Wenn man zwei Stunden lang mit einem Mädchen zusammensitzt, meint man, es wäre eine Minute. Sitzt man jedoch eine Minute auf einem heißen Ofen, meint man, es wären zwei Stunden. Das ist Relativität.
Der Ring ist im Landesmuseum, § 17 und § 34 NRW Denkmalschutzgesetz kommt zum tragen.
Da kann ja nur der zweite Halbsatz der Begründung von § 17 hier gegriffen haben: (3) Die Ablieferung kann nur verlangt werden, wenn dies zur dauernden Erhaltung des Bodendenkmals erforderlich ist oder wenn das Bodendenkmal so bedeutend ist, dass seine Unterbringung an einer öffentlichen Stelle im öffentlichen Interesse liegt.
Also gibt's das schöne Fundstück demnach bald in einem Museum zu sehen. Ich hoffe, die Entschädigung nach § 34 ist angemessen ausgefallen.
Hallo Dirk!
gratuliert habe ich ja schon
Schön, dass DU es gefunden hast
So kommt es ins Museum, anstatt in irgendeiner privaten Vitrine zu verstauben oder sonstwie weiter verhökert zu werden.....
Finde ich schön - LG Erich
Das Leben ist das, was man mit seinen Gedanken daraus macht!
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