Hallo,
ich habe mal eine Frage zu einem Deko MG53...
Das dieses MG unbrauchbar gemacht sein muss ist mir klar, Lauf verschweisst, gebohrt, Verschluss abgeschliffen und verschweisst usw ist logisch,
aber nun hat mir jemand erzählt das dieses MG nur in Einzelteilen aufbewahrt werden darf, da es vor dem Gesetz als "Anscheinwaffe" gelten würde....
Erst wenn es über 15Kg wiegen würde, wäre das zusammenbauen erlaubt. Das MG53 wiegt 10,6Kg... Hat das schonmal jemand von euch gehört? Wie ist da die Gesetzeslage? Google bringt mich nicht weiter...
Nach dem "neuen" Gesetz darf doch ein MG gar nicht mehr zerlegbar sein?
Ich frag hier nur interessenhalber mal, ev kennt sich jemand genauer aus...
Grüße Jürgen
ich habe mal eine Frage zu einem Deko MG53...
Das dieses MG unbrauchbar gemacht sein muss ist mir klar, Lauf verschweisst, gebohrt, Verschluss abgeschliffen und verschweisst usw ist logisch,
aber nun hat mir jemand erzählt das dieses MG nur in Einzelteilen aufbewahrt werden darf, da es vor dem Gesetz als "Anscheinwaffe" gelten würde....
Erst wenn es über 15Kg wiegen würde, wäre das zusammenbauen erlaubt. Das MG53 wiegt 10,6Kg... Hat das schonmal jemand von euch gehört? Wie ist da die Gesetzeslage? Google bringt mich nicht weiter...
Nach dem "neuen" Gesetz darf doch ein MG gar nicht mehr zerlegbar sein?
Ich frag hier nur interessenhalber mal, ev kennt sich jemand genauer aus...
Grüße Jürgen

Gruß andreas





Abschnitt "Geltungsbereich" Punkt 2 ist wohl sehr relevant...

Bin ehemaliger Sportschütze und hatte mit Deko/Salut/Schreckschuss nie was am Hut. Vereinskameraden erzählten seinerzeit aber häufiger was von "Altdeko", welche so (gleich oder in Kürze?) nicht mehr zulässig sei.
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