Unsinn, die brd hat keine Rechtsanspruch. Nur die usa. Da sie den selten ausüben, nimmt sich die brd einfach was sie durch ihre teilweise Bewaffneten Organe auch kann. Recht ist es icht aber „ üblich“
Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen.
die "vereinigten staaten von amerika" könnten rechtsansrüche auf panzer der deutschen wehrmacht geltend machen!?
In der brd gilt nach wie vor Alliiertes Vorbehaltsrecht, bedeutet die letzte Instanz ist immer in Übersee. Juristisch gesehen. Die usa haben sich 1990 zur Hauptsiegermacht erklären lassen, vertreten also die "Alliierten" alleine. Dieses Recht wird zur Zeit nicht ausgeübt, darum konstruiert sich die brd daraus einen "Nachfolge" die sie zwar ausüben kann aber die juristisch gesehen nicht wirksam ist. Auf deutsch, weil der Ami es nicht haben will holt es sich der Michel weil der ne Polizei mit Knarre hat.
Panzer der Wh sind nach geltendem Gesetz Eigentum der Hauptsieger-usa.
Es gibt noch eine andere Variante die wir immer gegen die Oberfinanzdirektion angewendet haben, man muss den Nachweis verlangen das die Rechnung für zB den Panzer vom Deutschen Reich an die Herstellerfirma bezahlt wurde. Ist da nämlich nicht der Fall, ist das Eigentum nie auf das Deutsche Reich übergegangen, dann hat der Nachfolger der Herstellerfirma einen Anspruch.
Wir haben uns aber mehrheitlich so geeinigt das der Oberfinanzedirektion der aktuelle Schrottpreis gezahlt wurde und wir das Gerät behalten durften. Das aber auch nur wenn kein Museum Anspruch hat.
Lange her alles;(
Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen.
Ja, ich habe auch schon gegrübelt. Steht doch auch so im Link von Ghostwriter.
Aber sicherlich wird nach der Souveränitäts-Diskussion das Thema wieder mal nicht so alt.
Ja, ich habe auch schon gegrübelt. Steht doch auch so im Link von Ghostwriter.
Aber sicherlich wird nach der Souveränitäts-Diskussion das Thema wieder mal nicht so alt.
Ich will das gar nicht ausweiten. Es gibt geheime Verwaltungsvereinbarung, das Nato Zusatzabkommen usw.
Ich habe das Thema mal hierhin verschoben, da es im Ursprung doch um Recht / Gesetz geht und nicht dem Themenbereich "Große Politik für Sondler" entspricht.
Foschepoth heisst der Mann, der dazu als Historiker Bücher geschrieben hat. Will nur keiner wahrhaben von den Verfechtern der "der2+4 Vertrag hat Deutschland wieder wiedervereint" Fraktion.
Ich näher mich ja auch immer mehr der lustigen Theorie an, daß der BER nicht eröffnet wird, weil Putin die Überflugrechte nicht erteilt...(also die Berlinfrage nicht abschliessend geklärt ist, obwohl das alle auf Wikipedia behaupten). Falls da jemand was zu weiss-her damit, da hab ich keine Meinung und bin noch auf dem Weg des nachforschens;-)
Mein Therapeut hat mir geraten, die Namen der Menschen, die ich hasse, auf kleine Zettel zu schreiben, sie ins Feuer zu werfen und zuzusehen, wie sie verbrennen. Das habe ich getan, und ich muss sagen, jetzt fühle ich mich viel besser.
P.S. Was mache ich jetzt mit den Zetteln??
In der brd gilt nach wie vor Alliiertes Vorbehaltsrecht, bedeutet die letzte Instanz ist immer in Übersee. Juristisch gesehen. Die usa haben sich 1990 zur Hauptsiegermacht erklären lassen, vertreten also die "Alliierten" alleine. Dieses Recht wird zur Zeit nicht ausgeübt, darum konstruiert sich die brd daraus einen "Nachfolge" die sie zwar ausüben kann aber die juristisch gesehen nicht wirksam ist. Auf deutsch, weil der Ami es nicht haben will holt es sich der Michel weil der ne Polizei mit Knarre hat.
Panzer der Wh sind nach geltendem Gesetz Eigentum der Hauptsieger-usa.
Es gibt noch eine andere Variante die wir immer gegen die Oberfinanzdirektion angewendet haben, man muss den Nachweis verlangen das die Rechnung für zB den Panzer vom Deutschen Reich an die Herstellerfirma bezahlt wurde. Ist da nämlich nicht der Fall, ist das Eigentum nie auf das Deutsche Reich übergegangen, dann hat der Nachfolger der Herstellerfirma einen Anspruch.
Wir haben uns aber mehrheitlich so geeinigt das der Oberfinanzedirektion der aktuelle Schrottpreis gezahlt wurde und wir das Gerät behalten durften. Das aber auch nur wenn kein Museum Anspruch hat.
Lange her alles;(
Frankenstein !
Was reden Sie hier für einen Unfug. Artikel 134 des Grundgesetzes bestimmt, dass Vermögen des Reiches grundsätzlich an den Bund übergeht. Wenn Sie jetzt einen Panzer der Wehrmacht auf einem Grundstück im Geltungsbereich des Grundgesetzes finden, ist dieser zunächst einmal im Eigentum des Bundes und nicht im Eigentum der Amerikaner.
Sollte ein Panzer der Wehrmacht außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes gefunden werden, gilt der Fund als Beute, und die jeweilige Staatsmacht kann darüber befinden wie sie will.
Bitte keine falschen oder möglicherweise ideologiebehafteten Halbwahrheiten in die Welt setzen!
Was reden Sie hier für einen Unfug. Artikel 134 des Grundgesetzes bestimmt, dass Vermögen des Reiches grundsätzlich an den Bund übergeht. Wenn Sie jetzt einen Panzer der Wehrmacht auf einem Grundstück im Geltungsbereich des Grundgesetzes finden, ist dieser zunächst einmal im Eigentum des Bundes und nicht im Eigentum der Amerikaner.
Sollte ein Panzer der Wehrmacht außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes gefunden werden, gilt der Fund als Beute, und die jeweilige Staatsmacht kann darüber befinden wie sie will.
Bitte keine falschen oder möglicherweise ideologiebehafteten Halbwahrheiten in die Welt setzen!
borsto
Unsinn. Wie viele Großgeräte haben sie denn schon gefunden? Wie oft waren sie vor Gericht mit dem Staat? Die brd ist 1949 erst gegründet worden, wie kann sie da Eigentum an Gerät der Wh „ erworben“ haben? Und ihre unterschwelligen Ideologie Vorwürfe können sie sich gepflegt.GvB. Mein Rat, erst Wissen aneignen, dann kommentieren
Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen.
Ach so. Na den Art kannte dann das Bundesverfassungsgericht wohl nicht:Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch". Siehe § 31I BverfGG.
Kurios das sich immer genau die sich auf „gesunden“ und „Verstand“ berufen, weder das eine noch das andere ihr eigen nennen dürfen.
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