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  • rednex111
    Landesfürst


    • 19.01.2008
    • 600
    • berlin
    • MD 3009, gut zum Gullideckel finden

    #46
    Zitat von Preussengold
    Nein, plnisch ist "Dobranoce", das ist ist wohl tschechisch
    Auch wenn das Thema nun mittlerweile völlig entgleist.

    Dobranoc das ist polnisch!!!!!

    Gruß Rednex
    Suche alles über die Festungsfront Oder-Warthe- Bogen. Feldpost, Fotos usw.

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    • Preussengold
      Berufs-Querulant
      • 30.09.2012
      • 3577
      • Preussen

      #47
      Zitat von rednex111
      Auch wenn das Thema nun mittlerweile völlig entgleist.

      Dobranoc das ist polnisch!!!!!

      Gruß Rednex

      Wiem, języka polskiego ! Das steht doch da das es POLNISCH ist, das andere ist wohl tschechisch...
      Der Widerstand gegen Hitler wird von Tag zu Tag größer. Johannes Gross 2014

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      • Sorgnix
        Admin

        • 30.05.2000
        • 25923
        • Pöhlde - (=> Süd-Nds.)
        • Große Nase, Augen, Ohren, Merlin, Whites XLT, Tesoro, Nokta Impact, Rutus, Minelab XTerra, OGF-L, UW 720C, Mariscope Spy, Chasing M2 Pro ...

        #48
        Zitat von Brainiac
        ... jeder hat selbst die Möglichkeit sich juristisch zu informieren... hier ist nicht der Ort dafür...
        (Nachtrag, edit: => Genau! )


        Nun, hier ist zumindest nicht der Ort für Streit. Jedenfalls nicht für Streit, der am Ende ins Persönliche abdriftet!


        Liebe Freunde, Männer - und Mädchen,

        es ist doch jetzt schon fast unerheblich, über diese "kleinen Details" zu streiten. Wer hat jetzt recht - oder unrecht??

        Vielleicht sollten wir ne Sammlung mit Musterurteilen anlegen ...
        HAT einer welche??
        Gar aus eigener Erfahrung???

        Seht Ihr, da scheint die Praxis zwar für den einen oder anderen total "eindeutig" zu sein. Aber im "wahren Leben" scheint (kaum) (k)einer wirkliche Erfahrungen zu haben ...


        Verbleiben wir doch einfach bei der alten Weisheit:
        Für mein eigenes Tun habe ich immer den schlimmsten anzunehmenden Fall im Hinterkopf, wo es mir vielleicht an den Kragen gehen kann ...
        da fährt man zumindest besser mit, als nur blauäugig unterwegs zu sein und sich die Rechtslage immer nur positiv auszulegen ...


        EINIG sind wir doch vielleicht darin, daß ein Grundstücksbesitzer vielleicht nicht unbedingt erfreut ist, sich gar berechtigt beschweren könnte, wenn man in seiner "Ruine" rumklettert. So viel Übereinkunft sollte möglich sein ...
        Was dann hinterher im schlimmsten Falle rechtlich folgen kann (nicht muß) das muß dann jeder mit sich selbst ausmachen.
        Wenn jeder diesen Thread gelesen hat, kann er zumindest hinterher nicht behaupten, er hätte nie was von der Rechtsproblematik gehört ...


        Merke:
        Die einen sind auch mal bereit, aus den Erfahrungen der anderen zu lernen.
        ... und es gibt welche, die bestehen darauf, jede Erfahrung selbst machen zu müssen.
        Welche Variante "intelligenter" ist, obliegt jedem selbst zu beurteilen.



        Gruß
        Dobranoc (auf polnisch)
        Jörg
        Zuletzt geändert von Sorgnix; 12.01.2015, 14:56.
        Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hat
        zu tun mit der Blödheit ihrer Bewunderer ...

        (Heiner Geißler)

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        • Preussengold
          Berufs-Querulant
          • 30.09.2012
          • 3577
          • Preussen

          #49
          Datt hast du sehr schön erklärt. Gefällt mir!
          Der Widerstand gegen Hitler wird von Tag zu Tag größer. Johannes Gross 2014

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          • Brainiac
            Heerführer


            • 21.12.2003
            • 3194
            • Berlin
            • Augen, Ohren, Nase und Verstand

            #50
            @Jörg
            Ich habe lediglich geschrieben das nach Paragraph 123 StGB das Betreten eines unbefriedeten Grundstücks keine Straftat ist...

            Warum der Preusse das nicht versteht und auch noch ausfallend wird kann ich dir aber auch nicht sagen...
            ______________
            mfg Swen


            2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler...

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            • Preussengold
              Berufs-Querulant
              • 30.09.2012
              • 3577
              • Preussen

              #51
              Zitat von Brainiac
              @Jörg
              Ich habe lediglich geschrieben das nach Paragraph 123 StGB das Betreten eines unbefriedeten Grundstücks keine Straftat ist...

              Warum der Preusse das nicht versteht und auch noch ausfallend wird kann ich dir aber auch nicht sagen...
              Kann ich dir erklären, du hast offensichtlich eine Leseschwäche. Was an dem Text

              " Unter »Eindringen« ist das Betreten gegen oder ohne Willen des Hausrechtsinhabers zu verstehen."

              nicht zu verstehen ist erschließt sich wohl nur jemanden von deiner, tja wie umschreibe ich das ohne gegen die Regeln zu verstoßen, na also jemand der so klug ist wie du ebend

              Ach und das "unbefriedete" hat du ja dazu erfunden, die Botschaft hat ganz offensichtlich einen Zaun und egal ob Tor offen oder nicht, es bleibt eine Straftat. Wie jeder, auch wenn er nicht so klug ist wie du deutlich erlesen kann. Wenn er kann
              Der Widerstand gegen Hitler wird von Tag zu Tag größer. Johannes Gross 2014

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              • Grubenmolch
                • 26.02.2009
                • 3155
                • Ostsachsen

                #52

                Gesetz hin oder her... ganz schon vermüllt das EIGENTLICHE (interessante) Thema!
                Meint Grubenmolch.
                Endlich auch mal Fotowettbewerbgewinner 11/2020

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                • rednex111
                  Landesfürst


                  • 19.01.2008
                  • 600
                  • berlin
                  • MD 3009, gut zum Gullideckel finden

                  #53
                  Macht das Thema doch zu.

                  Gruß Rednex
                  Suche alles über die Festungsfront Oder-Warthe- Bogen. Feldpost, Fotos usw.

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                  • Brainiac
                    Heerführer


                    • 21.12.2003
                    • 3194
                    • Berlin
                    • Augen, Ohren, Nase und Verstand

                    #54
                    Zitat von Preussengold
                    Kann ich dir erklären, du hast offensichtlich eine Leseschwäche. Was an dem Text

                    " Unter »Eindringen« ist das Betreten gegen oder ohne Willen des Hausrechtsinhabers zu verstehen."

                    nicht zu verstehen ist erschließt sich wohl nur jemanden von deiner, tja wie umschreibe ich das ohne gegen die Regeln zu verstoßen, na also jemand der so klug ist wie du ebend

                    Ach und das "unbefriedete" hat du ja dazu erfunden, die Botschaft hat ganz offensichtlich einen Zaun und egal ob Tor offen oder nicht, es bleibt eine Straftat. Wie jeder, auch wenn er nicht so klug ist wie du deutlich erlesen kann. Wenn er kann

                    Warum wirst du schon wieder persönlich und ausfallend?
                    Schade das du so viel Narrenfreiheit hier hast... hättest du die nicht könnte man dich auch mal ernst nehmen!

                    § 123
                    Hausfriedensbruch

                    (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

                    (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

                    Wer ein unbefriedetes Grundstück betritt begeht keine Straftat. Das ist kein Schöngerede oder mein dazu erfinden sondern das ergibt sich einfach aus diesem Gesetz... ist doch nicht so schwer zu verstehen...

                    Das hier genannte Objekt ist nicht befriedet. Der Rest vom Alten Zaun stellt lediglich eine Teilumfriedung dar lässt aber keine Befriedung des Grundstücks erkennen. Den Unterscheid zwischen Befriedung und Umfriedung spare ich mir zu erklären. Würdest du wahrscheinlich auch nicht verstehen...

                    Wie oft warst du schon bei dem Objekt und wann zuletzt das du das beurteilen kannst? Ich war in den letzten 12 Jahren mindestens 4 mal dort... zu Sicherheit sogar heute nochmal...
                    ______________
                    mfg Swen


                    2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler...

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                    • 2augen1nase
                      Heerführer


                      • 13.03.2007
                      • 5543
                      • Chemnitz
                      • keiner.. leider

                      #55
                      Lieber Brainiac, jetzt mal was aus meiner Erfahrung:

                      Ich habe mir mal eine Bahnhalle angeschaut, die war zufällig offen - ehrlich!

                      Drinnen waren allerdings Bewegungsmelder installiert und diese haben dann die Polizei auf den Plan gerufen. Grundstück war teilweise umzäunt, der Zaun war löcherig ohne Ende, zudem gab es nur eine Schranke an der ein kleiner Weg vorbeiführte.

                      Laut Polizei hieß es: Auch wenn ein grundstück betretbar ist, ist er Wille des Eigentümers erkennbar. Eine Schranke bzw ein Zaun - auch wenn das leicht überwindbar bzw. durchtretbar ist ist dennoch eine Einfriedung - also greift auch hier der Paragraph. Von einer Anzeige wurde seitens der Bahn abgesehen, weil wir unseren Besuch dort begründen konnten - es ging da um ein studentisches Projekt in welches wir zwar nicht involviert waren, aber interessiert daran. Glück gehabt, die Bahn ist ja ansonsten nicht gerade zimperlich.

                      So gesehen muss ich dem Preussengold Recht geben, zumal mir das ja der Staatsanwalt in meinem Freundeskreis ebenfalls bestätigt hat. Dieser fügte eben nur aus der Praxis hinzu, dass eben nicht alle geahndet werden kann, denn dem Eigentümer entsteht ja in der Regel kein bezifferbarer Schaden, also wird das meist zu den Akten gelegt oder in schwierigeren Fällen mit einer geringen Geldstrafe belegt...

                      Wie gesagt, viel passieren kann nicht, aber man muss sich dennoch bewusst darüber sein dass etwas passieren könnte. Zumal mir auch schon mal Spionage unterstellt wurde, was sicherlich anders beurteilt werden würde wenn das mal zur Anzeige kommt.
                      Genossen und Genossinnen! Geniesset den genuß der Genossenschaften, denn es könnte vorkommen, dass die
                      Nachkommen mit dem Einkommen der Vorkommen nicht auskommen und daher umkommen!

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                      • Preussengold
                        Berufs-Querulant
                        • 30.09.2012
                        • 3577
                        • Preussen

                        #56
                        Zitat von Brainiac
                        Warum wirst du schon wieder persönlich und ausfallend?
                        Schade das du so viel Narrenfreiheit hier hast... hättest du die nicht könnte man dich auch mal ernst nehmen!

                        § 123
                        Hausfriedensbruch

                        (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

                        (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

                        Wer ein unbefriedetes Grundstück betritt begeht keine Straftat. Das ist kein Schöngerede oder mein dazu erfinden sondern das ergibt sich einfach aus diesem Gesetz... ist doch nicht so schwer zu verstehen...

                        Das hier genannte Objekt ist nicht befriedet. Der Rest vom Alten Zaun stellt lediglich eine Teilumfriedung dar lässt aber keine Befriedung des Grundstücks erkennen. Den Unterscheid zwischen Befriedung und Umfriedung spare ich mir zu erklären. Würdest du wahrscheinlich auch nicht verstehen...

                        Wie oft warst du schon bei dem Objekt und wann zuletzt das du das beurteilen kannst? Ich war in den letzten 12 Jahren mindestens 4 mal dort... zu Sicherheit sogar heute nochmal...
                        Du amüsierst mich. Ich werde persönlich? Mensch lese doch mal was du schreibst! Du fabulierst dir zusammen was dir paßt. Ich kann es dir ganz einfach aus der Praxis erzählen, es spielt keine Rolle ob der Zaun löchrig ist oder nicht, wenn eine Umfriedung erkennbar ist reicht das völlig aus, selbst wenn es nur Flatterband ist, es reicht aus. Sobald das Einverständniss vom Eigentümer nicht vorliegt und Befriedung erkennbar ist reicht das. Und es geht nicht um DAS Objekt sondern generell um leer stehende Objekte. Wie ich auch schon mehrfach geschrieben habe(deswegen attestiere ich dir besagte Leseschwäche) habe ich diverse Typen von meinem Grundstück gepflückt und ALLE wurden wegen Hausfriedensbruch belangt. Das waren nach deiner Beurteilung sicher alles Justitzirrtümer aber welcher Richter hat schon dein Wissen! Und diesen Quatsch von wegen "Teilumfriedung", hast du dir das selber ausgedacht?
                        Und ganz am Ende, solche "Experten" wie du müssen mich nicht ernst nehmenIch war bei zig Urteilen dabei, ich kann über deine experiemetelle Rechtsauffassung entspannt lachenIch hoffe nur du must damit nicht deine Brötchen verdienen, das wäre bedauerlich
                        Der Widerstand gegen Hitler wird von Tag zu Tag größer. Johannes Gross 2014

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                        • Preussengold
                          Berufs-Querulant
                          • 30.09.2012
                          • 3577
                          • Preussen

                          #57
                          Zitat von 2augen1nase
                          Lieber Brainiac, jetzt mal was aus meiner Erfahrung:

                          Ich habe mir mal eine Bahnhalle angeschaut, die war zufällig offen - ehrlich!

                          Drinnen waren allerdings Bewegungsmelder installiert und diese haben dann die Polizei auf den Plan gerufen. Grundstück war teilweise umzäunt, der Zaun war löcherig ohne Ende, zudem gab es nur eine Schranke an der ein kleiner Weg vorbeiführte.

                          Laut Polizei hieß es: Auch wenn ein grundstück betretbar ist, ist er Wille des Eigentümers erkennbar. Eine Schranke bzw ein Zaun - auch wenn das leicht überwindbar bzw. durchtretbar ist ist dennoch eine Einfriedung - also greift auch hier der Paragraph. :
                          Absolut richtig! Das ist genau das was ich permanent schreibe...
                          Der Widerstand gegen Hitler wird von Tag zu Tag größer. Johannes Gross 2014

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                          • Brainiac
                            Heerführer


                            • 21.12.2003
                            • 3194
                            • Berlin
                            • Augen, Ohren, Nase und Verstand

                            #58
                            Zitat von 2augen1nase
                            Lieber Brainiac, jetzt mal was aus meiner Erfahrung:

                            Ich habe mir mal eine Bahnhalle angeschaut, die war zufällig offen - ehrlich!

                            Drinnen waren allerdings Bewegungsmelder installiert und diese haben dann die Polizei auf den Plan gerufen. Grundstück war teilweise umzäunt, der Zaun war löcherig ohne Ende, zudem gab es nur eine Schranke an der ein kleiner Weg vorbeiführte.

                            Laut Polizei hieß es: Auch wenn ein grundstück betretbar ist, ist er Wille des Eigentümers erkennbar. Eine Schranke bzw ein Zaun - auch wenn das leicht überwindbar bzw. durchtretbar ist ist dennoch eine Einfriedung - also greift auch hier der Paragraph. Von einer Anzeige wurde seitens der Bahn abgesehen, weil wir unseren Besuch dort begründen konnten - es ging da um ein studentisches Projekt in welches wir zwar nicht involviert waren, aber interessiert daran. Glück gehabt, die Bahn ist ja ansonsten nicht gerade zimperlich.

                            So gesehen muss ich dem Preussengold Recht geben, zumal mir das ja der Staatsanwalt in meinem Freundeskreis ebenfalls bestätigt hat. Dieser fügte eben nur aus der Praxis hinzu, dass eben nicht alle geahndet werden kann, denn dem Eigentümer entsteht ja in der Regel kein bezifferbarer Schaden, also wird das meist zu den Akten gelegt oder in schwierigeren Fällen mit einer geringen Geldstrafe belegt...

                            Wie gesagt, viel passieren kann nicht, aber man muss sich dennoch bewusst darüber sein dass etwas passieren könnte. Zumal mir auch schon mal Spionage unterstellt wurde, was sicherlich anders beurteilt werden würde wenn das mal zur Anzeige kommt.
                            Da hast du ja auch Recht! In deinem Fall greift der Paragraph weil das Grundstück befriedet war. Der Grundstückseigentümer hat ja klar sein Interesse angeziegt das dieses Grundstück nicht unbefugt betreten werden soll. Und das sogar mehrfach durch die Bewegungsmelder die scheinabr sogar einen direkten Alarm zu Polizei gesendet haben, durch die Schranke auch wenn diese umgehbar war und durch den Zaun. Ein Loch im Zaun befreit nicht von eine Befriedung weil man dort offensichtlich ja eindringen muss um auf das Grundstück zu gelangen... Demnach ist das Grundstück sogar eindeutig befirdet und es wäre Hausfriedensbruch wenn man das Grundstück unbefugt betritt weil der Eigentümer sein Interesse gezeigt hat das es nicht betreten werden soll von Unbefugten...

                            Das Grundstück in diesem Thread ist aber eben nicht befriedet...

                            Ein Zaun ist eine Umfriedung aber nicht automatisch auch eine Befriedung. Und eine Befriedung muss nicht durch einen Zaun angezeigt werden um ein Eindringen oder Überwinden zu verhindern... Eine Befriedung kann auch nur ein Flatterband sein welches man auch einfach überwinden kann. Eine Befriedung soll einfach nur Anzeig das der Eigentümer ein Interesse daran hat das sein Grundstück nicht unbefugt betreten werden soll...
                            ______________
                            mfg Swen


                            2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler...

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                            • Preussengold
                              Berufs-Querulant
                              • 30.09.2012
                              • 3577
                              • Preussen

                              #59
                              Kannst du das weisse da auf dem Bild erkennen? Auch unter Laien gilt das als Zaun! Damit hat der Eigentümer seiner Absicht kund getan! Punkt Was ist daran nicht zu verstehen??
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                              Der Widerstand gegen Hitler wird von Tag zu Tag größer. Johannes Gross 2014

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                              • Brainiac
                                Heerführer


                                • 21.12.2003
                                • 3194
                                • Berlin
                                • Augen, Ohren, Nase und Verstand

                                #60
                                Zitat von Preussengold
                                Du amüsierst mich. Ich werde persönlich? Mensch lese doch mal was du schreibst! Du fabulierst dir zusammen was dir paßt. Ich kann es dir ganz einfach aus der Praxis erzählen, es spielt keine Rolle ob der Zaun löchrig ist oder nicht, wenn eine Umfriedung erkennbar ist reicht das völlig aus, selbst wenn es nur Flatterband ist, es reicht aus. Sobald das Einverständniss vom Eigentümer nicht vorliegt und Befriedung erkennbar ist reicht das. Und es geht nicht um DAS Objekt sondern generell um leer stehende Objekte. Wie ich auch schon mehrfach geschrieben habe(deswegen attestiere ich dir besagte Leseschwäche) habe ich diverse Typen von meinem Grundstück gepflückt und ALLE wurden wegen Hausfriedensbruch belangt. Das waren nach deiner Beurteilung sicher alles Justitzirrtümer aber welcher Richter hat schon dein Wissen! Und diesen Quatsch von wegen "Teilumfriedung", hast du dir das selber ausgedacht?
                                Und ganz am Ende, solche "Experten" wie du müssen mich nicht ernst nehmenIch war bei zig Urteilen dabei, ich kann über deine experiemetelle Rechtsauffassung entspannt lachenIch hoffe nur du must damit nicht deine Brötchen verdienen, das wäre bedauerlich
                                Warum unterstellt du mir dauernd das ich mir das Gesetz fabuliere wie es mir passt?
                                Ist es deinem Wissen nach ein Hausfriedensbruch wenn man ein unbefriedetes Grundstück betritt?
                                ______________
                                mfg Swen


                                2006 n. Chr. - und wir sind noch immer Jäger und Sammler...

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