Damals, als noch die Hexenverbrennung gesellschaftfähig war...
Mit dem Verbrennen bzw. dem Ertränken einer angeblich idenifizierten Hexe hätte man deren Hexenfähigkeit bewiesen.
Das lustige daran ist nur, es gingen immer nur die unschuldigen dabei drauf. Stand einem also jemand im Weg, musste man diese/n nur glaubhaft die Hexerei bezichtigen.
Daher eignet sich manche Beweisführung des angeblichen nicht meldens, nicht unbedingt. Unter bestimmten Umständen wie z.B. Scheidung, eventueller Pfändung sowie vieler weiterer Nichtigkeiten im Leben eines kurzfristig gescheiterten, könnten Prioritäten entscheidend verändern.
Vieleicht denkt der eine oder andere Selbstjurist einmal _darüber_ nach, dreht angesichts 40.- € nicht nach wenigen Stunden der Ignoration völlig durch oder reissen sich manche virtuelle Sadisten am Riemen und packen den Stacheldraht wieder zurück auf die Weide, wo er auch hingehört.
Welche herzliche Erziehung müssen jene genossen haben, welchen die Fantasie zum Verprügeln von Menschen mit dem Stacheldraht bis zum abfallen des Fleisches treibt. Allein auf solch einen Gedankengang zu kommen ...
Nachdem was Ich hier gelesen habe würde Ich als =kb= erstmal einen Anwalt aufsuchen und den Herren im warsten Sinne des Wortes fein säuberlich per Anwalt und Justizia den Arsch versohlen. Rufmord dürfte hier wohl das kleiner Übel sein. Finanziell gesehen, könnte es einen kleinen Aufschwung bringen.
Und dass der eine, der sich wenigstens noch entschuldigte nicht einmal Manns genug war die 20 KM zu fahren um dem Sachverhalt auf den Zahn zu fühlen.
Aber war ja im Mittelalter auch so, den Finger gereckt, und lauthals HEXE gerufen. Wird schon den richtigen erwischt haben. Die Geschichte hat nie darüber berichtet, dass Hexenschreier jemals für deren Irrtümer belangt wurden.





hab ihm ja ein Ultimatum gesetzt bis Freitag sonst Anwalt, daran hat er sich nun gehalten - hut ab. Nun ist die Sache für mich abgeschlossen. Aber wirklich punkt genau bis zum Ultimatum! 






Kommentar