Hallo MvR
Du bist im falschen Forum.
Versuche es mal hier.
Offensichtlich bist Du außerhalb Deiner Arbeitszeit unentgeldlich als Fahrer für Deine Kollegen oder Firma tätig. Das solltest Du nicht tun.
Mach am besten nur etwas, wenn die Firma bezahlt.
Dabei mußt Du berücksichtigen, das gemäß Arbeitsschutzgesetze nur max. 10 Stunden Arbeit erlaubt sind.
Du mußt nicht gleich mit der Berufsgenossenschaft drohen. Aber der Hinweis auf das Arbeitszeitgesetz reicht um ein finanzielles Entgegenkommen der Firma erwarten zu können.
Im Fall einer Kündigung solltest Du keine unüberlegten Schritte tun, weder vorher noch nachher.
Wenn es ganz schlimm kommt, der Anwalt hilft weiter.
Du bist im falschen Forum.
Versuche es mal hier.
Offensichtlich bist Du außerhalb Deiner Arbeitszeit unentgeldlich als Fahrer für Deine Kollegen oder Firma tätig. Das solltest Du nicht tun.
Mach am besten nur etwas, wenn die Firma bezahlt.
Dabei mußt Du berücksichtigen, das gemäß Arbeitsschutzgesetze nur max. 10 Stunden Arbeit erlaubt sind.
Du mußt nicht gleich mit der Berufsgenossenschaft drohen. Aber der Hinweis auf das Arbeitszeitgesetz reicht um ein finanzielles Entgegenkommen der Firma erwarten zu können.
Im Fall einer Kündigung solltest Du keine unüberlegten Schritte tun, weder vorher noch nachher.
Wenn es ganz schlimm kommt, der Anwalt hilft weiter.
Nach § 3 Satz 2 ArbZG ist eine Ausdehnung auf werktäglich 10 Stunden jederzeit zulässig. Voraussetzung ist aber, dass innerhalb eines sog. Ausgleichszeitraumes von sechs Monaten oder 24 Wochen ein Durchschnitt von acht Stunden werktäglich erreicht wird.
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