Schatzfund? Brauche professionellen Rat...
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Dem stimme ich zu. Rauchen hat eher etwas mit Südamerika zu tun. Dann beachte man die Unterseite der Figur. Die Figur hat statt Beine seltsame Insektenflügel. Ferner beachte man die Palmblätter auf dem Bauch. Das erinnert mich an Ägypten. Das Gesicht sieht hingegen wieder europäisch aus.
Also ich denke nicht das die keltisch ist.Auf der Suche nach dem Bernd sein ZimmerKommentar
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Schwierige Frage zur Bestimmung : sieht mir aus wie
1. nicht keltisch, definitiv nicht ägyptisch
2. Pose afrikanisch oder mesoamerikanisch
3. Zierbart und Hut erinnern an nigerianische Arbeiten
Material wohl Bronze.
Kleine Korrektur : denke, das ist afrikanisch, em ehesten nigerianisch.
Zum Fundort und der Auffindung kann ich nur sagen, ich fürchte, das fällt unter Grabschändung. Aber vielleicht kommst Du mit einer Verwarnung davon, wenn Du das jetzt einfach ganz offen behandelst.
MKommentar
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1 - es ist und war bisher meine einzige goldmünze
2 - hab die stelle zwar gründlich abgesucht, aber diesmal wars leider kein hortfund
und 3 - es war auch kein scherzfund, sondern ein realer
Meinst Du das da???
Mitglied und Mitbegründer des - D.F.L.V. -Kommentar
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also ich verbitte mir unterstellungen die in richtung grabschändung gehen!grabschändung ist was ganz anderes... wenn es demnach geht wird wohl jede vierung die man an einem historischen bauwerk setzt auch eine schändung desselbigen sein? zum thema friedhofsverwaltung: die ist über punktuelle grabungen informiert und steht nicht im wege, im gegenteil, alle sind froh, wenn das grabmal freigelegt und saniert wird.
anbei mal fotos vom gereinigten zustand. der hut ist definitiv nicht aus gold, gold setzt nicht so eine patina an... interessant finde ich den grob verschlossenen lunker an der rechten schulter, ein gussfehler... in der anderen hand hält das kerlchen übrigens ne machete... ein hinweis?
aber woher das teil kommt würde mich echt interessieren. die schätzungen verteilen sich ja fast über die ganze welt. für mich persönlich hat es auch was afrikanisches, aber was sowas angeht, bin ich auch laie.
grüßeGenossen und Genossinnen! Geniesset den genuß der Genossenschaften, denn es könnte vorkommen, dass die
Nachkommen mit dem Einkommen der Vorkommen nicht auskommen und daher umkommen!Kommentar
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Paragraph 168 StGB Absatz 2 :
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.
Wenn Du nun VOR oder NEBEN dem Grab gegraben hast, hast Du vermutlich nur gegen die Friedhofsordnung verstossen, wenn Du aber AUF der Grabstelle (per Definition des Grabplanes des Friedhofes) buddelst, ist das im rechtlichen Sinne eine Beschädigung der Grabanlage, es sei denn Du bist dazu irgendwie befugt oder bestellt worden.
ps. Aber ich bin kein Jurist und erst recht kein Richter. Wo kein Kläger ist, ist keine Klage.Kommentar
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...wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt....
Es wäre ein großer Unfug, solch ein Grabmal weiter verkommen zu lassen, von Schändung oder Unfug kann da nicht die Rede sein!
Die Figur scheint tatsächlich Yoruba-Kunst zu sein. Die dürren Ärmchen, die mandelförmigen Augen und die hochaufschießende "Krone" sind häufiger dort anzutreffende Formen.Kommentar
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Entscheidend für die Rechtslage ist, was der Eigentümer (üblicherweise die Stadt) denkt.
Die Details finden sich in der jeweiligen Friedhofsordnung. Bei Gräbern handelt es sich typischerweise um Anmietungen. Dem Besitzer steht frei, seinen Besitz verfallen zu lassen. Wobei die Grabanlage als solches nach Ablauf der Mietzeit (typischerweise 30 Jahre bei Bestattungen Erwachsener) ja abgeräumt oder neuangemietet werden können.
Ich finde auch, dass es schade ist, Gräber verfallen zu lassen. Aber unter Umständen entspricht das ja dem Wunsch des Verstorbenen oder der Familie. Da wär ich mal ganz vorsichtig. Solche Projekte müssen sehr gut rechtlich verankert werden und mit der Stadt koordiniert. Sonst setzt man sich neben alle Stühle und in die Nesseln.Kommentar
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Mein Gott, lies Dir doch mal die Beiträge von 2augen1nase durch... Wat quatscht du hier denn von Grabschändung und Verstößen? Nicht auszuhalten...Es ist gut, daß die Menschen unser Banken- und Geldsystem nicht verstehen, denn wenn sie es täten, glaube ich, gäbe es eine Revolution noch vor morgen früh.
(Henry Ford)Kommentar
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Wenn Du, lieber Basti, den Thread tatsächlich liest, wirst Du feststellen, dass die Aktion (NOCH) nicht mit der Friedhofsverwaltung "abgesprochen" war. Dann greift entweder §168 Abs2 oder die Friedhofsordnung.
Da liegt nichts in Deiner Leidens- oder Verständnisfähigkeit.
Blöd ist halt jetzt, dass 2Augen1Nase etwas spannendes gefunden hat, BEVOR da eine Absprache getroffen werden konnte.Kommentar
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#21: ...zum thema friedhofsverwaltung: die ist über punktuelle grabungen informiert und steht nicht im wege, im gegenteil, alle sind froh, wenn das grabmal freigelegt und saniert wird.
Ausserdem: Von Grabung, Zerstörung, Unfug oder gar Schändung kann doch gar nicht die Rede sein, es wurde lediglich GRABPFLEGE betrieben, in dessen Ausübung etwas gefunden wurde!Zuletzt geändert von woody78; 01.04.2012, 16:44.Kommentar
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