Gibt es noch Bären oder Wilderer in NRW?

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  • Holck
    Heerführer


    • 16.09.2004
    • 2303
    • sachsen,in der nähe von dresden
    • Whites XLT,Ebinger 720

    #31
    Tolles Dekostück,was du da hast

    Kommentar

    • seewolf
      Heerführer


      • 06.12.2005
      • 4969
      • Schöneweide
      • Ebinger Uvex 710,Metromag 880 Schiebestangenfinder Minelab XS-2 PRO & Whites IDX PRO

      #32
      In den Keller bringen und später vieleicht sauber machen.Sieht doch gut aus wenn so ein Teil im Keller neben dem Pranger hängt.
      Gruß andreas
      S.S.S.S

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      • Klausie
        Heerführer


        • 15.04.2006
        • 1044
        • Pfalz

        #33
        Zitat von carpkiller
        Du hast das Teil nicht rein zufällig in der Nähe eines Hochsitzes oder Unterstand gefunden??
        Kann ja sein, dass ein Jäger das Teil genutzt hat.... Früher wurden die Dinger von Ihnen genutzt.-logischerweise.
        Bei solchen Fallen musst du ja in unmittelbarer Nähe bleiben, da das Tier bevor es flüchten kann, getötet werden muss. Ein Reh oder Wildschwein befreit sich schneller daraus, als man gucken kann...
        .
        Klar, und das Reh rennt dann auf drei Beinen, schnell blutend davon. Du weißt
        wie empfindlich Rehe sind, die Tiere verbluten schneller wie du schauen
        kannst.

        Aber die Fallen sind verboten. Also bei der Polizei melden, nur die Falle sieht
        schon sehr alt aus, wer weiß wie lange die dort schon liegt.
        Patriae inserviendo consumer.


        Gruß

        Klausie

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        • Ellvis
          Ritter


          • 07.02.2007
          • 304
          • Nordbayern

          #34
          Ich frage mich manchmal, woher Ihr das alles wißt ?

          Kommentar

          • barrnnick
            Ritter


            • 28.08.2007
            • 305
            • Niedersachsen oder wie heißt das hier?
            • noch keiner

            #35
            Zitat von Ellvis
            Ich frage mich manchmal, woher Ihr das alles wißt ?

            Wieso wissen, du mußt nur wissen wo du sowas nachlesen kannst.

            Mut zur Lücke.
            Gruß
            barrnnick

            Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!!!

            Kommentar

            • Ellvis
              Ritter


              • 07.02.2007
              • 304
              • Nordbayern

              #36
              Na, dann würde ich doch gerne mal von Euch wissen, woher Ihr ( Klausie ) die Information habt, daß diese Falle verboten ist.

              Zu mir sind bisher nur gegenteilige Nachrichten gelangt, und das, obwohl ich mich durch Fachpresse ständig auf dem laufenden halte. Außerdem habe ich mich mal durch einen entsprechenden Lehrgang, mit anschliesender Prüfung, auf den neuesten Stand gebracht.

              Ich will mich hier nicht wiederholen, aber bevor manche Leute hier selbsterdachte Weisheiten von sich geben, sollten sie besser wissen was Sache ist.

              Ellvis

              Kommentar

              • Ellvis
                Ritter


                • 07.02.2007
                • 304
                • Nordbayern

                #37
                @ barrnick !

                ICH weiß wo ich sowas nachlesen kann, wie ist das bei Dir

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                • barrnnick
                  Ritter


                  • 28.08.2007
                  • 305
                  • Niedersachsen oder wie heißt das hier?
                  • noch keiner

                  #38
                  Wenn ich weiß was ich suche finde ich auch ne Quelle zum nachlesen, manchmal ist es nur ein wenig nervig sich durch die dösigen Gesetzestexte zu wühlen.
                  Aber meistens finde ich was ich suche.
                  Gruß
                  barrnnick

                  Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!!!

                  Kommentar

                  • carpkiller
                    Heerführer


                    • 01.11.2006
                    • 3095
                    • Siebengebirge
                    • XP Deus

                    #39
                    Zitat von Klausie
                    Klar, und das Reh rennt dann auf drei Beinen, schnell blutend davon. Du weißt
                    wie empfindlich Rehe sind, die Tiere verbluten schneller wie du schauen
                    kannst.

                    Aber die Fallen sind verboten. Also bei der Polizei melden, nur die Falle sieht
                    schon sehr alt aus, wer weiß wie lange die dort schon liegt.
                    Hi,
                    Ein Tier kann sich aus der Falle befreien und flüchten,d.h. es läuft so lange,bis es wegen Blutverlust zusammenbricht.
                    Auf deutsch: qualvoll verrecken!
                    Zuerst steht es unter Schock bzw. hat Todesangst.Die Schmerzen der Verletzung werden zuerst einfach "ausgeblendet".
                    Ein Mensch kann in einer solchen Situation immer noch erkennen, dass er an einer solchen Verletzung nicht sterben wird.-Ein Tier aber nicht !
                    "Die Person, die Housekeeping in Frontdesk macht, sollte aus dem inner Circle kommen, sonst kriegen wir nur en rough mix!"

                    Kommentar

                    • Dackelfreund
                      Heerführer


                      • 25.11.2006
                      • 4708
                      • .........
                      • -------------

                      #40
                      Zitat von Ellvis
                      Ich frage mich manchmal, woher Ihr das alles wißt ?
                      brauchste 1000 beiträge für,dann macht es klick im kopf
                      ich sage nur gelbe Nummerschilder

                      Kommentar

                      • barrnnick
                        Ritter


                        • 28.08.2007
                        • 305
                        • Niedersachsen oder wie heißt das hier?
                        • noch keiner

                        #41
                        Zitat von Dackelfreund
                        brauchste 1000 beiträge für,dann macht es klick im kopf
                        Geht es vielleicht auch mit weniger

                        Auszug aus der Bundesartenschutzverordnung:

                        Abschnitt 4
                        Verbote
                        § 13
                        Verbotene Handlungen, Verfahren und Geräte
                        (zu § § 20d Abs. 4, 26a BNatSchG)
                        (1) Es ist verboten, in folgender Weise wildlebenden Tieren der besonders geschützten Arten und der nicht besonders geschützten Wirbeltierarten, die nicht dem Jagd- oder Fischereirecht unterliegen, nachzustellen, sie anzulocken, zu fangen oder zu töten:
                        1. mit Schlingen, Netzen, Fallen, Haken, Leim und sonstigen Klebstoffen,
                        2. unter Benutzung von lebenden Tieren als Lockmittel,
                        3. mit Armbrüsten,
                        4. mit künstlichen Lichtquellen, Spiegeln oder anderen beleuchtenden oder blendenden Vorrichtungen, mit akustischen, elektrischen oder elektronischen Geräten,
                        5. durch Begasen oder Ausräuchern oder unter Verwendung von Giftstoffen vergifteten oder betäubenden Ködern oder sonstigen betäubenden Mitteln,
                        6. mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, deren Magazin mehr als zwei Patronen aufnehmen
                        7. kann, oder unter Verwendung von Visiervorrichtungen für das Schießen bei Nacht mit elektronischen
                        8. Bildverstärkern oder Bildumwandlern,
                        9. unter Verwendung von Sprengstoffen,
                        10. aus Kraftfahrzeugen oder Luftfahrzeugen oder
                        11. aus Booten mit einer Antriebsgeschwindigkeit von mehr als 5 km/Stunde.
                        Satz 1 Nr. 1 gilt, außer beim Vogelfang, für Netze und Fallen nur, wenn mit ihnen Tiere in größeren Mengen oder wahllos gefangen oder getötet werden können.
                        Gruß
                        barrnnick

                        Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!!!

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                        • Ellvis
                          Ritter


                          • 07.02.2007
                          • 304
                          • Nordbayern

                          #42
                          @ Dackelfreund !

                          (Ich bin übrigens Terrierfreund )

                          Schalte mal Deinen biologischen Detektor ein, wenn der was taugt, dann zeigt der Dir meinen ersten Beitrag zu Diesem Thema.

                          Wie oft Du den lesen mußt, bis Du Ihn verstehst, das weiß ich nicht.
                          Probiers einfach mal aus, klar, deutlich und für den Durchschnittsmenschen leicht verständlich ist er jedenfalls.

                          schönen Abend noch Ellvis

                          Kommentar

                          • barrnnick
                            Ritter


                            • 28.08.2007
                            • 305
                            • Niedersachsen oder wie heißt das hier?
                            • noch keiner

                            #43
                            Europäische Gemeinschaften (EU) - Verabschiedete Richtlinien und Verordnungen

                            Die verabschiedeten Richtlinien und Verordnungen können auf der Homepage der Europäischen Gemeinschaften bei Eur-Lex unter Angabe der EG-Amtsblatt-Nummer abgerufen werden.
                            • Verordnung 3254/91/EWG des Rates vom 4. November 1991 zum Verbot von Tellereisen in der Gemeinschaft und der Einfuhr von Pelzen und Waren von bestimmten Wildtierarten aus Ländern, die Tellereisen oder den internationalen humanen Fangformen nicht entsprechende Fangmethoden anwenden (Amtsblatt EG Nr. L 308 S. 1)




                            Auszug aus
                            Lëtzebuerger Natur- a Vulleschutzliga (LNVL)

                            Wege zu einer zeitgemässen Jagdpraxis

                            2.5 DER FUCHS – EIN PROBLEM DER JÄGER
                            Die aus menschlicher Sicht dem Fuchs angedichtete List und Schlauheit geben seit jeher den Ausschlag für die Verfolgung "unseres gefährlichsten Räubers". Bei der Wahl der Mittel war man nie zimperlich: Ausräuchern, Vergasen, Tellereisen und sogar der Einsatz von Strychnin waren gängige Methoden, um den Konkurrenten im Jagdrevier den Garaus zu machen. Als Argument wurde angeführt, durch die Ausrottung der natürlichen Feinde, die wohlgemerkt auch der Mensch betrieben hat, sei der Jäger gezwungen, die Kontrolle der Fuchspopulation selbst zu übernehmen.

                            Quelle: http://www.luxnatur.lu/luxnatur/lnvpos3.htm
                            Zuletzt geändert von barrnnick; 07.01.2008, 21:50.
                            Gruß
                            barrnnick

                            Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!!!

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                            • Dackelfreund
                              Heerführer


                              • 25.11.2006
                              • 4708
                              • .........
                              • -------------

                              #44
                              Zitat von Ellvis
                              @ Dackelfreund !

                              (Ich bin übrigens Terrierfreund )

                              Schalte mal Deinen biologischen Detektor ein, wenn der was taugt, dann zeigt der Dir meinen ersten Beitrag zu Diesem Thema.

                              Wie oft Du den lesen mußt, bis Du Ihn verstehst, das weiß ich nicht.
                              Probiers einfach mal aus, klar, deutlich und für den Durchschnittsmenschen leicht verständlich ist er jedenfalls.

                              schönen Abend noch Ellvis

                              ist ja schon gut,wusste ja nicht das du ne spassbremse bist und alles so persönlich nimmst.
                              schönen abend noch
                              ich sage nur gelbe Nummerschilder

                              Kommentar

                              • Ellvis
                                Ritter


                                • 07.02.2007
                                • 304
                                • Nordbayern

                                #45
                                Ich sehe im Fuchs einen kostenlosen Angestellten, der auf meinen Äckern fleisig Mäuse fängt.
                                Wenn er sich in einer Region zu stark vermehrt, besteht die Gefahr, daß sich der Fuchsbandwurm schnell verbreitet, deshalb sollte man ihn DANN und DORT während seiner Jagdzeit mit der Waffe bejagen. ( Das ist meine ganz persönliche Meinung )
                                In meinem Jagdrevier gibt es nach m.M. nicht zu viele Füchse, deshalb habe ich dort auch noch keinen geschossen.
                                Eine andere Jagdart als den Ansitz lehne ICH sowiso ab.

                                Zu Deinem Auszug aus der Bundesartenschutzverordnung Punkt 1

                                Man beachte die Worte.: DIE NICHT DEM JAGD ODER FISCHEREIRECHT UNTERLIEGEN

                                Damit sollte es eigentlich genug sein damit.

                                Ellvis
                                Zuletzt geändert von Ellvis; 07.01.2008, 22:30.

                                Kommentar

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