Was in meiner Garage stattfindet ist mein Ding. Ich oder der User macht ja keinen Wettbewerb oder ne WM. Wir als Kids haben früher auf dem Dachboden den ollen Knicker gequält. Auf alles geballert was sich nicht bewegt hatte.. Schade das ich das Teil dann vertickert habe...
man kann auch knickrig sein...
Suche alles über die Festungsfront Oder-Warthe- Bogen. Feldpost, Fotos usw.
Kann ich dir erklären:
Als ich noch jung war haben wir bei der GST mit solchen Luftgewehren viel Zeit verbracht,war ebend Volkssport.Und nun nach vielen Jahren wo ich jetzt fast Opa bin finde ich solche Dinger gut erhalten auf dem Trödelmarkt,Jetzt hänge ich mir einen Kugelfang und einen Entenkasten in die Garage hänge noch ne alte GST Fahne auf und los geht es.Ich habe heute mit meiner Frau etwa 50 Karten zerschossen,wir hatten dabei NVA Schiffchen auf den Kopf und haben uns an alte Zeiten erinnert.Mein Nachbar kam vorbei weil er das klackern vom Kugelfang hörte und er hatte sein Luftgewehr gleich mitgebracht.Ich mußte feststellen das meine Frau besser Treffen kann als ich und auch als mein Nachbar.Wir haben dann noch gegrillt und unsere Luftgewehre (kleine Schätze) gewienert.Das war ein Toller Tag.
Ich muß nicht immer Reichbankgold finden,manchmal erfreuen mich auch ganz kleine Sachen.
Tolle Geschichte Ja dann macht das doch ein wenig sinn
Netten Gruß
Rador
Wo kein Kläger,da ist kein Ankläger !! Erlaubt ist das glaub ich nicht,müsste ich nachgucken !! Soweit ich weiß ist das verboten !!
Sonst könnte ja jeder im seinem Garten ein Luftgewehrschießstand aufmachen !
Wo kein Kläger,da ist kein Ankläger !! Erlaubt ist das glaub ich nicht,müsste ich nachgucken !! Soweit ich weiß ist das verboten !!
Sonst könnte ja jeder im seinem Garten ein Luftgewehrschießstand aufmachen !
Also erstens ist nur sicher zu stellen das kein Geschoß Dein Grundstück verlassen kann. Dann ist das Benutzen des Luftgewehres auch erlaubt. Und da sich das ganze in der Garage abspielt ist dies gewährleistet.
Schöne Kniften Andy
Und die Rechtslage brauchen wir jetzt nicht weiter zu erörtern
Und jetzt mal was für die ganzen Professoren und Dampfplauderspezialisten hier:
Keine Waffenbesitzkarte (WBK) als Erwerbsberechtigungsnachweis benötigt man, wenn die Waffe keinen „F“-Stempel besitzt, weil sie vor 1970 in den Handel gebracht worden ist, sowie für die Waffen, die zwischen 1970 und dem 2. Oktober 1990 auf dem Gebiet der DDR, oder vom 3. Oktober 1990 bis zum 2. April 1991 im sogenannten „Beitrittsgebiet“ gefertigt wurden. (Diese Ausnahmen gelten unabhängig von der Mündungsenergie, also auch für Druckluftwaffen >7,5 J.).
Wer im Freien schießt muss zwingend darauf achten, dass man dies nur auf einem eingefriedeten Grundstück tut, bei dem stets gewährleistet ist, dass kein abgefeuertes Geschoss dieses verlassen*kann! Ebenso ist das Einverständnis des Grundstückeigentümers einzuholen! - Das Wort “kann” ist dabei von entscheidender Bedeutung, denn es bedeutet “unter keinen Umständen”. Selbst dann nicht, wenn eine ungewollte Schussabgabe z. B. in eine entgegengesetzte Richtung zum Schießstand, oder schräg nach oben erfolgt!
Hinweis: Das Führen (=zugriffsbereites Tragen) einer Druckluftwaffe auf öffentlichem Grund ist ohne den Besitz eines Waffenscheins (nicht zu verwechseln mit dem sog. „Kleinen Waffenschein“ für Gas-Schreckschusswaffen) gesetzlich verboten.*Das Schießen mit Druckluftwaffen > 7,5 J ist allerdings ausschließlich auf zugelassenen Schießständen erlaubt!
Das WaffG. dazu:
§ 2 Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste
(1) Der Umgang mit Waffen oder Munition ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.(...)
Unterabschnitt 2 - Erlaubnisfreie Arten des Umgangs
1. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
1.1 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;
1.2 Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;*>7,5 J oder nicht von den geschilderten Ausnahmen betroffene Druckluftwaffen mit geringerer Leistung, aber ohne die Kennzeichnung mit einem „F“ im Pentagon sind WBK-pflichtig.
Hinweis: Waffen < 7,5 Joule, ohne vorhandene „F“-Kennzeichnung, kann man nach dem entsprechenden Beschuss durch das Beschussamt, oder eine dazu berechtigte Person (Büchsenmacher), nachträglich „F“-Kennzeichnen lassen. Diese sind dann nicht mehr WBK-pflichtig.
Wer im Freien schießt muss zwingend darauf achten, dass man dies nur auf einem eingefriedeten Grundstück tut, bei dem stets gewährleistet ist, dass kein abgefeuertes Geschoss dieses verlassen*kann! Ebenso ist das Einverständnis des Grundstückeigentümers einzuholen! - Das Wort “kann” ist dabei von entscheidender Bedeutung, denn es bedeutet “unter keinen Umständen”. Selbst dann nicht, wenn eine ungewollte Schussabgabe z. B. in eine entgegengesetzte Richtung zum Schießstand, oder schräg nach oben erfolgt!
Da bekommt aber jeder Jahrmarkt-Schiessbudenbesitzer Probleme, oder?
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