Zenusr. Spannendes Thema! Hierbei ist zu unterscheiden zwischen sogenannter "Innerer" und "Äußerer" Zensur. Unter ersteres fällt alles, was der Soldat nicht schreiben wollte - um bswp, die Angehörigen in der Heimat nicht zu beunruhigen. Diese fällt mal stärker oder auch weniger stärker ins Gewicht.
Dann die Äußere Zensur. Hier kommen die Feldpostprüfstellen ins Spiel.
Es ist davon auszugehen, dass selten mehr als Briefe pro Prüfer täglich in den Feldpostprüfstellen kontrolliert wurden13, und das bei einer
Menge von ca. 10 Millionen Sendungen täglich. Verstieß einer der kontrollierten Briefe gegen die genannten Bestimmungen, wurde der
entsprechende Abschnitt zensiert, zumeist geschwärzt. Um die Wirkung der Zensurstellen zu
erhöhen, geschahen diese Kontrollen nicht geheim. Kontrollierte Sendungen wurden wieder
verschlossen und mit dem Emblem der Feldpostprüfstelle sowie dem Aufdruck „Geöffnet“
versehen und anschließen weiterversendet.
Bartov schreibt in seinem Buch, "Hilter’s Army. Soldiers, Nazis an War in the Third Reich“ hierzu folgendes:
Man muss bedenken, das die Strafen durchaus drastisch ausfallen konnten, wurden Verstöße entdeckt. Man liest von ca. 15.000 vollstreckten Todesurteilen!
Zum Inhalt hattest du ja bereits etwas geschrieben, hier zu noch folgendes:
Gesetzlich geregelt wurde
das Ganze durch die „Verordnung über den Nachrichtenverkehr“ vom 2. April 1940
Für den Soldaten an der Front galt es demnach folgende Vorschriften einzuhalten:
Einzelheiten über die Dienststelle, wie Zusammensetzung, Stärke, Aufenthaltsort, Name der
Vorgesetzten und Kameraden, Informationen über Ausrüstung und Bewaffnung, militärische
Absichten, Einzelheiten der Stellung, etwaige Verluste, sowie feindliche Flugblätter und
Propagandaschriften durften innerhalb der Post nicht übermittelt werden.
Auch für die Art und Weise des Schriftverkehrs gab es strenge Vorgaben. So war etwa
Kurzschrift erlaubt, jedoch Morse-, Spiegel- oder sonstige Geheimschrift verboten.
Desweiteren durfte nur in gängigen europäischen Sprachen geschrieben werden.
Sonderregelungen unterlag auch der Versand von Bildmaterial, zusammenfassend gelten hier
dieselben Maßstäbe wie auch für schriftliche Informationen.
Dann die Äußere Zensur. Hier kommen die Feldpostprüfstellen ins Spiel.
Es ist davon auszugehen, dass selten mehr als Briefe pro Prüfer täglich in den Feldpostprüfstellen kontrolliert wurden13, und das bei einer
Menge von ca. 10 Millionen Sendungen täglich. Verstieß einer der kontrollierten Briefe gegen die genannten Bestimmungen, wurde der
entsprechende Abschnitt zensiert, zumeist geschwärzt. Um die Wirkung der Zensurstellen zu
erhöhen, geschahen diese Kontrollen nicht geheim. Kontrollierte Sendungen wurden wieder
verschlossen und mit dem Emblem der Feldpostprüfstelle sowie dem Aufdruck „Geöffnet“
versehen und anschließen weiterversendet.
Bartov schreibt in seinem Buch, "Hilter’s Army. Soldiers, Nazis an War in the Third Reich“ hierzu folgendes:
„Die Masse der Soldaten [äußerte] ihre Meinungen und Ansichten erstaunlich offen und
unbefangen. Das mag ungewöhnlich sein wird aber verständlich, wenn man berücksichtigt,
daß die Soldaten offensichtlich hofften, durch das weitmaschige Netz der Feldpostprüfstellen
zu schlüpfen.“
unbefangen. Das mag ungewöhnlich sein wird aber verständlich, wenn man berücksichtigt,
daß die Soldaten offensichtlich hofften, durch das weitmaschige Netz der Feldpostprüfstellen
zu schlüpfen.“
Zum Inhalt hattest du ja bereits etwas geschrieben, hier zu noch folgendes:
Gesetzlich geregelt wurde
das Ganze durch die „Verordnung über den Nachrichtenverkehr“ vom 2. April 1940
Für den Soldaten an der Front galt es demnach folgende Vorschriften einzuhalten:
Einzelheiten über die Dienststelle, wie Zusammensetzung, Stärke, Aufenthaltsort, Name der
Vorgesetzten und Kameraden, Informationen über Ausrüstung und Bewaffnung, militärische
Absichten, Einzelheiten der Stellung, etwaige Verluste, sowie feindliche Flugblätter und
Propagandaschriften durften innerhalb der Post nicht übermittelt werden.
Auch für die Art und Weise des Schriftverkehrs gab es strenge Vorgaben. So war etwa
Kurzschrift erlaubt, jedoch Morse-, Spiegel- oder sonstige Geheimschrift verboten.
Desweiteren durfte nur in gängigen europäischen Sprachen geschrieben werden.
Sonderregelungen unterlag auch der Versand von Bildmaterial, zusammenfassend gelten hier
dieselben Maßstäbe wie auch für schriftliche Informationen.




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