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Tach.
Son Teil ist erwerbsscheinfrei. Man muß aber, um damit schießen zu dürfen, einen Schwarzpulverschein machen.§ 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!Kommentar
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Also ohne Zündhütchen kann sie nicht losgehen, dann besteht doch eh keine Gefahr oder? Ich werd wohl für den Test was anderes nehmen als den Ladestock, weil der hängt irgendwie zu fest unter dem Lauf und will da nix kaputt machen.
@Störtebecker
Was glaubst du warum ich hier dieses Thema eröffnet hatte? Ich dachte vorher es wäre ein Steinschloß gewesen und kannte die Technik bei einem Perkussionsschloss noch nicht, ok?Kommentar
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Hallo Leute
Bleibt ganz entspannt, bei dem Schießprügel handelt es sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
um eine aus mehreren Fundteilen zusammengedengelte Fantasiewaffe...
PS: Troztdem kann es nicht schaden, sich über den Ladezustand zu vergewissern, wer weiß,
was da schon alles für Experimente mit gemacht wurden...
Gruß woboKommentar
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Hallo Leute
Bleibt ganz entspannt, bei dem Schießprügel handelt es sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit
um eine aus mehreren Fundteilen zusammengedengelte Fantasiewaffe...
PS: Troztdem kann es nicht schaden, sich über den Ladezustand zu vergewissern, wer weiß,
was da schon alles für Experimente mit gemacht wurden...
Gruß wobo
Sorry, das ist falsch.
Es ist mit Sicherheit ein originaler Nord-spanischer Vorderlader mit Perkussionsschloss.
Wie kommst Du überhaupt auf "zusammengedengelt" Hast Du Erfahrung mit antiken Vorderladerwaffen??
Hast Du jemals originale Vorderladerwaffen in der Hand gehabt und vor allen Dingen welche aus Spanien??
Man, man....Mitglied der Detektorengruppe SHKommentar
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Hallo insurgent, ich halte es auch für ein Original. Zumal der Zustand nicht ungewöhnlich ist. So etwas hat man halt selbst repariert oder aber der Dorfschmied. Eine "Teppichflinte" ist es mit Sicherheit nicht.
Auch wenn die Wahrscheinlichkeit einer Zündung ohne Zündhütchen gering ist, würde mich ein geladenes Gewehr nervös machen. SparusKommentar
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Hallo Insu...
Was ist denn an Spanische Waffen so besonderes,...an diesem Prügel passt nix zusammen...
Das Schloß war mal ein sog. "Miquelet-Steinschloß" welche ein Metaller auf Perkussion umgestrickt hat, der Hahn
scheint von einer alten Schrotflinte zu stammen, desgleichen der Abzugbügel. Das eigenartige Laufhalteband,
sowie der unbrauchbahre Ladestock, bedingt durch die Trichtermündung, sind für mich Anzeichen für eine Dekowaffe.
Sollte sie wirklich zum Schießen gedacht gewesen sein, dann würde ich den Hersteller am Chaiber-Pass suchen...
Gruß woboAngehängte DateienKommentar
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Du Musst dich einfach nur mit Waffen und mit Älteren Wafffen beschäftigen dann Wüsstes du so einige Sachen !!Also ohne Zündhütchen kann sie nicht losgehen, dann besteht doch eh keine Gefahr oder? ( Nee !! Wenn du kein Offenees Feuer in der Hand hast Nicht )Ich werd wohl für den Test was anderes nehmen als den Ladestock, weil der hängt irgendwie zu fest unter dem Lauf und will da nix kaputt machen.An Deiner Stelle würd ich mal n"e Taschenlampe nehmen und mal reinleuchten !!
@Störtebecker
Was glaubst du warum ich hier dieses Thema eröffnet hatte? Ich dachte vorher es wäre ein Steinschloß gewesen und kannte die Technik bei einem Perkussionsschloss noch nicht, ok?Kommentar
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Ist leider fast alles falsch was Du schreibstHallo Insu...
Was ist denn an Spanische Waffen so besonderes,...an diesem Prügel passt nix zusammen...
Das Schloß war mal ein sog. "Miquelet-Steinschloß" welche ein Metaller auf Perkussion umgestrickt hat, der Hahn
scheint von einer alten Schrotflinte zu stammen, desgleichen der Abzugbügel. Das eigenartige Laufhalteband,
sowie der unbrauchbahre Ladestock, bedingt durch die Trichtermündung, sind für mich Anzeichen für eine Dekowaffe.
Sollte sie wirklich zum Schießen gedacht gewesen sein, dann würde ich den Hersteller am Chaiber-Pass suchen...
Gruß wobo
Miquelet-Schloß ist das einzige fast richtige, gibt es auch als Perkussion und das gezeigte war nie ein Steinschloss, erkennt jeder Sachkundige brav:
Beschäftige Dich mit alten Waffen und Du wirst sehen was OK ist und was nicht.Mitglied der Detektorengruppe SHKommentar
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... habt ihr mal einen Vergleich?______________________________________
Suche Fotos und Dokumente von folgenden Einheiten:
PzJgErsKp 22, PzJgErsKp 58, GrenRgt 401, GrenRgt 435, GrenRgt 380, PzAbt 215, PzJgAbt 33, PzSchLehrKp PutlosKommentar
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Wenn das mal alles richtig ist was hier so geschrieben wird !!
Alte Waffen sind auch nicht mein Ding nur mal so nebenbei !Kommentar
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Tach.
Ich bin auch nicht der Megaexperte aber paar Sachen weiß ich.
Viele Waffen der damaligen Zeit blieben oft sehr lange in Gebrauch, waren für damalige Zeiten sehr teuer und es ist nicht selten, das die deswegen sogar mehrmals (!) umgebaut/modernisiert wurden.
Genauso wurde wirklich mitunter aus mehren oft eine gemacht, das ist auch der Grund, das die oft zusammengestückelt und unstimmig aussehen.
Das hat aber mit Laienumbau oder Privatfrickelei nichts zu tun, das erfordert nämlich echtes Fachwissen.
Man nahm dazu her, was man gerade hatte.
Für nichtmilitärische Zwecke spielte das kaum eine Rolle und seinen Sinn erfüllte das dann allemal.
Aber auch Militärwaffen, wenn große Stückzahlen vorhanden, wurden flächendeckend aptiert. Es war billiger als zigtausende neuzufertigen, zumindest wurde das solange gemacht, bis die Kniften wirklich hoffnungslosest veraltet und militärisch unbrauchbar waren. Ein Teil ging dann in Zivilgebrauch über.
Das geschieht sogar noch heute, das vorhandene (Militär-)Waffen den aktuellen Anforderungen entsprechend umgebaut und angepaßt werden.Zuletzt geändert von Andi08/15; 21.09.2013, 01:13.§ 307 StGB Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
ICH MAG KEINE GRÜNE UND ICH MAG FEINSTAUB, WEIL DER WEISS; DAS ER VOR DEM UMWELTZONENSCHILD STEHENBLEIBEN MUSS, AUSSERDEM HAB ICHS GERNE WARM IN MEINEM ÖKOLOGISCH BEDENKLICHEM V8!!!Kommentar





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