Der Zustand des Gelände hat sich wirklich erheblich verschlechtert. Auf älteren Bildern steht sogar noch ein recht gut erhaltener F2000 Fernschreiber. Auch vieles andere sah noch erheblich besser aus.
irakische Botschaft
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Hallo !
Wenn es immer danach geht ob man Ruinen betreten kann oder nicht,können wir den Thread gleich zu machen,aber auch die Treffen absagen da hier der Austausch von Informationen dient. Ich werde demnächst wir feiern heute in der Ukraine weihnacht ( Väterschen Frost ),weitere Fotos von Ruinen einstellen. Auf meiner Speicherkarte sind noch 1500 Fotos davon. Damit kann ich den ganzen Thread beleben.
UweKommentar
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Gib mir genügend Schubkraft und ich bringe dir ein Klavier zum fliegen.Kommentar
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Das Grundstück und das Gebäude waren Eigentum der DDR und ist jetzt Eigentum der BRD (als Rechtsnachfolger). Das ist natürlich nicht irakisches Hoheitsgebiet wie hier behauptet wurde. Der Irak hat nur ein unbefristetes Nutzungsrecht auf dem Objekt aber auf eine weitere Nutzung verzichtet.
Das Objekt steht seit über 20 Jahre leer und ist allseits bekannt. Da gibt es nichts mehr zu entdecken, auch zerstören oder plündern lässt sich da nix mehr.
Ich sehe da keinen Straftatbestand wenn man dieses Objekt ohne Genehmigung betritt da dieses Objekt rechtlich gesehen nicht ausreichend befriedet ist. Eine aktuelle Befriedung des Hausrechtinhabers gibt es dort nicht. Ein zerstörter Zaun aus vorheriger Nutzung reicht da nicht aus um eine aktuelle Befriedung zu zeigen. Es müssten wenigstens aktuelle Verbotsschilder aufgestellt sein.
Dazu kommt das in dem Fall Hausfriedensbruch ein privatrechtlicher Antragsdelikt ist. Was bedeutet das der Hausrechtinhaber direkt vor Ort das unbefugte Betreten nachweisen und bei der Polizei anzeigen müsste. Und das wird bei dem Objekt in der Praxis wohl offensichtlich nicht umsetzbar sein.
Rechtlich gesehen sehe ich da eher ein grobes Vergehen des Hausrechtinhabers seiner Verkehrssicherungspflicht seit langer Zeit und in keiner Weise auch nur annährend nachzukommen.______________
mfg Swen
2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler...Kommentar
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Ganz korrekt ist das nicht - es ist und bleibt ein Straftatbestand. Wird aber eben wegen der beschriebenen Problematik selten zur Anzeige gebracht und sind wir mal ehrlich: wer sich wirklich für deine Immobilie interessiert, lässt gar nicht erst so einen Zustand entstehen. So gesehen begeht man zwar eine Straftat, tut ja aber letztlich keinem damit weh.
Wie mein Herr Staatsanwalt schon mal zu mir sagte: Weißte, solange du da jetzt nicht einbrichst und drinnen alles zerkloppst oder irgendwas klaust können die dir gar nicht so viel - denn ein Richter muss ja für die Strafe auch feststellen inwieweit dem Kläger tatsächlich ein Schaden entstanden ist...Genossen und Genossinnen! Geniesset den genuß der Genossenschaften, denn es könnte vorkommen, dass die
Nachkommen mit dem Einkommen der Vorkommen nicht auskommen und daher umkommen!Kommentar
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Meine Aussage war ja auch keine allgemeingültige Rechtsberatung sondern bezog sich speziell auf dieses Objekt hier. Und da ist das Betreten eben nicht grundsätzlich eine Straftat! Damit es eine Straftat wird müssen VORHER erstmal zwei ganz wichtige Punkte erfüllt sein:
1. Muß der Hausrechtinhaber das Betreten eindeutig verbieten. Endweder mündlich oder schriftlich per Verbotsschilder oder eben durch eine Befriedung.
Die Befriedung muß aktuell sein und ganz klar das Interesse des Hausrechtinhabers zeigen das ein Betreten unerwünscht ist. Entweder durch Verbotsschilder oder einem Zaun den man überwinden muß um das Grundstück zu betreten. Fehlt der Zaun auch nur teilweise oder steht das Tor offen zeigt der Hausrechtinhaber nicht eindeutig an das ein betreten unerwünscht ist.
2. Muß der Hausrechtinhaber einen Strafantrag stellen und das unerlaubte Betreten nachweisen können. Das heißt dem Angezeigten muss das Betreten VORHER eindeutig durch die oben genannten Punkte eindeutig verboten worden sein.
Erst wenn diese beiden Punkte erfüllt sind wird es ein Straftatbestand und nicht grundsätzlich vorher schon. Und bezogen auf dieses Objekt hier können diese Punkte eben nicht erfüllt werden. Das bezieht sich aber wie schon gesagt eben nur auf den momentanen Zustand.______________
mfg Swen
2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler...Kommentar
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Meine Aussage war ja auch keine allgemeingültige Rechtsberatung sondern bezog sich speziell auf dieses Objekt hier. Und da ist das Betreten eben nicht grundsätzlich eine Straftat! Damit es eine Straftat wird müssen VORHER erstmal zwei ganz wichtige Punkte erfüllt sein:
1. Muß der Hausrechtinhaber das Betreten eindeutig verbieten. Endweder mündlich oder schriftlich per Verbotsschilder oder eben durch eine Befriedung.
Die Befriedung muß aktuell sein und ganz klar das Interesse des Hausrechtinhabers zeigen das ein Betreten unerwünscht ist. Entweder durch Verbotsschilder oder einem Zaun den man überwinden muß um das Grundstück zu betreten. Fehlt der Zaun auch nur teilweise oder steht das Tor offen zeigt der Hausrechtinhaber nicht eindeutig an das ein betreten unerwünscht ist.
2. Muß der Hausrechtinhaber einen Strafantrag stellen und das unerlaubte Betreten nachweisen können. Das heißt dem Angezeigten muss das Betreten VORHER eindeutig durch die oben genannten Punkte eindeutig verboten worden sein.
Erst wenn diese beiden Punkte erfüllt sind wird es ein Straftatbestand und nicht grundsätzlich vorher schon. Und bezogen auf dieses Objekt hier können diese Punkte eben nicht erfüllt werden. Das bezieht sich aber wie schon gesagt eben nur auf den momentanen Zustand.
Das ist doch Haarspalterei. Der Straftatbestand liegt ganz sicher vor, nur wird er aus bestimmten Gründen nicht zur Anzeige gebracht. Es ist eine STRAFTAT. Nach dem Quatsch was du schreibst wäre auch eine Körperverletzung keine Straftat nur weil sie nicht zur Anzeig gebracht wird. Die Bedingungen zum Hausfriedensbruch sind eindeutig definiert:
§ 123
Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Das steht nicht UND sonder ODER, bedeutet wenn einer der Definitionen erfüllt ist liegt das Delikt vor. Punkt.
Die Tatsache das es keiner beanzeigt bedeutet nicht das es keine Straftat ist!
Das ein kaputter Zaun oder offene Tore das Gesetz aushebeln ist ja wohl das albernste was ich je gelesen habe. Danach würde das offenstehen deiner Haustür suggerieren das du eventuell mit einem Einbruch einverstanden bist. Muste selber lachen, oder?!Der Widerstand gegen Hitler wird von Tag zu Tag größer. Johannes Gross 2014Kommentar
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Vielen Dank, Sven
LG,
StephanSich nur halb so viel aufzuregen,
bringt mehr als doppelt so viel Spass am Leben.
Margareta MatysikKommentar
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Darauf habe ich nur gewartet das DU darauf anspringst bei deinen bisherigen Beiträgen zu dem Thema hier!
Du hast aber nicht wirklich gelesen und verstanden was ich dazu geschrieben habe... dann hättest du verstanden das es keine allgemeine Aussage war sondern sich auf diesen speziellen Fall hier bezog... Gut ist aber schon mal das du den richtigen Gesetzestext gefunden hast... nur verstanden hast du ihn nicht...
Denn da steht genau das drin was ich zuvor gesagt habe! Wie schon gesagt gibt es eine rechtliche Definition was eine Befriedung darstellt und was nicht... Und genau davon ist abhängig ob der Straftatbestand des Hausfriedensbruch vorliegt oder eben nicht...
Und ja ich musste Lachen... aber eher über das was du geschrieben hast und wie du alles durcheinander bringst mit deinem juristischen Halbwissen... schon allein deine Aussage eine offene Haustür mit Einbruch in Verbindung zu bringen...
Aber egal das ist nicht das Thema hier und jeder hat selbst die Möglichkeit sich juristisch zu informieren... hier ist nicht der Ort dafür...
Ich sag dazu jetzt auch nichtsweiter und bin raus!______________
mfg Swen
2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler...Kommentar
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Kommentar
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Darauf habe ich nur gewartet das DU darauf anspringst bei deinen bisherigen Beiträgen zu dem Thema hier!
Du hast aber nicht wirklich gelesen und verstanden was ich dazu geschrieben habe... dann hättest du verstanden das es keine allgemeine Aussage war sondern sich auf diesen speziellen Fall hier bezog... Gut ist aber schon mal das du den richtigen Gesetzestext gefunden hast... nur verstanden hast du ihn nicht...
Denn da steht genau das drin was ich zuvor gesagt habe! Wie schon gesagt gibt es eine rechtliche Definition was eine Befriedung darstellt und was nicht... Und genau davon ist abhängig ob der Straftatbestand des Hausfriedensbruch vorliegt oder eben nicht...
Und ja ich musste Lachen... aber eher über das was du geschrieben hast und wie du alles durcheinander bringst mit deinem juristischen Halbwissen... schon allein deine Aussage eine offene Haustür mit Einbruch in Verbindung zu bringen...
Aber egal das ist nicht das Thema hier und jeder hat selbst die Möglichkeit sich juristisch zu informieren... hier ist nicht der Ort dafür...
Ich sag dazu jetzt auch nichtsweiter und bin raus!Ich sag mal das mir unterstellte "Halbwissen" scheint in der Tat immer noch mehr zu sein als dein offensichtliches Nullwissen. Ich formuliere das mal so das auch einfach gestrickte Charakteräre es leicht verstehen können, wenn du ohne Willen des Eigentümers sein Land betritts ist das schon illegal. Da kannst du schön formulieren, Wortakkrobatik betreiben und lauwarme Sätze zusammenfabulieren...Fakt bleibt das du keine Ahnung hast. Wie ich schon erwähnte muste ich schon auf fast einem dutzend Prozessen als Zeuge dabei sein wenn wieder mal so ein Schnitzeljäger deiner Meinung war und auf meinen Grundstücken herumgeturnt sind. Und(hier wirst du jetzt wieder lachen, ich weiss) die Richter da waren sicher alle nicht solche Klassesuperduperjuristen wie du denn die haben das in allen Fällen genau so gesehenwie ich auch. Klingt sicher komisch für dich, iss aber so! Doch ich werde ihnen mal empfehlen sicher deines immensen Wissens zu bedienen, bestimmt lernen die noch was dazu
))
Zuletzt noch, das mit dem Lachen, naja, das übste dann doch noch mal, oder?!
Für die anderen, die sich ernsthaft interessieren, hier:
2. Tathandlungen
....§ 123 l StGB zwischen dem widerrechtlichen Eindringen und dem unbefugten Verweilen entgegen einer Aufforderung des Berechtigten unterscheidet. Der Hausfriedensbruch kann also durch zwei unterschiedliche Verhaltensweisen begangen werden. Da man unter diesen Begriffen alles Mögliche verstehen kann, greifen wir wiederum auf die Definitionen der herrschenden Meinung zurück.
a] Widerrechtliches Eindringen
Wann ist eigentlich ein widerrechtliches Eindringen gegeben?
aa) Eindringen
Unter »Eindringen« ist das Betreten gegen oder ohne Willen des Hausrechtsinhabers zu verstehen. Für ein Betreten wird es als ausreichend erachtet, wenn der Täter nur mit einem Teil seines Körpers in das Schutzobjekt gelangt, also z.B. seinen Fuß zwischen die Tür stellt oder in einen Raum hineingreift, um die Sicherungskette zu lösen.Der Widerstand gegen Hitler wird von Tag zu Tag größer. Johannes Gross 2014Kommentar
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