vielen Dank schon mal im voraus für die Bilder vom Haupteingang. Hoffentlich klappt das noch zeitnah mit der gemeinsamen Begehung. Seid ihr auch mal im Keller gewesen, oder ist das zu gefährlich? Wünsche dir noch einen schönen Abend und vieleicht bis bald.
MfG Marcus
Ein Volk, das keine Vergangenheit haben will, verdient auch keine Zukunft
(Alexander von Humboldt)
"§ 123 Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt."
"§ 123 Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt."
"§ 123 Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt."
"§ 123 Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt."
vielen Dank für die vielen schönen Bilder und auch die kleinen Details hast du nicht vergessen, echt super. Leider ist das nicht ganz einfach alle Leute unter einen Hut zu bekommen, aber irgendwie schaffen wir das noch. Ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben. Machst erstmal hübsch ihr beiden!
MfG Marcus
Ein Volk, das keine Vergangenheit haben will, verdient auch keine Zukunft
(Alexander von Humboldt)
@ Crazy: Ja, zum Glück, wir waren erstmal ganz schön angefressen...Naja und nach dem Besuch des "Macheten - Hauses" saßen wir dann auf nem Spielplatz und haben gegrübelt...Naja und dann sind wir kurzerhand zur Druckerei !!!gelaufen!!! (waren gefühlte 50km, obwohl es ca. 10 waren)
Es ist wirklich schade, dass es immer wieder so kommt, dass die Bauten so lange stehen gelassen werden, bis sie praktisch von selbst zusammen fallen. Zwischenzeitlich sind die Objekte dann Behausung für Obdachlose und Leinwand für Sprayer...
Aber komisch ist, dass die Abbrucharbeiten dort gar nicht voran gehen...
Was da jemand evtl. was Genaues?
LG
"§ 123 Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt."
die ganzen Nebengebäude wurden ja abgerissen und das Hauptgebäude steht unter Denkmalschutz. Es sollte eigentlich wieder schön restauriert werden und von einer Holding als Geschäftshaus genutzt werden. Anscheinend ist aber das Geld ausgegangen, denn die aufgestellten Gerüste und die große Bautafel wurden inzwischen wieder entfernt. Mich stimmt es immer wieder traurig was Leipzig für wunderschöne "alte" Substanz hat, die dann letztendlich doch verfällt.
MfG Marcus
Ein Volk, das keine Vergangenheit haben will, verdient auch keine Zukunft
(Alexander von Humboldt)
Hier nochmal ne Quellenangabe zu Beitrag #21 (auch von mir):
die Quelle hab ich von deutsches-architektur-forum.de...ist im Übrigen auch so ne sehr interessante Seite!
"§ 123 Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt."
.. ich bin auch ganz verliebt in die Druckerei.. deswegen versuche ich in nächster Zeit mit Supermara auch einfach noch ein paar mehr Motive einzufangen.. damit die Erinnerung im Bild bleibt
Und das, was eine Reihe von rätselhaften Ereignissen zu sein scheint, kann der Beginn einer wundervollen Reise sein..
bin kein Schatzsucher sondern auf Suche nach allen Informationen zum Haus.
Vor allem interresiert mich wer jetzt dieses Gebäude derart verfallen läßt.
Dieses Kunstwerk von Eingangshalle, Treppe und Säulenfigur ist wohl nicht mehr zu retten. Handläufe, Wandvertäfelung, Kopf und Anderes ist verschwunden.
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