Gesetzeslage ist da etwas undurchsichtig aufgrund vielfältiger Änderungen über die Zeit.

          Besitzt du neben dem MG an sich noch irgendetwas schriftliches?
          Welche Marken sind auf dem Gewehr aufgebracht?
          Gruss Matthias

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          • seewolf
            Heerführer


            • 06.12.2005
            • 4969
            • Schöneweide
            • Ebinger Uvex 710,Metromag 880 Schiebestangenfinder Minelab XS-2 PRO & Whites IDX PRO

            #6
            Alles Klar danke Sven!

            Ich versuche es noch mal.

            Gruß andreas
            S.S.S.S

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            • dersucher
              Heerführer


              • 30.08.2006
              • 1122
              • -

              #7
              Zitat von dcag99
              Die Gesetzeslage ist da etwas undurchsichtig aufgrund vielfältiger Änderungen über die Zeit.

              Besitzt du neben dem MG an sich noch irgendetwas schriftliches?
              Welche Marken sind auf dem Gewehr aufgebracht?
              Hallo,
              Marken? Muss ich fragen, ist das MG eines Bekannten. Ein jugoslawisches MG53, diese MG42 Nachbauten. Irgendwann vor Jahren mal auf einer Waffenmesse gekauft. Lauf mehrfach von unten gebohrt, Stahlstift drinne, hinten verschweisst. Verschluss 45° abgeschliffen, vorn zugeschweisst. Kein Schlagbolzen drinne. Soweit ich weiss keine Papiere dabei.

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              • dersucher
                Heerführer


                • 30.08.2006
                • 1122
                • -

                #8
                Zitat von ogrikaze
                Habe noch nen Bekannten der auch Händler ist, und nicht nur Deko....wenn sich hier nix ergibt könnte ich den mal fragen...
                Mach das doch bitte mal, er müsste das doch wissen...
                Grüße Jürgen

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                • searcher96
                  Ratsherr


                  • 19.11.2012
                  • 201
                  • Seelze
                  • Teknetics Alpha 2000

                  #9
                  Warscheinlich sind mit "Marken" irgenwelche Stempel gemeint. Ein BKA-Abnahmestempel zum Beispiel. Dieser ist zumindest für Salut-Waffen notwendig. Bei Deko-Waffen bin ich mir nicht 100% sicher, ob dieser vorhanden sein MUSS. Du wärst auf jeden Fall auf der sicheren Seite, wenn einer vorhanden ist. Das mit dem Aufbewahren in Einzelteilen wäre mir neu

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                  • ogrikaze
                    Moderator

                    • 31.10.2005
                    • 11298
                    • Leipzig
                    • Aktuell: DEUS, ORX, CZ21, MI 4, Garrett THD, Abgelegt: Blisstool,ACE250, Minelab Excalibur, Minelab Terra 70, Goldmaxx Power, Rutus Solaris

                    #10
                    Zitat von seewolf
                    Alles Klar danke Sven!

                    Ich versuche es noch mal.

                    http://eur-lex.europa.eu/legal-conte...5R2403&from=EN
                    Danke: Abschnitt "Geltungsbereich" Punkt 2 ist wohl sehr relevant...
                    ICH frag da trotzdem nochmal nach...kann nur etwas dauern, der Kollege ist im Urlaub.
                    Gruß Sven

                    Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum.
                    Eventuell vorhandene Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Unterhaltung.

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                    • manooo
                      Ritter


                      • 09.06.2013
                      • 421
                      • Berlin
                      • XP Deus, Golden Mask, Tesoro und weitere

                      #11
                      Zitat von dersucher
                      Hallo,
                      Marken? Muss ich fragen, ist das MG eines Bekannten. Ein jugoslawisches MG53, diese MG42 Nachbauten. Irgendwann vor Jahren mal auf einer Waffenmesse gekauft. Lauf mehrfach von unten gebohrt, Stahlstift drinne, hinten verschweisst. Verschluss 45° abgeschliffen, vorn zugeschweisst. Kein Schlagbolzen drinne. Soweit ich weiss keine Papiere dabei.
                      Vorab, ich kenne die Rechtslage nicht.
                      Aber ich denke, Dokumente, Papiere und Stempel, Punzen, sind mindestens
                      genau so wichtig wie die "Hardware" Änderungen.

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                      • seewolf
                        Heerführer


                        • 06.12.2005
                        • 4969
                        • Schöneweide
                        • Ebinger Uvex 710,Metromag 880 Schiebestangenfinder Minelab XS-2 PRO & Whites IDX PRO

                        #12
                        Ich verstehe das so, vorher deaktivierte Waffen dürfen nur noch verkauft werden wenn sie vor dem Verkauf nach den neuen Richtlinien abgeändert wurden.
                        Ob das was damit zu tun hat weiß ich nicht.
                        Text unter dem roten Streifen.
                        Angehängte Dateien
                        Gruß andreas
                        S.S.S.S

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                        • dcag99
                          Heerführer


                          • 11.09.2012
                          • 4738
                          • Königreich Württemberg
                          • AT Pro

                          #13
                          Zitat von seewolf
                          Ich verstehe das so, vorher deaktivierte Waffen dürfen nur noch verkauft werden wenn sie vor dem Verkauf nach den neuen Richtlinien abgeändert wurden.
                          Ob das was damit zu tun hat weiß ich nicht.
                          Text unter dem roten Streifen.
                          nein, das stimmt nicht. es gibt immer alt-bestandsschutz.

                          Waffen die nach altem deutschen Recht abgeändert wurden dürfen auch so verbleiben. dies wird bei den händlern auch so kommuniziert!

                          siehe z.b. hier: http://www.zib-militaria.de/Deaktivi...riginal-Waffen

                          allerdings stellt sich bei der waffe hier die frage, ob sie überhaupt jemals nach deutschem!!! recht abgeändert wurden. diese sollten auch den entsprechenden stempel tragen. oft gibts auch noch zertifikate dazu.

                          daher auch meine frage nach stempeln/marken auf der waffe.


                          waffengesetz infos z.b. hier auch hier: http://www.forum-historicum.de/waffengesetz.html

                          zufälligerweise muss ich grad meine waffen sachkundeprüfung machen.. insofern muss ihc mich grad intensiver mit dem waffenrecht beschäftigen.
                          Gruss Matthias

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                          • Sir Quickly
                            Heerführer


                            • 24.01.2010
                            • 3162
                            • Rhain-Mein
                            • Oculus Rift

                            #14
                            Zitat von dcag99
                            nein, das stimmt nicht. es gibt immer alt-bestandsschutz.

                            Waffen die nach altem deutschen Recht abgeändert wurden dürfen auch so verbleiben. dies wird bei den händlern auch so kommuniziert!
                            Bist Du Dir da wirklich sicher?

                            Selbst habe ich eigentlich keine Ahnung davon. Bin ehemaliger Sportschütze und hatte mit Deko/Salut/Schreckschuss nie was am Hut. Vereinskameraden erzählten seinerzeit aber häufiger was von "Altdeko", welche so (gleich oder in Kürze?) nicht mehr zulässig sei.

                            Konkret erinnere ich mich an den Fall einer alten Mauser oder Luger, welche zwar vom Beschussamt Köln gestempelt war, jedoch aufgrund irgendwelcher "neueren Bestimmungen" in dieser Form bald nicht mehr frei handelbar sei.
                            Ich habe das Teil nie gesehen und somit auch nicht die leiseste Ahnung, ob da nun irgendwas zu wenig abgefräst, zugeschweisst, oder verbolzt war. Mag auch sein, daß da auch nur mit Bullshit gepaartes Halbwissen rüber kam. Erinnere mich halt nur recht deutlich an die entsprechende Aussage...

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                            • seewolf
                              Heerführer


                              • 06.12.2005
                              • 4969
                              • Schöneweide
                              • Ebinger Uvex 710,Metromag 880 Schiebestangenfinder Minelab XS-2 PRO & Whites IDX PRO

                              #15
                              Dann mußt du das von Zib auch bis zum Ende lesen.

                              Weiterhin weisen wir hier insbesondere auf Artikel 1 Absatz 2 hin. Hier wird ein Altbestand an Dekowaffen definiert, der vor Inkrafttreten eines Gesetzes schon deaktiviert wurde und nicht mehr in den Verkehr gebracht wird. Sprich für alle Dekowaffen, die Ihr bis zum Inkrafttreten eines neuen Gesetzes bei uns erwerbt, gibt es einen Bestandsschutz.

                              Danach wird auch zib die Waffen nach den neuen Richtlinien ändern.
                              Altbestand darfst du haben aber nicht mehr in den Handel bringen.
                              Gruß andreas
                              S.S.S.S

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