
Oder §§ 937 BGB ff.
Nach "heutiger" Rechtslage "nicht rechtmäßig" ist nicht gleichbedeutend mit "damals auch nicht rechtmäßig" ... Es gilt die Rechtslage der Zeit.
Und bevor Axel jetzt mit Gurlitt o.ä. kommt, sag ich es lieber selbst. Natürlich gibt es Fälle, da wird "genauer" nachgefragt.
Bei dem von Dir genannten Namen und dem damit verbundenen Todesdatum hätte ich da aber sicher weniger Probleme gesehen ...
Ansonsten: MEHR Details - mehr detaillierte Infos ...

Gruß
Jörg






lachenden Erben.

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