Alte Druckerei
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Hallo Ani,
vielen Dank schon mal im voraus für die Bilder vom Haupteingang. Hoffentlich klappt das noch zeitnah mit der gemeinsamen Begehung. Seid ihr auch mal im Keller gewesen, oder ist das zu gefährlich? Wünsche dir noch einen schönen Abend und vieleicht bis bald.
MfG MarcusEin Volk, das keine Vergangenheit haben will, verdient auch keine Zukunft
(Alexander von Humboldt)Kommentar
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Nee.. ich war bisher immer nur zu zweit dort.. und zu zweit geh ich nie nie nie in diesen Keller =)
Offen war er vor ca. 1 Jahr noch.. ob es jetzt noch so ist weis ich leider nicht.
Ich schreib dir ne PN wegen Termin =)Und das, was eine Reihe von rätselhaften Ereignissen zu sein scheint, kann der Beginn einer wundervollen Reise sein..Kommentar
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Aktualisierung
Soooo, hier die versprochenen Fotos aus dem "Säulen - Eckhaus" Thread für euch...
Über die Druckerei haben wir ja schon ausgiebig gefachsimpelt...
Viel Spass beim Schauen und @MIMO: keine Angst, unsere Absprache steht noch, gibt nämlich trotzdem noch viel zu sehen!
LGAngehängte Dateien- 1.jpg (67,8 KB, 11x aufgerufen)
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"§ 123 Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt."
StGBKommentar
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und weiter...Angehängte Dateien- 11.jpg (84,9 KB, 6x aufgerufen)
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"§ 123 Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt."
StGBKommentar
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...undAngehängte Dateien- 21.jpg (104,2 KB, 5x aufgerufen)
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"§ 123 Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt."
StGBKommentar
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...und..Ende der Vorstellung
"§ 123 Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt."
StGBKommentar
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Hallo Supermara,
vielen Dank für die vielen schönen Bilder und auch die kleinen Details hast du nicht vergessen, echt super. Leider ist das nicht ganz einfach alle Leute unter einen Hut zu bekommen, aber irgendwie schaffen wir das noch. Ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben. Machst erstmal hübsch ihr beiden!
MfG MarcusEin Volk, das keine Vergangenheit haben will, verdient auch keine Zukunft
(Alexander von Humboldt)Kommentar
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Schöne Bilder. Hat sich eure Tour ja doch gelohnt
Schade wenn man sieht was aus dem Komplex geworden ist. Leider ziemlich gerockt der Kasten :-(
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@ Crazy: Ja, zum Glück, wir waren erstmal ganz schön angefressen...Naja und nach dem Besuch des "Macheten - Hauses" saßen wir dann auf nem Spielplatz und haben gegrübelt...Naja und dann sind wir kurzerhand zur Druckerei !!!gelaufen!!! (waren gefühlte 50km, obwohl es ca. 10 waren)
Es ist wirklich schade, dass es immer wieder so kommt, dass die Bauten so lange stehen gelassen werden, bis sie praktisch von selbst zusammen fallen. Zwischenzeitlich sind die Objekte dann Behausung für Obdachlose und Leinwand für Sprayer...
Aber komisch ist, dass die Abbrucharbeiten dort gar nicht voran gehen...
Was da jemand evtl. was Genaues?
LG"§ 123 Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt."
StGBKommentar
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Hallo Supermara,
die ganzen Nebengebäude wurden ja abgerissen und das Hauptgebäude steht unter Denkmalschutz. Es sollte eigentlich wieder schön restauriert werden und von einer Holding als Geschäftshaus genutzt werden. Anscheinend ist aber das Geld ausgegangen, denn die aufgestellten Gerüste und die große Bautafel wurden inzwischen wieder entfernt. Mich stimmt es immer wieder traurig was Leipzig für wunderschöne "alte" Substanz hat, die dann letztendlich doch verfällt.
MfG MarcusEin Volk, das keine Vergangenheit haben will, verdient auch keine Zukunft
(Alexander von Humboldt)Kommentar
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Quellenangabe
Hier nochmal ne Quellenangabe zu Beitrag #21 (auch von mir):
die Quelle hab ich von deutsches-architektur-forum.de...ist im Übrigen auch so ne sehr interessante Seite!"§ 123 Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt."
StGBKommentar
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.. ich bin auch ganz verliebt in die Druckerei.. deswegen versuche ich in nächster Zeit mit Supermara auch einfach noch ein paar mehr Motive einzufangen.. damit die Erinnerung im Bild bleibt
Und das, was eine Reihe von rätselhaften Ereignissen zu sein scheint, kann der Beginn einer wundervollen Reise sein..Kommentar
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Interdruck 11.2010
Hallo,
bin kein Schatzsucher sondern auf Suche nach allen Informationen zum Haus.
Vor allem interresiert mich wer jetzt dieses Gebäude derart verfallen läßt.
Dieses Kunstwerk von Eingangshalle, Treppe und Säulenfigur ist wohl nicht mehr zu retten. Handläufe, Wandvertäfelung, Kopf und Anderes ist verschwunden.
Rundgang November 2010
comp__DSC6318.jpg
comp__DSC6330.jpg
comp__DSC6337.jpg
comp__DSC6342.jpg
comp__DSC6344.jpg
comp_DSC6317.jpg
comp_05. Blick von der Treppe.jpg
comp_06. Ausgang.jpg
geht weiter......Kommentar





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