Alte Druckerei

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  • aniB
    Lehnsmann


    • 07.04.2010
    • 42
    • Leipzig

    #31
    sorry für die unscharfen Bilder.. aber die Kamera war nicht die beste..
    Und das, was eine Reihe von rätselhaften Ereignissen zu sein scheint, kann der Beginn einer wundervollen Reise sein..

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    • MIMO
      Heerführer


      • 22.11.2007
      • 1683
      • Sachsen
      • Rutus Alter 71

      #32
      Hallo Ani,

      vielen Dank schon mal im voraus für die Bilder vom Haupteingang. Hoffentlich klappt das noch zeitnah mit der gemeinsamen Begehung. Seid ihr auch mal im Keller gewesen, oder ist das zu gefährlich? Wünsche dir noch einen schönen Abend und vieleicht bis bald.

      MfG Marcus
      Ein Volk, das keine Vergangenheit haben will, verdient auch keine Zukunft
      (Alexander von Humboldt)

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      • aniB
        Lehnsmann


        • 07.04.2010
        • 42
        • Leipzig

        #33
        Nee.. ich war bisher immer nur zu zweit dort.. und zu zweit geh ich nie nie nie in diesen Keller =)

        Offen war er vor ca. 1 Jahr noch.. ob es jetzt noch so ist weis ich leider nicht.
        Ich schreib dir ne PN wegen Termin =)
        Und das, was eine Reihe von rätselhaften Ereignissen zu sein scheint, kann der Beginn einer wundervollen Reise sein..

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        • Supermara
          Geselle


          • 25.11.2009
          • 93
          • Leipzig

          #34
          Aktualisierung

          Soooo, hier die versprochenen Fotos aus dem "Säulen - Eckhaus" Thread für euch...
          Über die Druckerei haben wir ja schon ausgiebig gefachsimpelt...

          Viel Spass beim Schauen und @MIMO: keine Angst, unsere Absprache steht noch, gibt nämlich trotzdem noch viel zu sehen!

          LG
          Angehängte Dateien
          "§ 123 Hausfriedensbruch
          (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
          (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt."

          StGB

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          • Supermara
            Geselle


            • 25.11.2009
            • 93
            • Leipzig

            #35
            und weiter...
            Angehängte Dateien
            "§ 123 Hausfriedensbruch
            (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
            (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt."

            StGB

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            • Supermara
              Geselle


              • 25.11.2009
              • 93
              • Leipzig

              #36
              ...und
              Angehängte Dateien
              "§ 123 Hausfriedensbruch
              (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
              (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt."

              StGB

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              • Supermara
                Geselle


                • 25.11.2009
                • 93
                • Leipzig

                #37
                ...und..Ende der Vorstellung
                Angehängte Dateien
                "§ 123 Hausfriedensbruch
                (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
                (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt."

                StGB

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                • MIMO
                  Heerführer


                  • 22.11.2007
                  • 1683
                  • Sachsen
                  • Rutus Alter 71

                  #38
                  Hallo Supermara,

                  vielen Dank für die vielen schönen Bilder und auch die kleinen Details hast du nicht vergessen, echt super. Leider ist das nicht ganz einfach alle Leute unter einen Hut zu bekommen, aber irgendwie schaffen wir das noch. Ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben. Machst erstmal hübsch ihr beiden!

                  MfG Marcus
                  Ein Volk, das keine Vergangenheit haben will, verdient auch keine Zukunft
                  (Alexander von Humboldt)

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                  • Crazy-Kaktus
                    Ratsherr


                    • 01.03.2010
                    • 268
                    • Leipzig
                    • Keiner

                    #39
                    Schöne Bilder. Hat sich eure Tour ja doch gelohnt Schade wenn man sieht was aus dem Komplex geworden ist. Leider ziemlich gerockt der Kasten :-(

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                    • Supermara
                      Geselle


                      • 25.11.2009
                      • 93
                      • Leipzig

                      #40
                      @ Crazy: Ja, zum Glück, wir waren erstmal ganz schön angefressen...Naja und nach dem Besuch des "Macheten - Hauses" saßen wir dann auf nem Spielplatz und haben gegrübelt...Naja und dann sind wir kurzerhand zur Druckerei !!!gelaufen!!! (waren gefühlte 50km, obwohl es ca. 10 waren)

                      Es ist wirklich schade, dass es immer wieder so kommt, dass die Bauten so lange stehen gelassen werden, bis sie praktisch von selbst zusammen fallen. Zwischenzeitlich sind die Objekte dann Behausung für Obdachlose und Leinwand für Sprayer...

                      Aber komisch ist, dass die Abbrucharbeiten dort gar nicht voran gehen...

                      Was da jemand evtl. was Genaues?

                      LG
                      "§ 123 Hausfriedensbruch
                      (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
                      (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt."

                      StGB

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                      • MIMO
                        Heerführer


                        • 22.11.2007
                        • 1683
                        • Sachsen
                        • Rutus Alter 71

                        #41
                        Hallo Supermara,

                        die ganzen Nebengebäude wurden ja abgerissen und das Hauptgebäude steht unter Denkmalschutz. Es sollte eigentlich wieder schön restauriert werden und von einer Holding als Geschäftshaus genutzt werden. Anscheinend ist aber das Geld ausgegangen, denn die aufgestellten Gerüste und die große Bautafel wurden inzwischen wieder entfernt. Mich stimmt es immer wieder traurig was Leipzig für wunderschöne "alte" Substanz hat, die dann letztendlich doch verfällt.

                        MfG Marcus
                        Ein Volk, das keine Vergangenheit haben will, verdient auch keine Zukunft
                        (Alexander von Humboldt)

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                        • Supermara
                          Geselle


                          • 25.11.2009
                          • 93
                          • Leipzig

                          #42
                          Quellenangabe

                          Hier nochmal ne Quellenangabe zu Beitrag #21 (auch von mir):

                          die Quelle hab ich von deutsches-architektur-forum.de...ist im Übrigen auch so ne sehr interessante Seite!
                          "§ 123 Hausfriedensbruch
                          (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
                          (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt."

                          StGB

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                          • Falker
                            Geselle


                            • 05.06.2007
                            • 81
                            • Sachsen

                            #43
                            Ja, völlig hohl. Da hätte man auch alles lassen können wie es wahr.. mann eh die schöne Druckerei !.

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                            • aniB
                              Lehnsmann


                              • 07.04.2010
                              • 42
                              • Leipzig

                              #44
                              .. ich bin auch ganz verliebt in die Druckerei.. deswegen versuche ich in nächster Zeit mit Supermara auch einfach noch ein paar mehr Motive einzufangen.. damit die Erinnerung im Bild bleibt
                              Und das, was eine Reihe von rätselhaften Ereignissen zu sein scheint, kann der Beginn einer wundervollen Reise sein..

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                                • 21.11.2010
                                • 18
                                • Sachsen

                                #45
                                Interdruck 11.2010

                                Hallo,

                                bin kein Schatzsucher sondern auf Suche nach allen Informationen zum Haus.
                                Vor allem interresiert mich wer jetzt dieses Gebäude derart verfallen läßt.

                                Dieses Kunstwerk von Eingangshalle, Treppe und Säulenfigur ist wohl nicht mehr zu retten. Handläufe, Wandvertäfelung, Kopf und Anderes ist verschwunden.

                                Rundgang November 2010


                                comp__DSC6318.jpg

                                comp__DSC6330.jpg

                                comp__DSC6337.jpg

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                                comp__DSC6344.jpg

                                comp_DSC6317.jpg

                                comp_05. Blick von der Treppe.jpg

                                comp_06. Ausgang.jpg

                                geht weiter......

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