Wie soll ich mich verhalten? Da benutzt jemand meine Bilder bei eBay

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  • Mini-Man
    Bürger


    • 18.07.2006
    • 192
    • Perleberg / Brandenburg

    #1

    Wie soll ich mich verhalten? Da benutzt jemand meine Bilder bei eBay

    Ich habe bei eBay einen Suchauftrag laufen nach dem wohl kleinsten Wohnwagen der Welt. Es ist ein Heimstolz Weferlinger LC9/200 (DDR Produktion). Schaut ihn euch bitte mal an auf meiner Seite www.mini-man.de unter "72er Wohnwagen Weferlinger".

    Jedenfalls gabs heute von eBay per Mail mal wieder einen Weferlinger als Angebot. Nur das Galeriebild kam mir sehr bekannt vor. Und siehe da, alle drei Bilder in dieser Auktion: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...m=330315242077
    sind meine Bilder, die ich damals geschossen habe, als ich ihn nach fast 20 Jahren Dornröschenschlaf gefunden habe. Ganz rechts ist sogar mein Vater zu sehen. Mal davon abgesehen, daß ich diese Bilder vor 5 Jahren mal online gestellt habe und ich selber nicht einmal mehr weiß wo, darf der das?

    Also mir persönlich ensteht dadurch jetzt kein Schaden, vielleicht dem Käufer, weil der aufgrund falscher Bilder kauft.
    Soll ich jetzt " " sein und ihn richtig anscheißen, oder einfach die Finger ruhig halten? Oder ihm anbieten mir seinen Wohnwagen zu überlassen und ich sehe von Rechtstreitigkeiten ab?

    Eigentlich bin ich ja nicht streitsüchtig, aber mich persönlich hats auch mal kalt erwischt, da hatte ich in einer Diskussion in einem Forum von einer Homepage Textinhalt kopiert (vielleicht 10 Sätze), weils einfach super passte Aus Unwissenheit habe ich nicht dazugeschrieben woher ich das habe. Der Typ hat damals anscheinend das Internet durchforstet nach speziell seinen Texten und hat mich daraufhin abgemahnt. Ich hab den angerufen in der Hoffnung dies aufzuklären, aber der war total stur, hat auf sein Recht bestanden (Urheberrecht) und hat mir 250€ abgeknöpft.

    Soll ich auch mal Arschloch sein?
  • frankdrebin
    Banned
    • 01.11.2007
    • 628
    • drunten

    #2
    halo,

    auf jedemfall aufmerksam machen das die bilder von dir sind, sprich du hast sie geschossen, sind also dein "geistiges" eigentum.

    Du besitzt auch die rechte zur vervielfaeltigung. Wahrscheinlich hat er einfach selbiges model vom wohnwagen, und im internet deine bilder gefunden und sie hergenommen.

    auf jedemfall erstmal aufmerksam machen das dies deine bilder sind und auch deine familienangehörige mit auf dem bild sind.

    Dann siehst ja wie der verkäufer reagiert.

    mach dir einen screenshot als beweis, und dann wart die antwort ab

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    • T-Treasure
      Banned
      • 23.02.2009
      • 164
      • NRW/ Ruhrgebiet
      • Teknetics Gamma 6000

      #3
      Also ist auf jeden Fall schonmal ein Legastheniker, ist ja grausam....
      Bei dem würde ich schonmal eh nichts kaufen!

      Das hier dürfte dir weiterhelfen: http://www.internetrecht-rostock.de/...heberrecht.htm


      Mein Tip: Schreib ihn bei ebay an "Frage an Verkäufer" droh ihm mit den Paragraphen (siehe Link) droh ihm zusätzlich noch mit Meldung an ebay und verlange die SOFORTIGE rücknahme deiner Fotos, ansonsten hört er von deinem Anwalt.
      Wahlweise kann er dir auch den Wohnwagen überschreiben oder den Gewinn überweisen *grins*

      Kann dich verstehen, wäre auch sauer, schon gar bei der Vorgeschichte mit den 250 €....

      Falls du es machst, schreib mal wie er reagiert hat

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      • caca
        Landesfürst


        • 13.03.2008
        • 832
        • NRW
        • Fisher F75 Ltd.

        #4
        ja, 15 % vom verkaufspreis
        Das piept sich gut an!

        Kommentar

        • hemiotti
          Heerführer


          • 14.02.2009
          • 2817
          • Berlin Lichtenberg
          • Teknetics Omega 8000 & Garrett PP

          #5
          mir wärs wurscht
          no Risk no Fund

          Kommentar

          • T-Treasure
            Banned
            • 23.02.2009
            • 164
            • NRW/ Ruhrgebiet
            • Teknetics Gamma 6000

            #6
            Ach ja, danke Frank, das wollte ich auch noch sagen....

            Alle personen auf dem einen Bild können sich auf § 22 Satz 1 Kunsturheberrechtsgesetz (KUG/KunstUrhG) (Recht am eigenen Bild) berufen....das kommt noch hinzu!

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            • Front Koblenz
              Heerführer


              • 14.12.2007
              • 1099
              • Köln

              #7
              Ne kam schon oft im TV,kannst ihn ja erst drauf aufmerksam machen,abmahnen würde ich ihn erstmal nicht!

              mfg
              "SIEGER ZWEIFELN NICHT; ZWEIFLER SIEGEN NICHT"
              "Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!"

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              • sirente63
                Banned
                • 13.11.2005
                • 5348

                #8
                Hi
                Würd mich nicht die Bohne jucken.
                MfG

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                • Mini-Man
                  Bürger


                  • 18.07.2006
                  • 192
                  • Perleberg / Brandenburg

                  #9
                  Ich bin zu gut für diese Welt ...
                  Das hab ich ihm eben geschrieben:
                  Guten Tag Frau oder Herr ???,

                  ich fände es nicht schön, wenn ich als potentieller Käufer dieses Wohnwagens mit falschen Bildern getäuscht werden würde.
                  Woher ich das weiß? Die Bilder in dieser Auktion sind "meine" Bilder von "meinem" Wohnwagen, den "ich" 2004 gekauft habe. Die Bilder sind direkt nach seinem 20jährigen Dornröschenschlaf enstanden.
                  Ich werde deshalb nicht sofort die Keule des Gesetzes schwingen, aber ich bitte sie eingehend doch im Sinne eines potenziellen Käufers echte Bilder ihres Wohnwagens zu benutzen und meine zu entfernen.

                  MfG,
                  Andreas ****



                  Mich has letztes Jahr zweimal blöd erwischt, zweimal wurde ich wegen so einem Schei.ß richtig gefi...t. Einmal die erwähnte 250€ Sache und die zweite Sache war kurz danach bei ebay.

                  Man stelle sich vor, ich verkaufe ein ferngesteuertes Auto mit Verbrennungsmotor mit allem Zubehör. Im Hintergrund sind zwei Kanister Modellbausprit zu sehen. Der letzte Satz in dieser Auktion: "PS: den Sprit könnt ihr gerne mit dazu haben". Auf den Bildern war keinerlei Aufschrift von den Kanistern lesbar.

                  Jetzt kommts. Da gibts jemanden beim Landesumweltamt Brandenburg der den ganzen Tag ebay durchforstet nach verbotenen Chemikalien. Und die Brüder wissen genau wonach die suchen müssen. Was ich nicht wußte, in Modellbausprit ist Methanol enthalten. Und Methanol ist ganz böse, das darf man zwar besitzen und benutzen aber ohne speziellen Chemikalienschein nicht verkaufen oder verschenken. Ebay gibt in solchen Fällen übrigens ganz fröhlich meine Daten weiter!

                  Die Folge war für mich, erst ein Anruf vom Landesumweltamt morgens um 06:10 Uhr (echt wahr!!). Daraufhin haben sich zwei(!!!) Beamte auf Dienstreise begeben um ca. 80km (!!!) einfachen Weg zu mir zu fahren um drei Fotos (!!!) von meinen bösen Kanistern zu machen. Ach ja, wir reden von maximal 5l.
                  Daraufhin Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin wegen Verstoßes gegen das Chemikaliengesetz. Das Angebot des Staatsanwaltes bestand darin, das Verfahren einzustellen wenn ich an "Kinder in Not" 200€ spende. So hatte dieser Mist wenigsten ein bisschen was Gutes, ich hatte aber trotzdem 200EURO weniger im Geldbeutel.

                  Vielleicht versteht ihr deshalb ein wenig, warum ich gerne mehrere Meinungen hören wollte. Mich hat man nicht gefragt, für mich gabs sofort feste druff!

                  Kommentar

                  • Mini-Man
                    Bürger


                    • 18.07.2006
                    • 192
                    • Perleberg / Brandenburg

                    #10
                    Seine Antwort von vor zwei Minuten:
                    hallo,ja mein hänger sieht genauso aus nur die fenster ´sind net bund.sorry.mfg
                    - ottersbach123

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                    • daimonicon
                      Landesfürst


                      • 21.01.2007
                      • 972
                      • NRW

                      #11
                      auf die frage wie du dich verhalten solltest-->Gleich eins aufs Maul!
                      Spaß beiseite!
                      solange es dich nicht ernsthaft wurmt, dass der herr deine fotos benutzt würde ich mir keinen kopf mehr drum machen.

                      gruß
                      daimonicon

                      EDIT:
                      also wenn ich etwas ersteigere muss ich mich doch auf die authentizität solcher fotos respektive zusätzlich angeforderter bilder verlassen können.
                      er sollte wenigstens vermerken dass die fotos "beispielhaft" sind oder gleich selber welche schießen.
                      unterm strich wird hier der potenzielle käufer hinters licht geführt.
                      manche mögen das garnicht und lassen gleich den hammer in form von anwälten kreisen.
                      aus seiner antwort schließe ich dass es ihn anscheinend perifer tangiert.
                      mal schauen wie er weiter vorgeht.
                      Zuletzt geändert von daimonicon; 18.03.2009, 20:21.

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                      • Immelmann
                        Heerführer


                        • 23.12.2004
                        • 5638
                        • Hessen

                        #12
                        Bei sowas würde bei mir gleich das Arschloch in mir durchkommen und ich hät dem so richtig die Hölle heiß gemacht das er Schiss bekommt überhaupt jemals wieder die Ebay-Seite aufzurufen.
                        Meine Rechtschreibfehler sind mein Eigentum, unanfechtbar, natürlich immer gewollt, und einfach knorke
                        "Semper Fi - you rat, you fry!"

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                        • Spitzel
                          Ritter


                          • 21.07.2008
                          • 345
                          • Winzermark
                          • 0815teil

                          #13
                          Zitat von Immelmann
                          Bei sowas würde bei mir gleich das Arschloch in mir durchkommen und ich hät dem so richtig die Hölle heiß gemacht das er Schiss bekommt überhaupt jemals wieder die Ebay-Seite aufzurufen.
                          Mensch Immelmänneken...

                          ich trau mich nu garnich mehr bei SDE reinzuglotzen....voll den Köttel inne Buchse....


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                          • Zappo
                            Heerführer


                            • 28.04.2006
                            • 2428
                            • Baden

                            #14
                            Zitat von Mini-Man
                            Man stelle sich vor, ich verkaufe ein ferngesteuertes Auto mit Verbrennungsmotor mit allem Zubehör. Im Hintergrund sind zwei Kanister Modellbausprit zu sehen. Der letzte Satz in dieser Auktion: "PS: den Sprit könnt ihr gerne mit dazu haben". Auf den Bildern war keinerlei Aufschrift von den Kanistern lesbar.

                            Jetzt kommts. Da gibts jemanden beim Landesumweltamt Brandenburg der den ganzen Tag ebay durchforstet nach verbotenen Chemikalien. Und die Brüder wissen genau wonach die suchen müssen. Was ich nicht wußte, in Modellbausprit ist Methanol enthalten. Und Methanol ist ganz böse, das darf man zwar besitzen und benutzen aber ohne speziellen Chemikalienschein nicht verkaufen oder verschenken. Ebay gibt in solchen Fällen übrigens ganz fröhlich meine Daten weiter!

                            Die Folge war für mich, erst ein Anruf vom Landesumweltamt morgens um 06:10 Uhr (echt wahr!!). Daraufhin haben sich zwei(!!!) Beamte auf Dienstreise begeben um ca. 80km (!!!) einfachen Weg zu mir zu fahren um drei Fotos (!!!) von meinen bösen Kanistern zu machen. Ach ja, wir reden von maximal 5l.
                            Daraufhin Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin wegen Verstoßes gegen das Chemikaliengesetz. Das Angebot des Staatsanwaltes bestand darin, das Verfahren einzustellen wenn ich an "Kinder in Not" 200€ spende. So hatte dieser Mist wenigsten ein bisschen was Gutes, ich hatte aber trotzdem 200EURO weniger im Geldbeutel.
                            Da kann man nur noch den Kopf schütteln - mit dem Aufwand hätten sie ein paar Millionen hinterzogene Steuern einkassieren können.....den Rest schreib ich lieber nicht...

                            Zappo

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                            • T-Treasure
                              Banned
                              • 23.02.2009
                              • 164
                              • NRW/ Ruhrgebiet
                              • Teknetics Gamma 6000

                              #15
                              Zitat von Immelmann
                              Bei sowas würde bei mir gleich das Arschloch in mir durchkommen und ich hät dem so richtig die Hölle heiß gemacht das er Schiss bekommt überhaupt jemals wieder die Ebay-Seite aufzurufen.
                              Immelmann, Dito!!!

                              Die Drohung wirklich durchsetzen würde ich auch nicht, aber ich würde ihn mit Paragraphen und androhungen bombadieren!

                              Er kann froh sein das du so nett formulliert hast Minni-Man, von mir hätte er was anderes bekommen!

                              BTW: Fenster sind BUND

                              Schick ihm mal die nummer vom Alfa-Telefon 0251-533344

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