Ich denke mal, da wird mir hier jeder der ehrlich ist zustimmen.

Ich habe keine Ahnung wie in einem solchen Fall in Frankreich die Strafe ausfällt, aber da stimme ich dir (ehrlich) nicht zu.
Gruß Michael

Die Passivität kann die Anmeldestelle dazu ermutigen Dir ( und auch uns ) weder Danke schön noch überhaupt eine Auskunft über ALLe angemeldeten Funde zu erteilen, sondern noch eine Geldstrafe obendrauf anhängen, wie bei dem französischen Sondler Louis Fontenay der Fall war





. Der Hobbyarchäologe aus Frankreich hats vergassen ein Rechtsanwalt mit der Anmeldung des Fundes zu beauftragen






) auch andere Angaben.


Ich freue mich für den Finder!!!

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